Aus diesem Grund muss ein mit SARS-CoV-2 infizierter Verstorbener als kontagiös angesehen werden. Der Tod an COVID-19 ist zudem nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu melden. Der Hauptübertragungsweg für SARS-CoV-2 ist die respiratorische Aufnahme virushaltiger Partikel, die beim Atmen, Husten, Sprechen, Singen und Niesen entstehen. Aufbahrung und Abschied. Die SARS-CoV-2-Übertragungswege entsprechen im Wesentlichen den Übertragungswegen einer Influenza, daher finden hier die gleichen Prinzipien wie beim Umgang mit an Influenza Verstorbenen Anwendung. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass bei COVID-19 die Letalität höher ist als bei Influenza und es bisher weder einen ausreichenden Impfschutz in der Bevölkerung noch eine Therapieoption gibt. Aus diesem Grund ist SARS-CoV-2 als Risikogruppe 3 Erreger eingestuft. 2. Basishygiene beim Umgang mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen Unter Rücksichtnahme auf die Angehörigen und unter Wahrung der Würde der Verstorbenen muss beim Umgang mit Verstorbenen die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 verhindert werden.
Änderung am 3. 3. 2021 gegenüber Version vom 7. 1. 2021: Aktualisierung unter Kapitel 3 und 5 zur Verwendung von Leichenhüllen. Änderung am 7. 2021 gegenüber Version vom 24. 4. Aufbahrung offener sarg. 2020: Aktualisierung unter Kapitel 1 zum Impfschutz und unter Kapitel 3 zu Atemschutzmasken mit Ausatemventil. Grundsätzlich sei darauf verwiesen, dass der Umgang mit infektiösen Verstorbenen in den Seuchen- und Infektionsalarmplänen, den Bestattungsgesetzen der Bundesländer und der Information 214-021 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Biologische Arbeitsstoffe beim Umgang mit Verstorbenen" erläutert bzw. geregelt ist. Anwendungsbereich: Diese Empfehlungen richten sich an Ärztinnen/Ärzte, die eine äußere Leichenschau vornehmen ( z. B. Haus – und Notärzte, Bedienstete von Gesundheitsämtern) und sonstiges medizinisches Personal sowie Bestatter, die Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Verstorbenen haben. Schutzmaßnahmen bei der inneren Leichenschau sind nicht Gegenstand der Empfehlungen. 1. Ansteckung durch an SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen Es existieren keine belastbaren Daten zur Kontagiösität von COVID-19 -Verstorbenen.
Beitragsnavigation
Über den aktuellen Stand, der unsere Region betrifft, halten wir Sie auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, wie Sie sich im Trauerfall verhalten sollen, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne weiter. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis. Ihr Bestattungsunternehmen