Der Käufer hat dem Verkäufer seine Entscheidung unverzüglich mitzuteilen. In jedem Fall wird der Verkäufer von seiner Verkaufsverpflichtung frei, wenn der Käufer seine Entscheidung nicht innerhalb von [●] Tagen nach dem Zeitpunkt der tierärztlichen Untersuchung dem Verkäufer mitgeteilt hat. Der Auftraggeber bestimmt den Umfang der tierärztlichen Untersuchung und trägt die Kosten. § 6 Garantie Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie oder sonstige Gewähr für bestimmte Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten des Pferdes, auch nicht dafür, dass das Pferd eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält. § 7 Verjährung Mängelansprüche des Käufers verjähren in 3 Monaten nach Ablieferung des Pferdes. § 8 Schriftformerfordernis Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgedungen werden. Pferdekaufvertrag privat máster en gestión. § 9 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. [Ort, Datum] [Ort, Datum] ____________________ ____________________ [●] [●]
§ 2 Beschaffenheitsvereinbarung Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende: 1. äußere Beschaffenheitsmerkmale: Alter: [●] Geschlecht: [●] Farbe: [●] Abzeichen: [●] Abstammung: [●] In einem Zuchtbuch eingetragen [ja / nein] 2. gesundheitliche Beschaffenheit: a) mit tierärztlicher Untersuchung: Vereinbart wird der Gesundheitszustand, der sich aus der tierärztlichen Untersuchung durch den Tierarzt [●] ergibt. Der Inhalt des aufgrund der tierärztlichen Untersuchung angefertigten tierärztlichen Feststellungen zum Gesundheitszustand des Pferdes bestimmen die gesundheitliche Beschaffenheit des Pferdes. Ausführungen im tierärztlichen Gutachten zum Verwendungszweck werden nicht Inhalt des vorliegenden Vertrages. b) ohne tierärztliche Untersuchung c) Das Pferd ist geimpft worden gegen [●] d) Wurmkuren: [ja, letztmalig am [●] / nein]. e) Das Pferd hat während der Besitzzeit beim Verkäufer [keine Krankheiten. Kaufverträge für Pferde | markt.de. / folgende Krankheiten gehabt:] 3. Besonderheiten / Eigenheiten des Pferdes a) Die Parteien sind sich einig, dass aus folgenden Besonderheiten/ Eigenheiten des Pferdes keine Haftung des Verkäufers hergeleitet werden kann: b) Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, dass den Verkäufer keine Haftung trifft in Bezug auf folgende Sachbereiche, für die ihm konkrete Kenntnisse fehlen: c) Die Parteien sind sich außerdem einig, dass die weitere Entwicklung und die weiteren Fähigkeiten des Pferdes nicht absehbar sind.