Auf dieser Seite finden Sie alles Wissenswerte zum Standesamt Wittlich-Land. Unsere Empfehlung: Benötigen Sie eine Urkunde (z. B. Geburtsurkunde o. ä. )? Wir empfehlen Ihnen den bequemen Online-Antrag von 1. Adresse bzw. Anschrift und Wegbeschreibung zum Standesamt Wittlich-Land Anschrift: Standesamt Wittlich-Land 54516 Wittlich Ideale Wegbeschreibung: Mit dem Auto zum Standesamt Wittlich-Land: Google Maps aufrufen Mit dem Zug zum Standesamt Wittlich-Land: aufrufen 2. Kontaktdaten zum Standesamt Wittlich-Land Das Standesamt in Wittlich-Land können Sie wie folgt kontaktieren: Telefon: Fax: E-Mail: Webseite: 3. Sonstiges und angebotene Dienstleistungen Wittlich-Land 3. 1. Öffnungszeiten vom Standesamt in Wittlich-Land Uns liegen derzeit leider keine Öffnungszeiten zu diesem Amt vor. Gerne können Sie uns die Öffnungszeiten zuschicken! Hinweis für Hochzeiten: Bitte beachten Sie, dass gemäß Ihrer Terminvereinbarung ggf. individuelle Öffnungszeiten gelten. 3. 2 Urkunden beantragen In bestimmten Situationen (z. Anmeldung einer Eheschließung) sind Personenstandsurkunden unerlässlich.
Weitere Arrangements für Brautpaare können im Hotel Molitors Mühle ebenfalls gebucht werden. Internet: Alte Mühle | Kloster Himmerod Das Museum der Abtei Himmerod befindet sich im ältesten noch erhaltenen Gebäude des Klosters. Davon zeugt etwa die eindrucksvolle alte Holzkonstruktion im Dachgeschoss ebenso wie die dem Ursprung der Gebäudenutzung entsprechend mit Wasserkraft betriebene Mühle. Auch der historische Backofen ist erhalten. Heute beherbergt das Museum eine Emaille-Sammlung im Erdgeschoss sowie im Dachgeschoss eine Bronze-Sammlung des weithin bekannten Eifel-Bildhauers Johann Baptist Lenz, der aus dem nahe gelegenen Oberkail stammte und dort auch sein Atelier hatte. Im ersten Stock informiert eine Ausstellung über die Geschichte der Zisterzienser, insbesondere aber über die Gründung und Entwicklung Himmerods. Das Standesamt Wittlich-Land bietet in dieser stilvollen Umgebung die Möglichkeit Ehen zu schließen. Internet: Heimatmuseum Manderscheid Gegenüber dem ehemaligen Rathaus der Verbandsgemeinde Manderscheid liegt das Heimatmuseum der Stadt.
Wappen Deutschlandkarte Koordinaten: 49° 59′ N, 6° 53′ O Basisdaten Bundesland: Rheinland-Pfalz Landkreis: Bernkastel-Wittlich Fläche: 397, 75 km 2 Einwohner: 30. 719 (31. Dez. 2020) [1] Bevölkerungsdichte: 77 Einwohner je km 2 Kfz-Kennzeichen: WIL, BKS Verbandsschlüssel: 07 2 31 5008 Verbandsgliederung: 45 Gemeinden Adresse der Verbandsverwaltung: Kurfürstenstraße 1 54516 Wittlich Website: Bürgermeister: Manuel Follmann ( CDU) Lage der Verbandsgemeinde Wittlich-Land im Landkreis Bernkastel-Wittlich Rathaus, Sitz der Verwaltung der Verbandsgemeinde Wittlich-Land Rathaus der ehem. Verbandsgemeinde Manderscheid Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land ist eine Verwaltungseinheit in der Rechtsform einer Gebietskörperschaft im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz. Der Verbandsgemeinde gehören die Stadt Manderscheid sowie 44 eigenständige Ortsgemeinden an, der Verwaltungssitz ist in der Stadt Wittlich, die aber der Verbandsgemeinde nicht angehört. In Manderscheid befindet sich ein Bürgerbüro.
Wenn Sie ein Haus neu- oder umbauen möchten, ist ein Gang zum Bauamt des Kreises Bernkastel-Wittlich wichtig und hilfreich. Hier bekommen Sie fachgerechte Beratung in vielen Baufragen. Zahlreiche Fragen rund um das Thema Bauen sind in der Baubroschüre zusammengefasst. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs 22 - Bauen und Umwelt stehen Ihnen in allen Fragen, die vor und während der Bauarbeiten anfallen, zur Verfügung. Für die Bearbeitung von Bauanträgen ist unser Kreisgebiet in drei Baufsichtsbezirke eingeteilt. Auch beim baulichen Brandschutz, der Bescheinigung zur Abgeschlossenheit ihrer Eigentumswohnung für den Eintrag ins Grundbuch, zu Baulasten oder bei Fragen zu Baurechtsangelegenheiten steht Ihnen das Team von Teamleiter Markus Lautwein unterstützend zur Seite. Bei gewerblichen Bauvorhaben bieten wir auf Wunsch des Antragstellers zur Klärung anstehender Fragen eine gemeinsame Besprechung mit den maßgeblichen Behörden und sonstigen Beteiligten (sogenannte Antragskonferenz) an.