Aus- und Weiterbildung 1. Allgemeines Fachwirt*innen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehm Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig. Grundsätzliches zur Präsentation - AQAdA. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss "Geprüfte*r Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen" und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum*zur Gepr.
Lesedauer: ca. 6 Min. | Letzte Aktualisierung: 17. 12. 2021 Medien Präsentation | Folien | Flipchart | Agenda | Handout Auswahl der Präsentationsmedien Bitte informiere dich im Vorfeld, welche Medien zur Präsentation (z. B. ein Beamer) mit welchen Anschlüssen bei deiner Kammer zur Verfügung stehen. Die nachfolgende Übersicht soll dir die "üblichen" Medien kurz & knapp vorstellen. Zeige Medienkompetenz und verwende stets 3 verschiedene Medien, z. das Flipchart für die Agenda sowie zusätzlich ein Handout. Beachte bitte aber auch, dass du insgesamt nur 10 Min. Zeit hast, Dein Thema zu präsentieren. Strukturiere daher im Vorfeld den Einsatz der verschiedenen Medien. Bitte achte stets auf eine saubere Schrift und eine ordentliche/übersichtliche Gestaltung der Unterlagen. Bringe bitte nicht zu viel Inhalt auf die einzelnen Präsentationsmedien (in der Regel genügen Stichpunkte bzw. kurze Sätze).
Betriebswirt*in erfüllt. 2. Zulassungsvoraussetzungen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Hinweis Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 73 KB) genannten Aufgaben haben.