Aber nach wie vor stehe ich Ihnen auch gern zu einem Gespräch oder zu einer Beratung im Umgang mit Bienen, Wespen, Hornisse, Wildbienen und Hummeln zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. Besuchen Sie uns in Bonn im Bundesamt für magische Wesen. Und natürlich gibt es auch weiterhin Honig, Bienenwachskerzen und Met bei uns und zwar das ganze Jahr – nicht nur zu Weihnachten. Tags: Analysebestimmungen, Cif-Geschäfte, Deckungsgeschäfte, Düngemittel, Einheitsbedingungen, Fob-Geschäfte, Futtermittel, Getreide, Getreidehandel, Kommissionsgeschäft, Ölsaaten, Preisfeststellung, Probenahmebestimmungen, Qualitätsmängel, Schiedsgericht, Vermittlungsgeschäft, Vertrag, Zahlung Gewicht 84 g Größe 240 × 170 cm Bewertungen Es gibt noch keine Bewertungen. Schreibe die erste Bewertung für "Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel"
Ratgeber Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel Die Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel (kurz EHB) legen seit über 90 Jahren Regelungen für den Handel mit Agrarerzeugnissen in Deutschland fest. Dabei sind sie kein Gesetz, sondern müssen als Geschäftsbedingungen in einem Vertrag vereinbart werden, um ihre Gültigkeit zu entfalten. Die aktuelle Fassung wurde 2017 veröffentlicht. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu Vertrag, Erfüllung, Qualitäten und Zahlung. Außerdem können sie auf Geschäfte mit verschiedenen Produkten angewandt werden, zum Beispiel Getreide, Ölsaaten, Maissilage und Gülle. Sollte es zu einem Streit kommen, werden diese vor den Schiedsgerichten der deutschen Getreide- und Produktenbörsen verhandelt. Die Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) stellt auf ihren Webseiten ausführliche Informationen und Tipps zu den EHB zur Verfügung. Mehr lesen Ein wichtiger Teil des Agrarhandels sind die verschiedenen Paritäten, die Abholung, Lieferung und Haftung im Zuge der Vertragserfüllung regeln.
Schiedsgerichtsverfahren nach Einheitsbedingungen » O&W Rechtsanwälte Suche Verträge, die unter den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel abgeschlossen werden, unterstehen einer Schiedsvereinbarung. Nach § 1 Einheitsbedingungen werden alle Streitigkeiten, die sich aus den Vereinbarungen ergeben durch ein bei einer deutschen Getreide- und Produktenbörse (Warenbörse bzw. Börsenverein) eingerichtetes Schiedsgericht entschieden. Der Weg zu den staatlichen Gerichten ist damit für streitige Ansprüche nicht gegeben. Regelmäßig ist dieses sehr sinnvoll, da sich im Schiedsverfahren schnelle Ergebnisse erreichen lassen. Die Entscheidung erfolgt dabei durch Schiedsrichter, die mit den Eigenheiten des Agrarhandels bestens vertraut sind. O&W Rechtsanwälte sind auf das Schiedsverfahren im Zusammenhang mit den Einheitsbedingungen im Getreidehandel spezialisiert. Wir vertreten Sie vor allen deutschen Schiedsgerichten bei kontraktrechtlichen Streitigkeiten nach den Einheitsbedingungen. Rufen Sie uns unter 040 /369615-0 an oder senden Sie uns eine E-Mail.
Der Branche des internationalen Groß- und Außenhandels mit Getreide, Ölsaaten, Futtermitteln, etc. stehen gegenwärtig 30 unterschiedliche Formularkontrakte und Bedingungen für den Abschluss von Handelsverträgen zur Verfügung. Dazu zählen die sogenannten Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel, die Hamburger Futtermittel-Schlussscheine oder auch die Grofor-Bedingungen. Der Verein der Getreidehändler der Hamburger Börse (VdG e. V. ) ist gemeinsam mit den anderen Getreide- und Produktenbörsen unter anderem Herausgeber der Einheitsbedingungen im deutschen Getreidehandel. Diese bilden seit knapp 100 Jahren die rechtliche Basis für die überwiegende Zahl von Vertragsschlüssen im deutschen Getreide- und Futtermittelhandel. Sie beinhalten die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer gleichermaßen. Gleichzeitig berücksichtigen sie die Beschaffenheit der gehandelten Erzeugnisse, die als Naturprodukte stärker Umwelteinflüssen oder auch Qualitätsschwankungen unterliegen als standardisierte Handelswaren.
Allgemeine Vorschriften über die vorstehenden Vertragsarten 15 14 Erfüllungsort 15 15 Fracht und Transportgefahr 15 16 Erfüllungszeit 15 17 Parität bei Verladung mit Waggon oder Strassenfahrzeug 15 VII. Nichterfüllung 17 18 Nachfrist 17 19 Rechte bei Nichterfüllung 18 20 Erfüllungshindernisse 19 VIII. Sonderkosten aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse 20 21 Sonderkosten 20 22 Basis Normalwasser 20 IX. Erfüllung hinsichtlich der Menge 21 23 Gewicht 21 24 Teilerfüllung 21 25 Spielraum in der Menge 21 X. Erfüllung hinsichtlich der Qualität 22 26 Qualität und Beschaffenheit (Kondition) 22 27 Ware nach Muster 22 28 Kauf auf Besicht, Mustergutbefund oder bei Probelieferung 22 29 Ware eines bestimmten Erzeugergebietes, Erntejahres oder einer Getreidesorte 23 30 Fabrikat oder Marke 23 XI. Qualitätsmängel 24 31 Probenahme 24 32 Untersuchungs- und Rügepflicht/ Beanstandung 24 2a Unerwünschte/verbotene Stoffe, Kontaminanten 24 33 Analyse, Nachanalyse 25 34 Abweichungen von vereinbarten Qualitätsmerkmalen 25 35 Naturalgewicht 25 36 Ansprüche bei Mängeln 26 37 Anrufung des Schiedsgerichts 27 XII.