Anspruch auf Leistungen haben diejenigen, die zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik oder von 1949 bis 1990 in der DDR zeitweise in einer stationären Einrichtung gelebt haben. Die finanzielle Unterstützung umfasst eine Pauschale von 9. 000 Euro und eine Rentenersatzleistung von bis zu 5. 000 Euro. Ansprechpartner ist Tim Andreas-Werner (Tel. : 0251/591 4290, E-Mail. ) von der Anlauf- und Beratungsstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe Die Stiftung Anerkennung und Hilfe ist am 1. Januar 2017 von Bund, Ländern, Kirchen und kirchlichen Wohlfahrtsverbänden errichtet worden. Stiftung Anerkennung und Hilfe - Startseite. Neben der finanziellen Hilfe bietet die Stiftung folgende Anerkennungsleistungen: Öffentliche Anerkennung des erfahrenen Leids und Unrechts, Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen und individuelle Anerkennung durch ein persönliches Gespräch in den Anlauf- und Beratungsstellen. Für allgemeine Fragen zum Anmeldeverfahren können Geschädigte die Stiftung kontaktieren.
Das sind etwa 4% derer, die anspruchsberechtigt sind. Wie, wo und bis wann stelle ich einen Antrag? Einen Antrag zu stellen ist ganz einfach: Es genügt ein Fax oder eine Mail an die Anlaufstelle mit der Mitteilung, dass man den Antrag stellen möchte. Anschließend erfolgt eine Einladung von der Stiftung zum Gesprächstermin. Bei Bedarf wird dabei ein Dolmetscher gestellt, wahlweise kann man selbst eine Vertrauensperson mitbringen. Man berichtet über die Erfahrungen, bringt evtl. Belege für den Aufenthalt (z. B. Fotos, Meldebescheinigungen, Briefe o. ä. Stiftung „Anerkennung und Hilfe" Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. ) mit. Mit Unterstützung der Anlaufstelle wird dann der Antrag formuliert. Dieser wird geprüft und schließlich bekommt man die Entscheidung mitgeteilt. Bei Anerkennung erhalten die Opfer bis zu 9. 000 Euro Unterstützungsleistung. Abgezogen darf von der Summe nichts werden – weder vom Sozial- noch vom Finanzamt. Anträge können noch bis 30. Juni 2021 gestellt werden. Zusätzliche Unterstützung für Gehörlose Eine Besonderheit gibt es in Osnabrück: Hier steht die Beratungsstelle für hörgeschädigte Menschen in enger Kooperation mit der Stiftung.