Das neue Investmentsteuerrecht tritt ab 2018 ohne Übergangsregelung in Kraft. Fondshäuser und Anleger müssen sich zeitnah auf die neue Rechtslage einstellen. Das BMF hat Ende März den Entwurf eines über 50-seitigen Anwendungsschreibens zur Klärung von Zweifelsfragen präsentiert und den Verbänden zur Stellungnahme vorgelegt. Kern der Reform ist neben der künftigen eigenständigen, partiellen Körperschaftsteuerpflicht des Investmentfonds, die fallweise Entlastung des Anlegers durch Teilfreistellungen im Rahmen des Kapitalertragsteuerabzugs bzw. in der Veranlagung (vgl. hierzu und zu den Implikationen für Alternative Investments altii-blog v. Entwurf anwendungsschreiben invstg 2004. 23. 01. 2017). Der Frage, wann eine Teilfreistellung anzuwenden ist, kommt damit für die effektive Rendite einer Fondsanlage künftig zentrale Bedeutung zu. Dies zeigt sich deutlich, wenn man beispielsweise die Teilfreistellungen für Aktienfonds (mindestens 51% Kapitalbeteiligungsquote) betrachtet: Bei Kapitalgesellschaften als Anleger beläuft sich die Teilfreistellung auf 80% der Investmenterträge, was offensichtlich erhebliche Auswirkungen auf das Anlageverhalten institutioneller Anleger haben wird (vgl. hierzu Elser, Corporate Asset Management nach der Investmentsteuerreform, CORPORATE FINANCE, Heft 5/2016).
Zweck der Teilfreistellung nach § 20 InvStG 2018 ist die pauschalierte Neutralisierung der Vorbelastung auf Fondsebene. Von der Teilfreistellung können natürliche Personen, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, natürliche Personen, die ihre Anteile im Betriebsvermögen halten, sowie Körperschaften profitieren. Der Zugang zur Teilfreistellung ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für (Publikums-)Investmentfonds (siehe Fonds nach Kapitel 2 des InvStG 2018), da die folgen-den Faktoren berücksichtigt werden müssen, auf die das BMF-Schreiben eingeht: Anlagebedingungen: Die Anlagebedingungen müssen Aussage zur beabsichtigten Mindestanlage in Kapitalbeteiligungen ("Kapitalbeteiligungsquote") enthalten. Reform der Investmentbesteuerung | ZIA. Monitoring: Die fortlaufende Erfüllung der Mindestkapitalbeteiligungsquote muss gewährleistet sein. Berechnung: Bei der Berechnung der Kapitalbeteiligungsquote müssen Besonderheiten wie Bezugsgröße, synthetische oder mittelbare Abbildung, Währungsabsicherung, Investition des Fonds in Zielfonds etc. beachtet werden.
Stellungnahmen können bis zum 8. Februar 2022 eingereicht werden. Sie finden den Entwurf unter nachfolgendem Link: BMF-Schreibe
Shop Akademie Service & Support Anmelden Haufe Steuern Finanzverwaltung Rechtsprechung Gesetzgebung & Politik Kanzlei & Co. Bild: Andreas Hermsdorf ⁄ pixelio Das Investmensteuergesetz bringt nach wie vor viele Anwendungsfragen mit sich. Das Anwendungsschreiben zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1. 1. 2018 geltenden Fassung (InvStG) wurde geändert und ergänzt. Investmentsteuererlass-Entwurf zu Spezial-Investmentfonds. Produktempfehlung Weitere Produkte zum Thema: 0 Kommentare zum Artikel Top-Themen Downloads Ihre Meinung ist uns wichtig Haufe Fachmagazine Bleiben Sie immer Up-to-date mit dem Steuern Newsletter - kostenlos und unverbindlich
News 300 Euro Energiepauschale: Wann kommt die Entlastung? Das Hoch der Energiepreise bereitet vielen Menschen Kopfzerbrechen. Dagegen bietet die Bundesregierung eine Energiepauschale von 300 Euro. Doch wer bekommt wann den Zuschuss? Die Preise für Energie steigen immer weiter an. Nun will der Staat mit einer Energiepauschale dem Ganzen entgegenwirken. Wann Sie dieses Geld bekommen, erfahren Sie im Folgenden. Foto: iStock / Getty Images Plus/filmfoto Auf Corona folgt die Energiekrise: Die Energiekosten befinden sich seit Wochen auf einem Hoch und viele Bundesbürger fürchten sich schon vor der nächsten Strom- und Heizungsabrechnung, die bei ihnen ins Haus flattern wird. Die Bundesregierung weiß um die Sorgen und Ängste ihrer Bürger und kündigte an, sie zu entlasten. "Bürger für Opfingen" bauen ihre Mehrheit im Ortschaftsrat aus - Freiburg - Badische Zeitung. Dafür soll eine einmalige Energiepauschale von 300 Euro als Zuschuss zu den Energiekosten gewährt werden. Jetzt steht auch fest, wann das Geld endlich bei den Erwerbstätigen ankommt. 300 Euro Energiepauschale: Wann sie ausgezahlt wird Wie so oft, wenn es um Politik und Geld geht, müssen sich die Bürger in Geduld üben.
09. 05. 2019 20:00 Uhr, Ort: Hofcafe Walter, Wippertskirch 2 Liebe Opfinger Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bewährte Wählervereinigung Liste 1 – BÜRGER FÜR OPFINGEN – tritt bei der kommenden Wahl zum Ortschaftsrat am 26. Mai 2019 wieder an. Am Donnerstag, 09. Mai um 20. Vorläufiges Ergebnis der Ortschaftsratswahl - Opfingen. 00 Uhr haben Sie die Gelegenheit, uns persönlich bei einem Vorstellungsgespräch im Hofcafé Walter kennen zu lernen. Die Gesprächsmoderation des Abends übernimmt Herr Wendelin Graf von Kageneck. Wir freuen aus auf Ihre Teilnahme. Zurück
Nach Auslaufen der Werkrealschule wird es in den vier Freiburger Tuniberggemeinden keine weiterführende Schule mehr geben. Stadtweit ist der Bedarf an Gymnasialplätzen am größten. Um den zu decken, gibt es Überlegungen, ein zusätzliches Gymnasium in Opfingen einzurichten. Seitens des Bürgermeisteramts gab OB Horn ein klares Bekenntnis für eine weiterführende Schule in Opfingen ab. "Das 'Ob' wird nicht mehr infrage gestellt, sondern lediglich die Schulart", so Martin Horn. Das könnte zum Beispiel auch eine Gemeinschaftsschule sein, wie Rainer Schoenfeld, ehemaliger Lehrer an der Staudingerschule, vorschlug. "Wenn es nur ein Gymnasium gibt, müssen alle anderen fahren. Bürger für opfingen freiburg. " Auch hier gab es eine spontane Abfrage: Die Anhänger beider Schularten waren etwa gleich stark vertreten. Für eine Entscheidung ist es aber noch zu früh, wie OB Horn erklärte. Zunächst solle ein bestehendes Freiburger Gymnasium erweitert werden. Für die Opfinger Jugendlichen bedeutet das, das sie sicherlich noch einige Jahre zur Schule pendeln müssen.
Am anderen Ende der Altersskala angesiedelt ist das Projekt "kolaus", das der Vorsitzende des Bürgernetzwerks Opfingen, Reinhard Pfeiffer, vorstellte. Die Planungen mit Demenzwohngruppe, Tagespflege, Seniorenwohnungen und einem Pflegestützpunkt der Evangelischen Sozialstation rund um die Kirche St. Nikolaus sind weit gediehen, waren zuletzt aber durch ein Votum des Gestaltungsbeirats ins Stocken geraten. Bürger für opfingen blume. Der behandelte das Thema tags drauf nochmals – und hat mit der Einbindung in ein Masterkonzept rund um Schule und Sporthalle seine Zustimmung erteilt. Auch seitens der Stadtverwaltung sicherte OB Horn volle Unterstützung zu: "Das Projekt ist durchweg überzeugend. " Als weitere Themen kamen der optisch wenig ansprechende provisorische Kreisverkehr am Ortseingang, die von den Vereinen stark genutzte, aber deutlich in die Jahre gekommene Tuniberghalle, die Verkehrssicherheit mit Tempo 30 und der Winterdienst, die Ansiedlung von Gewerbe sowie der Verlust der Poststelle zur Sprache. Zu letzterer konnte Martin Horn mitteilen, dass die Verwaltung derzeit einerseits mit der Post im Gespräch sei, eine Zwischenlösung anzubieten.
Wir versuchen dabei die Interessen der Opfinger Bürger zu vertreten. Fußgänger in Opfingen In einer ausführlichen Untersuchung hat eine Arbeitsgruppe des Bürgervereins schon 2012 die Gehwege in Opfingen untersucht. Dabei wurde in einigen Straßen festgestellt, dass große Mängel bestehen: Im Unterdorf, in der Altgasse am Ortsausgang Richtung Tiengen, am Dürleberg ist zum Teil kein Gehweg, bzw. ein Gehweg von 30 cm Breite vorhanden. In den Hauptverkehrszeiten ist es dort (vor allem bei Dunkelheit) sehr gefährlich. An den genannten Stellen kann man die Gehwege weder mit Kinderwagen, noch mit Rollatoren benutzen. Wir setzen uns auch dafür ein, dass in Opfingen an den Straßenkreuzungen möglichst überall die Gehwege abgesenkt werden. Außerdem haben wir Vorschläge gemacht, welche Maßnahmen es ermöglichen würden, dass man ohne Gefährdung zu Fuß zum Friedhof und zur ev. Kirche gelangen könnte. Bürgerverein. Arbeitsgemeinschaft Freiburger Bürgervereine Es gibt in Freiburg 18 Bürgervereine in den Stadtteilen. Diese haben sich in der Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.