Ich muss auch noch erwähnen, das unsere Lehren von Inhalt her fast die selbe Arbeit übernommen hat von letzen Jahr, die ich auch von einer ihrer damaligen Schüler bekommen habe ich mir ca 100 mal immer wieder aufgeschrieben habe bis ich es auswendig gelernt habe. Jedenfalls hat sie nicht gesehen, nur vermutet sie es. Kann sie mir 0 Punkte geben, oder wird sie mich nächste Woche mündlich abfragen? Mit Spickzettel oder beim Abschreiben erwischt?. falls ja wäre das nicht überaus fair, da es an sich nicht verwerflich ist, dass ich nach einer Woche den Stoff nicht mehr zu 100% beherrsche.
[vgl. Schavan, Annette: "Flüchtigkeitsfehler sind mir nicht peinlich. " Mündliche Mitteilung in Die Zeit am 30. 01. 2013] Frau Schavan, ich danke Ihnen! Sie tun mir als Lehrer einen Wahnsinnsgefallen, Sie sind mir eine noch größere Hilfe als Herr zu Guttenberg: Der Täuschungsversuch ist eine Mär! 4teachers: Lehrproben, Unterrichtsentwürfe und Unterrichtsmaterial für Lehrer und Referendare!. Meine armen Schüler, denen ich Plagiate und Täuschung unterstellt habe – es traf sie bisher genau so hart wie Sie und das betrübt mich zutiefst. Aber damit ist jetzt Schluss! Jetzt endlich weiß ich, wie ich umzugehen habe mit falschen Zitierweisen, Kopien aus dem WWW und Abschreiben in Klausuren. Das Beste ist: Alle Flüchtigkeitsfehler haben ab sofort keinerlei Relevanz mehr! Ich gestehe es: Ich hatte es bisher weder fachlich noch pädagogisch drauf. Die Schuld für mein Unvermögen muss ich aber doch auf meine Lehrer, Dozenten, Professoren und Autoren diverser Regelwerke zu Zitierregeln abwälzen: War mir doch bisher der Umstand als solcher bekannt, dass Zitierregeln angewandt werden müssen, da es sich ansonsten um geistigen Diebstahl, dem Plagiat, handelt.
B. Grundschullehrern zu lesen. Während ich bei dem Wort "Schüler" an einen Halbstarken in Jogginghose mit Bauchtasche und Kippe hinterm Ohr denke, erscheint vor dem geistigen Auge eines anderen ein Zehnjähriger mit Sommersprossen. Mimi_in_BaWue, halt uns doch auf dem Laufenden, wie die Geschichte ausging! #109 Sehr wohl hat die Schülerin eine Täuschung begangen.. Es geht um einen Schüler, nicht eine Schülerin. Du beschwerst dich stets laut, wenn man in deinem Namen das Leerzeichen vergisst, aber andere bewusst zu misgendern ist in Ordnung...? #110 Womöglich ist die Schülerin männlich, mag sein. Welche Relevanz hat das? Die Lautstärke machst du woran fest? Ansonsten sehe ich nicht, was das eine mit dem anderen zu tun hat. PS: Für Hinweise zur Grammatik soll es einen Extra-Thread geben. #111 Meiner Ansicht nach ist es wichtig, zwischen der Bewertung einer Leistung und einer Bestrafung für ein Fehlverhalten deutlich zu unterscheiden. Ein "ungenügend" wird ja auch nicht für andere Fehlverhalten (wie etwa Schlagen einer Mitschülerin) vergeben.
Ein Plagiat ist die Vorlage fremden geistigen Eigentums als eigenes Werk oder als Teil eines eigenen Werkes. Es ist strafbar und verpflichtet den Plagiator zum Schadenersatz. Kurz gesagt: Du begehst einen Diebstahl geistigen Eigentums, wenn du ein Werk, das nicht von dir ist, unrechtmäßig nachahmst oder veröffentlichst. Der Unterschied zwischen Plagiat und Zitat Das Plagiat ist nicht zu verwechseln mit dem Zitat, das zumindest im wissenschaftlichen Bereich durch Quellenangaben auf den Urheber verweist und in aller Regel von nur begrenztem Umfang ist. Zur Abgrenzung sagt das Urheberrecht: "Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Das neue Werk muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werkes zu einem gewissen Maße verdrängen. " In der Wissenschaft wird, anders als in der Literatur, bereits die Paraphrasierung eines Textes oder die nicht gekennzeichnete Übernahme einer Argumentation ohne Quellenangabe als Plagiat verstanden.
Entwickler 12. 2016, 00:45 17. März 2012 2. 451 Geschlecht: männlich 242 Einerseits gehe ich von In Dubio Pro Reo [sechs Jahre Latein und ich musste nachsehen, wie man reo schreibt…] aus, das auch hier gelten sollte ('sollte' im Sinn von 'es wäre gut'). Dann soll der Prüfer nachweisen, dass der Bogen beim Austeilen vollständig war. Andererseits wurde bei unseren Klausuren vorher immer die Anzahl der Blätter gennant und jeder aufgefordert, das zu kontrollieren. Dann müsste sich der Student zumindest ein starkes Mitverschulden anrechnen lassen, wenn das nicht sogar als Beweis gewertet würde. 12. 2016, 07:34 Angenommen es ist so: warum sollte das reine Entfernen eines Blattes zu einer Täuschung führen? Bzw. Ist das genug um dies einen Täuschungsversuch zu nennen? Phil79 12. 2016, 08:12 16. Mai 2014 8. 740 1. 481 alles klein: in dubio pro reo... außer natürlich am Satzanfang, dann: In dubio pro reo. Nein, das ist mE absoluter Quatsch: (1) Wenn viele Studierende dasselbe Problem haben, soll erstmal der Prüfer nachweisen, dass alle Klausurbögen vollständig waren.