Sie haben eine Frage oder eine Mitteilung für uns? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme! Über das nachfolgende Formular können Sie uns eine Nachricht schicken. Ist die Nutzung von WhatsApp zur Rezeptbestellung in Apotheken unzulässig? – Datenschutz-Guru. Bitte füllen Sie die mit * gekennzeichneten Felder aus. Barbara-Apotheke Dinslakener Str. 188 46562 Voerde Tel. 0 28 55 - 34 17 Fax: 0 28 55 - 1 56 70 Unsere Öffnungszeiten Montag: 08:30 - 12:30 Uhr | 14:45 - 18:30 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr | 14:45 - 18:30 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:30 Uhr | 14:45 - 18:30 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr | 14:45 - 18:30 Uhr Samstag: 09:00 - 13:00 Uhr
Aber damit tun sich einige Aufsichtsbehörden scheinbar manchmal schwer. Im heutigen Podcast gibt es einen 30-minütigen Rant über die Nutzung von WhatsApp in Apotheken und meine Ansprüche und Wünsche an die Qualität der Äußerungen von Aufsichtsbehörden. Im Hinblick auf das Merkblatt der niedersächsischen Aufsichtsbehörde stelle ich fest: Es ist derzeit umstritten, ob ein Messengerdienst wie WhatsApp ein TK-Dienst ist oder nicht. Nur weil ein Apotheker den Kommunikationskanal WhatsApp anbietet, wird er nicht zum TK-Diensteanbieter und unterliegt damit auch nicht dem TKG. Wenn er ein TK-Anbieter wäre, dann wäre die niedersächsische Aufsichtsbehörde nicht zuständig, sondern die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Messenger-Dienst: WhatsApp verbietet Apotheken-Bestellservices. Es ist durch technischen Einsatz möglich, den Adressbuchupload zu steuern. Es ist durch organisatorische Maßnahmen möglich, Nummern für die WhatsApp-Kommunikation zu verwenden, die nicht von WhatsApp Inc. oder Facebook einer Apotheke zuzuordnen sind.