Die Polizei rückte nach Haselhorst aus. Dort hatte ein Junge Mitschüler mit einem Messer bedroht (Symbolbild) Foto: rene ruprecht vfd gam Mit einem Klappmesser bedrohte ein 12-jähriger Grundschüler in Haselhorst mehrere Klassenkameraden. Was er wollte: Süßigkeiten und Geld. Ein 12-jähriger Schüler einer Haselhorster Grundschule hat am Mittwochmittag mehrere Mitschüler mit einem Messer bedroht. Ersten Erkenntnissen nach, soll der junge Täter es auf eine ganz spezielle Beute abgesehen haben: Von mindestens fünf Klassenkameraden forderte er Geld und Süßigkeiten. 14-Jähriger bedroht Mitschüler in der Klasse mit Messer - Burgenland | heute.at. Seiner Aufforderung nach kam jedoch keines der Kinder. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Alarmierte Lehrer nahmen dem Jungen die Waffe ab und verständigten die Polizei. Er wurde zu seiner Mutter gebracht. Nun blüht ihm ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter räuberischer Erpressung. Themen: Haselhorst
Wqs macht schon dienSchule? Sie dürfen ja kaum was tun... Wer zahlt den das? Es gibt in jeder Stadt Jugendheime die meist Streetwork haben oder Junge Menschen die sich als Job gemacht haben auf solche Probleme einzugehen. Wenn du mir eine PN schickst, helfe ich dir gerne dabeinjemanden in eurer Stadt zu finden! Habe Freunde die das Jobmässig machen aber leider hier bei uns in der Nähe von Wien. Ein Polizistenfreund der sowas privat angeht, wäre auch möglich. Der sich den " kleinen mindwärtigkeitsverleugner " mal an die Brust nimmt und schaut was er damit verleugnet und was in ihm vorgeht. Denn dieses Spielchen hat er ja von wo. Wenn man zu Hause zusammengestaucht wird bis jede Würde weg ist, sucht man auswärts jemanden, denn man in d Öffentlichkeit dort hinbringt. Um sich seine Würde wieder zu holen. Leider ist es euer Sohn den es erwischt hat. Handelt unverzüglich und sprecht nochmals mit eurem Sohn, dass ihr es nicht ohne seinere Einwilligung macht. Schüler bedroht mitschüler mit messer an und. Sondern, dass ihr als Eltern nicht zusehen könnt, wie er daran zerbricht.
Achtung Archiv Diese Antwort ist vom 29. 11. 2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt. Geld und Süßes her! Junge (12) bedroht Kinder mit Messer - B.Z. – Die Stimme Berlins. Jetzt eine neue Frage stellen Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Hinsichtlich einer etwaigen Strafbarkeit kommt es darauf an, ob der ältere Schüler schon strafmündig ist, was aber erst mit der Verneinung des 14. Lebensjahr eintritt. Das heißt, die Polizei wird da nicht unbedingt weiterhelfen können, da sie nicht ermitteln darf. Nichtsdestotrotz muss natürlich die Schule und der Rektor der Schule handeln, im Rahmen deren Fürsorgepflicht für die anderen Schüler und im Rahmen der Schulhoheit, gegebenenfalls auch das Jugendamt, worauf ich äußersten Wert legen würde, bevor in der Tat etwas schlimmeres passiert. Die Schule hatte auch ein volles Handlungsministerium wie folgt: § 90 Abs. 1 - 3 Landesschulgesetz BW Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen "(1) Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen dienen der Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule, der Erfüllung der Schulbesuchspflicht, der Einhaltung der Schulordnung und dem Schutz von Personen und Sachen innerhalb der Schule.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie Ihren Sohn zeitweise jetzt nicht mehr zur Schule gehen lassen wollen, bis das geklärt ist. Also empfehle ich folgende Vorgehensweise: - Rektor anschreiben, er möge ab sofort alles notwendige tun, auch selbst Strafanzeige stellen; - zugleich die Schulaufsichtsbehörde bei Ihrer Gemeindeverwaltung sofort einschalten; - wenn das alles nichts hilft, einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen; - gerichtliche Maßnahmen zuletzt ergreifen (neben Eigenschutz im Hinblick auf Ihren Sohn, was kein Verstoß gegen die Schulpflicht sein kann); Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben. Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll sie in der Psychiatrie untergebracht werden. 2 Kommentare Artikel kommentieren
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