Ihr Verteidiger kennt seine und vor allem Ihre Rechte und wird diese für Sie geltend machen. Also nochmal die dringende Bitte: Gehen Sie zu keinen Vernehmungsterminen, telefonieren Sie als Beschuldigte/-r in einem Strafverfahren nicht mit Polizei und Staatsanwaltschaft und äußern Sie sich auch nicht schriftlich auf den sog. Anhörungsbögen, sondern beauftragen stattdessen einen Strafverteidiger! So bewahren Sie Ihrem Verteidiger und nicht zuletzt sich selbst alle Handlungsoptionen und Verteidigungschancen! Freistellung von der Arbeit bei Zeugenaussage | Rund um Job und Karriere Forum | Chefkoch.de. Zweiter Hauptanwendungsfall – die Vorladung als Zeugin/Zeuge Wenn Sie im Ladungsscheiben der Polizei lesen, dass Sie nicht als Beschuldigte/-r vernommen werden sollen, heißt es oft erst einmal, erleichtert aufzuatmen. Verständlich richtet sich das Verfahren doch – jedenfalls derzeit – nicht gegen Sie. Gleichwohl kann es vielerlei Gründe geben, sich dennoch an einen erfahrenen Strafverteidiger zu wenden. Diese Gründe reichen potenziell von dem einfachen Unbehagen vor der Vernehmungssituation über die Angst, vielleicht gegen einen nahen Angehörigen, Freund oder Kumpel aussagen zu müssen bis hin zu der Panik, sich in der Sache, um die es geht, ggf.
Warum der AN vor Gericht erscheinen muß ist zunächst unerheblich. Unterliegt der AN aber zum fraglichen Zeitpunkt nicht der Arbeitspflicht, weil er einen freien Tag hat, so gibt es natürlich keinen Lohnausfall und demzufolge auch keinen (zusätzliche) Lohnanspruch. Schon gar nicht wandelt sich die Freizeit dadurch in Arbeit um. Das der Vorfall selbst bei der Arbeitszeit passierte oder mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht ist dabei ebenfalls unerheblich. Allerdings hat der AN ein Anrecht auf eine Aufwandsentschädigung von Seiten des Gerichts, ggf. auch für entgangene Freizeit. Erstellt am 20. 2012 um 14:38 Uhr von Lernender @rkoch gilt das auch für die Vorladung der Polizei? Erstellt am 20. 2012 um 16:01 Uhr von peanuts "gilt das auch für die Vorladung der Polizei? " Wird man von der Polizei als Zeuge geladen, kann unter Vorraussetzung des § 1 Abs. Vorladung polizei arbeitszeit in hotel. 1 Nr. JVEG ein Entschädigungsanspruch bestehen. Erstellt am 20. 2012 um 16:29 Uhr von gironimo Also ich denke, die Aufklärung des schweren Vorwurfs wird es doch erträglich machen, wenn die Freizeit nicht zur Arbeitszeit umgemünzt wird.
Hier haben Sie durch Ihre Aussage dafür selbst Sorge getragen, dass die ganze Nummer zu Ihren Lasten geht – brechen Sie jetzt ab! Sie können es ab sofort nur noch schlimmer machen. Suchen Sie einen Strafverteidiger, der Ihnen dann erklärt was geschehen ist und mit dem Sie dann eine geeignete Taktik für die Zukunft suchen. Vorladung polizei arbeitszeit in online. Muss man bei der Polizei die Wahrheit sagen? Bei der Frage, ob Sie die Wahrheit sagen müssen, ist zu Unterscheiden: Als Zeuge werden Sie grundsätzlich die Wahrheit sagen müssen. Als Beschuldigter dagegen müssen Sie sich nicht selbst belasten und dürfen sogar zu Ihren Gunsten lügen, sei es bei der Polizei oder gar vor Gericht. Aber Sie dürfen dennoch keinen anderen fälschlich belasten oder Strafanzeigen vortäuschen die nicht stattgefunden haben ( dazu mehr hier bei uns). Da Sie durch Lügen in jedem Fall Widersprüche erzeugen, wird es ratsamer sein, sich der beratenden Hilfe eines Profis zu bedienen, statt selber im Nebel zu stochern. Auch müssen Sie sehen, dass in rechtlicher Hinsicht zu unterscheiden ist – wenn Sie etwa gegenüber der Polizei zwar ohne Belehrung aber auch ohne Aufforderung (spontan) etwas äußern, darf dies später in einem Prozess gegen Sie verwendet werden.
Der Strafverteidiger kann auch auf die Strafverfolgungsbehörden zugehen und mit diesen über eine Einstellung unter gewissen Auflagen verhandeln. In beiden Fällen kommt es dann gar nicht erst zu einem Gerichtsprozess. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, greift Ihr Verteidiger unzulässige Beweise an und bringt entlastende Umstände ein. So haben Sie die größten Chancen, nicht oder nur milde verurteilt zu werden. In einigen Fällen sind Sie sogar per Gesetz verpflichtet, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Wählen Sie nicht selbst einen Anwalt aus, bestimmt das Gericht einen sog. Pflichtverteidiger. Bei einer Verurteilung müssen Sie auch die Kosten des Pflichtverteidigers zahlen. Anwaltszwang besteht unter anderem, wenn ein Verbrechen im Raum steht (also alle Delikte, bei denen die Strafandrohung mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe beträgt, im Wirtschaftsstrafrecht z. B. gewerbsmäßige Betrugsstraftaten oder Urkundenfälschungen als Mitglied einer Bande), Ihnen eine andere schwere Straftat vorgeworfen wird, die zu erwartende Strafe über vier Jahren liegt und das Verfahren deshalb vor dem Landgericht geführt wird, davon ausgegangen wird, dass Sie an einer psychischen Erkrankung leiden, Ihnen ein Berufsverbot droht (z. Vorladung von der Polizei erhalten – was kann und was muss ich gegebenenfalls tun?. weil Sie unter Missbrauch Ihres Berufs gehandelt haben sollen; etwa ein Arzt, dem ein schwerer Abrechnungsbetrug vorgeworfen wird) oder die Untersuchungshaft angeordnet wird.
selbst zu belasten. Denn in vielen dieser Fälle müssen Sie genau das nicht. Ist die Verlobte, der Ehegatte, der Lebenspartner, die Mutter oder ein sonstiger naher Verwandter in das Verfahren verstrickt, steht Ihnen ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht zu und Sie haben das Recht zu schweigen. Besonderheiten gelten auch bei der Vernehmung eines Kindes, für die oft das Einverständnis der Eltern erforderlich ist. Sie dürfen zudem die Auskunft auf solche Fragen verweigern, mit deren Beantwortung Sie sich selbst oder einen nahen Angehörigen der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen könnten. Dabei ist es nicht selten der Fall, dass das Auskunftsverweigerungsrecht im Hinblick auf so viele einzelne, aber inhaltlich zusammenhängende Fragen bestehen würde, dass letztlich auch ein vollumfassendes Schweigerecht besteht. Auch dies wird sich oft erst nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakten und mit der Hilfe eines auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalts zuverlässig beurteilen lassen. Vorladung bei Polizei als Zeuge/Opfer (Arbeit, freistellung). Fazit Insbesondere als Beschuldigte/Beschuldigter, in vielen Fällen aber auch als Zeugin/Zeuge kann man nur empfehlen, Ladungen der Polizei zu Vernehmungsterminen nicht oder zumindest nicht "einfach so" zu folgen.
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