Diese "Wunschpaten" gehören keiner christlichen Kirche an und sind manchmal auch selbst nicht getauft. Die Enttäuschung bei den Kindeseltern und den gewünschten Paten ist dann oftmals groß, denn aus der Sicht der Eltern ist diese Person als Pate ideal. Doch die Pfarrer, Pfarrerinnen, Diakone und Priester haben in diesem Punkt keine Wahl! Was kann man dennoch tun, um Eltern und Wunschpaten nicht total vor den Kopf zu stoßen? Das Kirchenrecht gibt eindeutig Auskunft Die Pfarrer bzw. Patentante oder Patenonkel werden: Diese Voraussetzungen müssen Taufpaten erfüllen | FOCUS.de. Pfarrerinnen sind kirchenrechtlich gebunden und können in dieser Beziehung keine Ausnahme machen. (Im Kapitel "Taufpate" haben wir erklärt, warum die Kirchenmitgliedschaft für das kirchliche Patenamt unbedingte Voraussetzung ist. ) Manche Menschen treten (wieder) in die Kirche ein, um als Taufpate bzw. Taufpatin akzeptiert zu werden. Doch das ist nur sinnvoll, wenn man die Kirchenmitgliedschaft wirklich selbst möchte und man es nicht nur der Taufe wegen tut. Unsinnig ist es, nur für die Taufe in die Kirche einzutreten, um dann Wochen später wieder auszutreten.
Ich hab zwei Fragen, es ist aber okay wenn nur eine beantwortet wird. Meine Cousine erwartet ein Kind und möchte mich wahrscheinlich als Patentante nehmen, jedoch wurde ich nicht gefirmt. Ich wurde getauft und hatte nur Kommunion, darf ich jetzt Patentante überhaupt werden oder nicht??? Und meine zweite Frage ist, falls das Kind nicht getauft wird, kann es dann überhaupt eine Patin bekommen oder nicht??? Keine Taufe - trotzdem Paten??? | Familie und Kinder Forum | Chefkoch.de. Community-Experte Religion Für die katholische Kirche gilt: Wird ein Kind katholisch getauft, so musst du als Patentante katholisch sein und einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehören. Außerdem musst du mindestens 16 Jahre alt sein, selbst getauft sein, die erste Kommunion erhalten haben und gefirmt sein. Für die evangelische Kirche gilt: Wird ein Kind evangelisch getauft, so muss du als Patentante einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen(ACK) angehören. Im Idealfall bist du natürlich selbst evangelisch. Für das Patenamt musst du mindestens 14 Jahre alt sein, selbst getauft und konfirmiert sein.
damit haben sie ein basiswissen und können sich mal selbst entscheiden ob sie in der kriche bleiben wollen, ob sie glauben wollen oder nicht. für mich sind glaube und kirche zwei grundverschiedene dinge. ich glaube schon. aber ohne den krichlichen kindergarten und später den religionsunterricht - wie hätte ich mir überhaupt ein bild machen können? glaube gibt ja kinder auch halt. z. b. als meine bster freund, mein zwergkaninchen gestorben ist, wär ich am liebsten mit ions grab. was mich aber irgendwie aufrecht erhalten hat war der feste glaube daran, dass wir uns im himmel wieder sehen. meine große tochter betet manchmal abends und überlegt dabei, was gut und was schlecht gelaufen ist an dem tag. sie erzählt das gott. Kann man patentante werden wenn man nicht getauft ist den. aber ich finde dabei gut, dass sie einfach so drüber nachdenkt, wofür sie dankbar ist etc. auch so rituale im kiga und auch später haben ja was schönes. aber genug der philosophiererei. so ein freier theologe machen eben auch "taufen", bzw. "kindersegnungen". also eine zeremonie, um das kind auf der welt willkommen zu heißen etc. das ist bestimmt auch schön Mitglied seit 08.
2004 16. 149 Beiträge (ø2, 53/Tag) Hallo j_lö (Du hast ja einen ganz ähnlichen Nicknamen wie ich), wer sich als Taufpate zur Verfügung stellt, geht damit nur eine moralische, keine rechtliche, einklagbare, Verpflichtung gegenüber dem Kind ein. Wie Anita schon geschrieben hat, führt die Stellung als Taufpate noch nicht einmal dazu, daß im Fall des Todes der Eltern der Taufpate automatisch die Betreuung und Erziehung des Kindes übernimmt. Ich verstehe daher nicht so richtig, warum Ihr Euch so auf das Patentum versteift? Man kann als Eltern eine Verfügung aufsetzen, wer im Falle eines Falles die Betreuung der Kinder übernehmen soll, und diese Verfügung findet bei der Entscheidung der zuständigen Stellen über den Verbleib der Kinder auch gewichtige Beachtung. Vielleicht unterhaltet Ihr Euch mit den "Paten" ja einmal hierüber. Kann man patentante werden wenn man nicht getauft ist valide. Das ist aus meiner Sicht nicht minder bedeutsam als das Taufpatentum. Und "Bezugsperson" des Kindes wird man nicht durch Eingehung einer Patenschaft oder dergleichen, sondern dadurch, daß man mit dem Kind eine Vertrauensbasis schafft und diese fortlaufend pflegt.