Dann können Sie unsere Aufzugshilfe nutzen. Unsere Aufzugshilfe hilft Ihnen und Ihren Bewohnern bei allen möglichen Gelegenheitsarbeiten: Immer ein Ansprechpartner vor Ort Bewohnerkommunikation an der Tür Hilfe bei Treppenliften und Treppensteigern Hilft beim Heben von Lebensmitteln Die Post abholen und den Hund ausführen Telefonisch immer für Sie und Ihre Bewohner erreichbar Überwacht vor Ort Mehr über unsere Aufzugshilfe Verteilen von Aufklebern und/oder Flugblättern Der einfachste und direkteste Weg ist die Information der Bewohner durch einen Aufkleber im fest installierten Aufzug. Jeder Bewohner, der den Aufzug benutzt, weiß dann sofort, wann der Aufzug außer Betrieb sein wird. Stellen Sie sicher, dass die Informationen kurz und klar sind, damit der Bewohner sie gelesen hat, bevor er den Aufzug verlässt. Flyer und Prospekte können am Eingang oder auf einem Memoboard platziert werden. Wenn der Aufzug nicht in Betrieb ist, können Sie den Aufkleber oder das Memoboard auch neben dem Aufzug anbringen, um die Bewohner zu informieren.
Eine 81-jährige schwerbehinderte Mieterin, die in der 4. Etage wohnt, hatte geklagt, nachdem der seit 1976 im Haus befindliche Aufzug zunächst wegen technischer Mängel außer Betrieb gesetzt und schließlich ganz ausgebaut worden war. Das Gericht urteilte, dass der Aufzug zum mietvertraglich vereinbarten Zustand der Mietsache gehöre und daher wieder eingebaut werden müsse. Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.
Sie können die Anwohner auch in der Zwischenzeit über die Arbeiten informieren und sie in alle neuen Entwicklungen einbeziehen. Gibt es Beschwerden? Wenn ja, können Sie sie hier direkt beantworten. Einbeziehen des Bewohnerkomitees Haben Sie einen Bewohnerausschuss? Wenn ja, binden Sie ihn direkt in die Wartungstätigkeiten ein. Diese Mieter finden es sehr wichtig, dass jeder in Ihrem Gebäude bequem leben kann und sie haben oft viel Kontakt mit anderen Mietern. Durch eine gute Information des Bewohnergremiums gelangen die wichtigsten Informationen schnell zu den anderen Bewohnern.
Dienstleistungen und Vereinbarungen, die wir für Sie übernehmen: Beantragen von Genehmigungen für das Aufstellen eines temporären Aufzugs Die KLIC-Benachrichtigung für den Aushub der Aufzugsgrube (falls erforderlich) Architektonische Änderungen in Zusammenarbeit mit Ihrem regulären Installateur Ein Mobilkran für die Installation (einschließlich der Genehmigung für Kranarbeiten) Transport der Geräte zu Ihrem Standort Montage und Demontage der Aufzugsanlage Vor-Ort-Inspektion durch eine unabhängige Partei (Lift Institute) Wie lange dauert es, einen temporären Lift zu installieren? Wenn Treppenlifte die beste Lösung für Ihre Bewohner sind, können wir sofort mit dem Einbau beginnen. Wir können innerhalb von 4 Stunden vor Ort sein und Treppenlifte im Treppenhaus pro Etage in 30 Minuten installieren. Temporäre Personenaufzüge können in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen installiert werden. Die Vor-Ort-Inspektion ist normalerweise für den letzten Tag der Installation vorgesehen, kann aber manchmal auch einen Tag später stattfinden.
zphoto83, Fotolia 18. April 2016, 14:34 Uhr Wenn der Aufzug ausfällt, fragen sich viele Mieter, ob sie nun ein Recht auf Mietminderung haben. Besonders ärgerlich ist eine solche Situation für Menschen, die nicht mehr gut zu Fuß sind oder in einem höheren Stockwerk wohnen. Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben, und was gilt, wenn der Vermieter den Aufzug ganz ausbaut. Ärger mit dem Vermieter? Mit einem Wohnungs-Rechtsschutz bekommen Sie Unterstützung. >> Mietminderung: Defekter Aufzug bedeutet Mangel Wenn der Aufzug in einem Mietshaus kaputt oder wegen Wartungsarbeiten für längere Zeit nicht zu benutzen ist, haben die Bewohner das Recht auf eine Mietminderung – denn es handelt sich um einen Mangel. Dies hat die Rechtsprechung in den vergangenen Jahren immer wieder bestätigt. Die Höhe der möglichen Mietminderung ist dabei nicht pauschal festgeschrieben, sondern richtet sich nach den Umständen. Üblich sind Mietminderungsansprüche etwa zwischen 5 und 20 Prozent für den Zeitraum, in dem der Fahrstuhl nicht nutzbar ist.