7 U 3387/16 Das Oberlandesgericht hatte bestätigt, dass der Versicherungsvertreter keinen Anspruch auf Erteilung des Buchauszuges in einer bestimmten Form hat. Insbesondere hat er keinen Anspruch darauf, dass dieser in digitaler Form zugesendet wird, selbst wenn es sich hierbei um einen sehr umfassenden Buchauszug handelt. Die Gestaltung der Form steht daher in dem freien Ermessen des Versicherungsunternehmens. 8. Treuwidrigkeit – OLG München, Urteil vom 1. Ausgleichsanspruch für Handelsvertreter von Bausparkassen nach den Grundsätzen @ Handelsvertreter Blog. 7 U 3437/16 Weder der Umstand, dass die Erteilung des Buchauszuges mit erheblichen Zeit-und Kostenaufwand verbunden ist, als auch die Tatsache dass der Versicherungsvertreter über Jahre hinweg die Provisionsabrechnungen anstandslos hingenommen hat, macht den Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges nicht rechtsmissbräuchlich. 9. Inhalt – BGH, Urteil vom 21. 2001, Az.
Treuebonus Ab einer Dauer des hauptberuflichen Handelsvertreterverhältnisses von 15 Jahren erhält der Vertreter bei seinem Ausscheiden neben dem Ausgleichsanspruch einen Treuebonus. Dieser beträgt 10, 125% der gemäß Ziffer I. 1 ermittelten Bemessungsgrundlage und verdoppelt sich auf 20, 25% ab einem hauptberuflichen Handelsvertreterverhältnis von 19 Jahren bei derselben Bausparkasse. Anspruchsberechtigte Erben Beim Tod des Vertreters steht der Ausgleichsanspruch und ein eventueller Treuebonus den berechtigten Erben zu. Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters – Wikipedia. Fälligkeit Der sich aus diesen Grundsätzen ergebende Ausgleichsanspruch und ein eventueller Treuebonus wird innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsbeendigung, frühestens zwei Monate nach Geltendmachung, fällig. Berücksichtigung einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung Da nach der bestehenden Rechtslage ein Ausgleichsanspruch aus Billigkeitsgründen (§ 89 b Abs. 1 Ziffer 3 HGB) insoweit nicht entsteht, wie der Vertreter Leistungen aus einer durch Beiträge des Bausparunternehmens aufgebauten Alters- und Hinterbliebenenversorgung erhalten oder zu erwarten hat, ist vom Gesamtbetrag des nach Ziffer I. und Ziffer II.
Davon ist nur der Umsatz mit Stammkunden zu berücksichtigen. Hier hatte das letzte Vertragsjahr jedoch einen atypischen Verlauf genommen. Dann kann anders berechnet werden - wie geschehen. Und zwar auch, wie im vorliegenden Fall, obwohl beide Parteien des Prozesses anders gerechnet hatten, nämlich mit den Mehrfachkundenumsätzen des letzten Jahres. Der BGH hat dann seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Vergütungen des Herstellers für händlertypische Tätigkeiten nicht berücksichtigt werden können. Ferner hat er erneut unterstrichen, dass die Berechnung nach der Rohertragsmethode zulässig ist. Dabei kommt es für die Einbeziehung von zusätzlichen Vergütungsleistungen in die Ausgleichsberechnung nicht darauf an, ob dem Händler ein vertraglicher Anspruch auf die gewährten Zusatzleistungen zusteht. Ausgleichsanspruch hgb 84 berechnung full. Im Einzelnen sind einzubeziehen Großabnehmer-, Leasing- und Sonder-Prämienzuschüsse, nicht jedoch eine "Sondervergütung Gebrauchtfahrzeug". Denn folgerichtig wäre der von dem Händler dem Endverbraucher gewährte Preisnachlass ("versteckter Rabatt") in Abzug zu bringen, weil Rabatte des Händlers in voller Höhe seinen individuellen Rohertrag schmälern.
Relevant können schon logisch nur solche Kosten sein, die für die weitere Bestandspflege angefallen wären, die das Unternehmen oder der Nachfolger übernommen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bleiben geringfügige Aufwendungen hier vollständig unberücksichtigt. 2. Umsätze bestehender Kunden Hinzu kämen evtl. Neuverträge aus dem schon vermittelten Kundenkreis, die man nur schätzen könnte. Hierzu müsste es einen ermittelbaren statistischen Wert geben, in welcher Höhe Kunden, die bereits einen Garantievertrag bei Ihrem Unternehmen laufen haben, wieder einen Vertrag abschließen (z. Ausgleichzahlung nach Kündigung gem. § HGB 84. für ein Folgeprodukt, neues Auto, etc. ). Auch dafür müsste ein Ausgleich geschätzt werden. 3. Theoretische Umsätze, Umsatzanstieg Theoretische Umsätze, die Sie bei einer Fortsetzung der Tätigkeit erzielt hätten, sind für den Handelsvertreterausgleich nicht relevant. Ein Anspruch darauf könnte sich unter Umständen nur nach Schadensersatzgesichtspunkten ergeben, z. wenn Sie behindert oder zur Kündigung schuldhaft veranlasst wurden, 89a Abs. 2 HGB.