An die gesetzlichen Vorgaben müssen sich die Leistungsträger halten. Diese sind: der Rentenversicherungsträger muss die Wünsche des Versicherten zur Art, zum Ort, zur Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der gewählten Leistungen in seine Entscheidung einfließen lassen, dabei muss der RV-Träger die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten, Berechtigt sind die Wünsche, wenn sie sich innerhalb des geltenden Leistungsrechts des Rentenversicherungsträger bewegen. Wenn die beantragte und gewünschte Leistung auch dem medizinischen Leidensbild des Antragstellers entspricht. Leistungen der generell ausgeschlossen sind, können auch nicht über das Wunsch und Wahlrecht erbracht werden. Wunsch und wahlrecht reha formular per. Beratung – Meine Altersrente – Wissen was für die Rente zu tun ist! Gehen Sie sicher bei der Altersrente, vom Antrag über den Hinzuverdienst bis zu steuerlichen Aspekten. Bei Ablehnung der Leistung aus rechtlichen, medizinischen oder organisatorischen Gründen ( wirtschaftlich), ist die Rentenversicherung verpflichtet die Ablehnung ausführlich zu begründen und alternativ wenn möglich ein anderes Angebot zu machen.
Versicherte, die eine Rehabilitationsleistung beantragen wollen, stellen sich oft die Frage, ob sie auch in die richtige Reha-Einrichtung kommen. Oder ob die Deutsche Rentenversicherung mir als Versicherten auch die Möglichkeit gibt, über die Art und Weise der Reha-Ausführung mit zu entscheiden. Dieses Entscheidungsrecht ist gesetzlich vorgesehen. Man dieses das Wunsch-und Wahlrecht. Was sich genau dahinter verbirgt, erfahren Sie in unserem Renten-ABC! Das Wunsch und Wahlrecht zur medizinischen Reha ist eine oft gestellten Fragen, die ein Versicherter oder Antragsteller im Rahmen einer bewilligten Rehabilitationsleistung hat. Wunsch & Wahlrecht. Wunsch und Wahlrecht zur medizinischen Reha: Was muss ich als Versicherter wissen? Der Versicherte ist krank oder fühlt sich nach Jahren angestrengter Arbeit ausgebrannt. Sein Arzt gibt ihm den Rat: Komm mach doch mal eine Reha, damit du wieder fit wirst und den Kopf frei bekommst. Gesagt getan. Der Versicherte stellt bei der Deutschen Rentenversicherung einen Reha-Antrag.
Gleichzeitig solltest Du in Deinem Widerspruchsschreiben eine oder zwei Einrichtungen angeben, in denen Deine Reha stattfinden soll. Übrigens: Du musst keine Angst haben, dass es sich der Kostenträger komplett anders überlegt und Deine Reha wieder streicht, wenn Du Widerspruch wegen der Heilstätte einlegst. Dein Antrag wurde genehmigt, weil der Kostenträger festgestellt hat, dass Rehabilitationsbedarf besteht. Daran ändert Dein Widerspruch nichts. Durch Deinen Widerspruch nimmst Du lediglich Dein Mitspracherecht wahr. Achte auf diese Punkte bei Deinem Einspruch! Dein Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Anders als bei dem Antrag gibt es aber kein spezielles Formular, sondern Du setzt ein eigenes Schreiben auf. Wichtig dabei ist allerdings, dass Du folgende Punkte beachtest: Für Deinen Widerspruch hast Du nur vier Wochen Zeit. Reha Wunsch & Wahlrecht - Einspruch gegen Zuweisung. Das bedeutet, Dein Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen beim Kostenträger eingegangen sein. Verpasst Du die Widerspruchsfrist, kann Dein Widerspruch nicht mehr berücksichtigt werden.
Ihre Klinikleitung
Hier empfiehlt es sich, die medizinischen Voraussetzungen der Wunschklinik in den Vordergrund zu stellen. Mögliche medizinische Gründe, die zur Bewilligung der Wunschklinik verhelfen sind etwa: Ein auf die persönlichen Bedürfnisse ausgelegtes Therapieangebot Ein interdisziplinäres Behandlungskonzept der Klinik, welches auch die Behandlung von Nebenerkrankungen verschiedener Fachrichtungen ermöglicht. Barrierefreiheit (Sehbehinderung, Gebehinderung, etc. ) Positive Krankheitsbeeinflussung durch das örtliche Klima Geringe Wartezeiten Auch eine Argumentation basierend auf persönlichen Gründen wie die persönliche Lebenssituation, die Wohnort- oder Akuthausnähe, persönliche Erfahrungen mit der Klinik oder die Möglichkeit einer Begleitpersonenunterbringung ist denkbar. Sollten Sie Fragen zur Beantragung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme haben, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse). Wunsch und wahlrecht reha formular 2. Gerne können Sie auch uns ansprechen. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Webseite des Arbeitskreis Gesundheit e.
Sollte die Durchführung der Rehabilitationsmaßnahme in keiner der beiden von mir vorgeschlagenen Einrichtungen möglich sein, bitte ich um eine schriftliche Begründung Ihrer Entscheidung. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Was hat es mit dem Wunsch- und Wahlrecht auf sich? Grundsätzlich bestimmt der Kostenträger über die Art der Rehabilitationsmaßnahme und ihre voraussichtliche Dauer. Außerdem legt er fest, wo Deine Reha stattfinden wird. Wunsch- und Wahlrecht - Klinik Höhenried. Du hast aber ein Mitspracherecht. Dieses leitet sich aus § 9 SGB IX ab. Demnach muss der Kostenträger Deine Wünsche berücksichtigen, wenn sie berechtigt sind und ihnen keine medizinischen oder versicherungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Ratsam ist deshalb, schon Deinem Antrag ein kurzes Schreiben beizulegen, in dem Du Deine Wunschklinik nennst und begründest, warum Du in diese Einrichtung möchtest. Vielleicht kann Dir auch Dein Arzt eine kurze Bestätigung ausstellen, aus der hervorgeht, dass und weshalb Deine Wunscheinrichtung optimal geeignet ist.
Bei der Beantragung einer Reha fragen sich viele Patienten, ob sie bei der Klinik-Wahl mitentscheiden dürfen oder ob ihnen die Einrichtung zugewiesen wird. Grundsätzlich gilt: Sie dürfen! Das Wunsch- und Wahlrecht im Bereich der onkologischen Reha und der Reha allgemein ist im Sozialgesetzbuch in §8 SGB IX festgeschrieben. Demnach hat jeder Patient das Recht, sich eine Einrichtung für eine stationäre oder ambulante Rehabilitation selbst auszusuchen. Anforderungen an geeignete Reha-Klinik im Sinne des Patienten Damit der Kostenträger, z. B. die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die Krankenkassen, alle Reha-Kosten übernimmt, müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein. Wunsch und wahlrecht reha formular in excel. Zwischen dem Kostenträger und der Einrichtung muss ein Versorgungs- oder Belegungsvertrag bestehen (z. ein Belegungsvertrag mit einer Rentenversicherung oder für die gesetzlichen Krankenkassen ein Versorgungsvertrag nach §111 SGB V). Die gewählte Klinik muss zudem für die Behandlung/Rehabilitation der Erkrankung geeignet sein und nach den geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.