Seiteninhalt Gebäudeklasse 1 (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO) a) freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und b) land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude Gebäudeklasse 2 (Art. 2 BayBO) Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 3 (Art. 3 BayBO) Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m Gebäudeklasse 4 (Art. 4 BayBO) Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Gebäudeklasse 5 (Art. 5 BayBO) Sonstige Gebäude einschl. Gebäudeklasse 3 bayern en. unterirdischer Gebäude Gebäudehöhe i. S. des Art. 2 BayBO (Art. 3 Satz 2 BayBO - nicht für Abstandsflächenberechnung) Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über Geländeoberfläche im Mittel. Geschosse (Art. 7 Satz 1 BayBO) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1, 40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse Hohlräume (Art.
Leben Haushaltstipps Gebäudeklassen: Grundlage für den Brandschutz In der Bauordnung entscheiden die Gebäudeklassen maßgeblich über bestimmte Anforderungen zum Brandschutz. Was es mit den Gebäudeklassen auf sich hat und was für die Einteilung in bestimmte Klassen entscheidend ist, erfahren Sie hier. Gebäude werden in fünf verschiedene Gebäudeklassen eingeteilt. Bedeutung hat diese Einteilung vor allem für den baulichen Brandschutz. Foto: iStock/Bim Inhaltsverzeichnis Beim Thema Hausbau und Brandschutz kommt man um die Landesbauordnung (LBO), nicht herum. Das Baurecht wird auf Länderebene geregelt, sodass es in Deutschland 16 verschiedene Landesbauordnungen gibt. Schulbauten | Brandschutz | Sonderbauten | Baunetz_Wissen. Um die Bestimmungen zu vereinheitlichen, gibt es die sogenannte Musterbauordnung (MBO) – eine von Fachleuten erstellte Mindestbauordnung. Die Musterbauordnung ist anders als die Bauordnung der Länder kein Gesetz, sondern eine Richtlinie zur Orientierung. So auch im Fall der Gebäudeklassen. Welche Gebäudeklassen gibt es? Die Gebäudeklassen der Musterbauordnung sind größtenteils in die einzelnen Landesbauordnungen übernommen.
Häuser der höheren Klassen sind höher, komplexer und werden auch von mehr Menschen genutzt als solche einer niedrigen Klasse. Der Brandschutz ist hier also elementar.