Das Anrecht des Partners ergibt sich aus der Hälfte des Ehezeitanteils der Beamtenversorgung als monatlicher Rentenbetrag. Darüber hinaus können auch andere Anrechte aus betrieblichen oder privaten Versorgungssystemen eine externe Teilung zulassen. Ob bei privaten oder betrieblichen Anrechten eine externe Teilung möglich ist, entscheidet der jeweilige Versorgungsträger. Der Ausgleichsberechtigte kann zudem wählen, wohin das Geld fließen soll (gesetzliche Rentenversicherung, Pensionskasse etc. ). Beispiel Frau Mustermann hat während der Ehe ca. 25 Entgeltpunkte im Rahmen der gesetzlichen Rente (ca. Versorgungsausgleich: Ausgleich nach Scheidung?. 800 Euro/Monat) erworben. Zusätzlich verfügt sie über eine betriebliche Altersversorgung von 200 Euro sowie eine private Lebensversicherung von 100 Euro. Herr Mustermann verfügt über eine Beamtenversorgung von 1. 000 Euro sowie über eine private Lebensversicherung von 300 Euro. Frau Mustermann würde nun aus der Beamtenversorgung von Herrn Mustermann 500 Euro und aus der privaten Lebensversicherung 150 Euro erhalten.
Eine kurze Nachfrage, habe ich sie richtig verstanden, wenn die Arzteversorung eine Punktübertragung nur für die Altersrente vornimmt, nicht für die EU- Rente, dann würde die EU Rente meiner Frau tatsächlich voraussichtlich sinken, und nicht nur gleich bleiben ( eigentlich hatten sie ja anfangs geschrieben, dass ihre Punkte nicht "verbraucht" würden... Vielen Dank für die Präszisierung- Ihnen eine schöne Adventszeit Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 06. Versorgungsausgleich bei Scheidung | RA Sabine Krabs. 2019 | 13:42 die Punkte werden in dem Sinne nicht verbraucht, sondern es kommt zu einer Übertragung auf den Partner. Es kommt aber dabei nicht darauf an, ob schon Rente bezogen wird oder nicht und auch nicht darauf, ob es sich um Erwerbsminderungsrente oder Altersrente handelt. Wenn also ein Teil Ihrer Punkte (davon ausgehend dass Sie mehr haben als Ihre Frau) übertragen wird steigt bei der Scheidung die Rente Ihrer Frau an, egal ob sie zu diesem Zeitpunkt Erwerbsminderungsrente oder die Altersrente erhält. Der Anstieg wirkt sich auf beide Rentenarten aus.
Die Fristenregelung von mehr als 3 Jahren ist verfassungsgemäß. Hat der Begünstigte die Rente mehr als 3 Jahre bekommen und stirbt danach, findet eine Rückübertragung nicht mehr statt. Der Versorgungsausgleich ist dann endgültig. Bei Ehen die nicht mehr als 3 Jahre bestanden haben, entfällt in der Regel ein Versorgungsausgleich. Wettlauf Hase und Igel? Ob Sie Kenntnis vom Tod des Ex haben spielt keine Rolle. Sind seit dem Rentenbeginn des ehemaligen Ehepartners mehr als 3 Jahre vergangen und stirbt dieser, ist alles vorbei. Rentenanspruch-Versorgungsanspruch nach Scheidung – Steuern und Finanzen – DIEGRENZGAENGER Forum - Diegrenzgaenger. Die Deutsche Rentenversicherung muss Sie nicht vom Tod des Ex informieren. Daher müssen Sie sich in solcher Situation selbst informieren, ob der Ex noch lebt und ob er schon Rente bezieht. Initiative für Deutschland zurück in die GKV - Für Berufstätige, Selbstständige und Rentner - Erfahrene Rechtsanwälte begleiten Sie! - ab jetzt unter Ist dieser Zeitraum noch nicht vorbei oder hat Ihr Ex noch keine Rente bezogen und stirbt, kann der geschiedene Hinterbliebene einen Antrag auf Rückübertragung stellen.
Versorgungsausgleich – Externe Teilung Auch eine externe Teilung im Rahmen des Versorgungsausgleichs ist möglich. Hierfür müssen der Ausgleichsberechtigte und der Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen eine externe Teilung vereinbaren. Darüber hinaus kann der Versorgungsträger – innerhalb bestimmter Grenzwerte – die externe Teilung einseitig verlangen. Der Ausgleichsberechtigte muss bei der externen Teilung die Zielversorgung angeben, welche er sich wünscht. Rentenrecht bei scheidung google. Dabei ist zu beachten, dass die Wahl sehr überlegt getroffen werden sollte, da eine spätere Änderung der einmal gewählten Zielversorgung nicht mehr möglich ist. Halbteilungsgrundsatz Als Bezugsgröße für den Versorgungsausgleich wird das Recht oder die Anwartschaft auf eine Altersversorgung verwendet, welche einer der Ehepartner während der Ehezeit erworben hat. Gemäß dem Halbteilungsgrundsatz erhält der andere Ehegatte jeweils die Hälfte der Differenz zur Höhe seiner eigenen Anwartschaft. Beispiel: Hat der Ehemann beispielswiese während der Ehezeit Rechte auf eine Altersversorgung in Höhe von 1000, - € erworben, die Ehefrau hingegen nur auf 500, - €, so werden diese Rechte dahingehend geteilt, dass nach dem Versorgungsausgleich jeder Ehepartner Anwartschaften in Höhe von 750, - € besitzt.
Wenn das Versorgungswerk keine Übertragung für Anteile einer möglichen Erwerbsunfähigkeitsrente gewähren würde hätte Ihre Frau grundsätzlich recht was die Punkte anbelangt. Allerdings stünden ihr dann voraussichtlich Gelder entweder aus einer Härtfallregelung zu oder ein anderweitiger Ausgleich durch Sie bzw. durch Auflösung eines Teils der Anwartschaften bei dem Versorgungswerk. Rentenrecht bei scheidung von. Da hier die Möglichkeiten dann jedoch vielfältig sind sollten Sie erstmal die Antwort des Versorgungswerks abwarten und dann entsprechend handeln. RA Fabian Fricke
Ein Vergleich vor dem Gericht. Dieser Vergleich kann im Scheidungstermin abgeschlossen werden. Dieser Weg wird häufig gewählt, wenn ansonsten nichts zu regeln ist. Kann das Gericht den Versorgungsausgleich ausschließen? Rentenrecht bei scheidung youtube. Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden ( § 27 VersAusglG). Grobe Unbilligkeit ist gegeben, wenn die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs aus besonderen Gründen zu einem untragbaren Ergebnis führt. Die Unbilligkeit muss eine Abweichung vom Grundsatz der hälftigen Teilung der Anrechte rechtfertigen, das heißt, die Gründe für die Abweichung müssen schwerwiegend sein. Hierzu führt das Gericht eine Gesamtabwägung aller vorliegenden Umstände (Alter, Gesundheit, Erwerbsmöglichkeit etc. ) durch. Ein Trennungsverschulden alleine führt noch nicht zur Bejahung eines Härtefalls. Beispiele sind: Ein phasenverschobener Erwerb von Anwartschaften bei Finanzierung des Studiums durch einen Partner; ein großer Altersunterschied, bei dem der andere Partner noch weitere Anrechte erwerben kann; Straftaten gegenüber dem Partner etc.