Die Weiterbildung soll Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen sowie (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern mit ihren vielfältigen Aufgaben in den verschiedenen Fachgebieten der Intensivpflege und intensivmedizinischen Versorgung vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen vermitteln. Zu den Aufgaben der Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpfleger*innen, der (Kinder-) Krankenschwestern und (Kinder-) Krankenpflegern in der Intensivpflege zählen insbesondere: die sach- und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patient*innen mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen; die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich der künstlichen Beatmung und externer Herzmassage, ggf.
Hierzu gehören beispielsweise die Verabreichung von Medikamenten und die Beobachtung deren Wirkung, Assistenz bei verschiedenen kleineren Eingriffen wie der Bronchoskopie oder Anlage eines zentralen Venenkatheters und andere Maßnahmen, wie das Anlegen einer Magensonde, das endotracheale Absaugen, Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten (Stoffwechselorgane) oder Verbandwechsel. Fachpflegekraft für Intensivpflege und Anästhesie – Wikipedia. Weitere Aufgaben sind Dokumentation von Therapie und Pflege, Transportbegleitung, die psychologische Betreuung des Patienten oder seiner Angehörigen und die Sterbebegleitung. Teambesprechungen und Fortbildung kommen hinzu. Dabei ist die Intensivpflege nicht zwangsläufig an ein klinisches Umfeld gebunden, sondern kann auch im häuslichen Bereich, beispielsweise im Rahmen der Heimbeatmung stattfinden.