Gemeinsame Tat zweier Brüder Stefan Blank Region/Bayern 19. 5. 2022, 19:02 Uhr © Karl-Josef Hildenbrand, dpa Zwei Brüder sollen - Im "Maishäckslerverfahren" ist ein erstes Urteil gefallen: Peter M., der jüngere der angeklagten Brüder, wurde vom Amtsgericht Neustadt/Aisch schuldig gesprochen, er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der 63 Jahre alte Peter M. hat Sabotageakte verübt und Metallteile, Holzstämme sowie Nägel in Maisfeldern versteckt, um anderen Landwirten Schaden zuzufügen. Allgemeinärzte, Hausärzte, praktische Ärzte in Neustadt an der Aisch. Davon ist das Amtsgericht Neustadt/Aisch überzeugt. Doch Peter M. muss nicht in Haft, die Richterin verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie Bewährungsauflagen in Form von Ratenzahlungen an die Geschädigten. Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, Konrad M. (68 Jahre), wurde abgetrennt, er muss sich gesondert verantworten. Das Gericht sprach Peter M. im sogenannten Maishäckslerverfahren am frühen Donnerstagabend in drei Fällen der Sachbeschädigung und einem versuchten Fall schuldig.
Deutlich wurde: Jeder Geschädigte habe in irgendeiner Weise Probleme mit den Angeklagten gehabt. "Der Kopf des Ganzen" Die Staatsanwältin forderte am Ende eine Verurteilung in vier der Fälle von Sachbeschädigung, eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Richterin Winkelmann war laut Weitner zu der Überzeugung gekommen, dass Peter M. "der Kopf des Ganzen" gewesen sei, sein Bruder sei "unter seiner Fuchtel gestanden". Hausarzt neustadt aisch in de. Sie hätten die Taten zusammen geplant, zusammen begangen. Dafür spreche unter anderem, dass 50 Nägel in einem Maisfeld nicht so schnell mal alleine versteckt seien. Als Motive erkannte sie: Rache, Neid, Missgunst. Es sei von der Polizei sehr sorgfältig und für einen Sachbeschädigungsfall mit großem Aufwand ermittelt worden, unter anderem gab es DNA-Spuren von Konrad M.. Die Gegenstände, die in den Feldern versteckt wurden, stammen vom Hof der Brüder. Und: Gegenüber einem Zeugen wurde eine Tat gestanden. 1 Kommentar Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich zuvor registrieren.
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Mit ihm will sich das Gericht ein andermal befassen. dpa #Themen Bewährung Amtsgericht Neustadt an der Aisch Bewährungsstrafe Freiheitsstrafe Sachbeschädigung Nagel Sabotage Holzstamm
Verletzt wurde bei den Sabotageakten im Jahr 2019 niemand. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 63-Jährige stritt die Taten ab. Die Polizei hatte auf seinem Hof Teile gefunden, die zu den in den Feldern deponierten Gegenständen passten. Arbeitsmedizin Fichtner: Home. Auf denen ließen sich DNA-Spuren des 68-jährigen Bruders des Verurteilten finden. Die Richterin ging laut dem Sprecher fest davon aus, dass die beiden die Taten gemeinsam planten. Der nun verurteilte 63-Jährige war demnach der "Kopf" hinter den Taten - dass er der dominantere der beiden ist, bestätigten Zeugen. Hintergrund waren offenbar Streitereien um das Verpachten von Feldern. Die Richterin stützte sich dem Sprecher zufolge außerdem auf die Aussage eines Zeugen, wonach sich der 63-Jährige bei ihm entschuldigt habe, weil die beiden mit einem Sabotageakt an ihm ja den Falschen getroffen hätten. Auch der 68-Jährige Bruder wäre eigentlich mitangeklagt gewesen. Er tauchte aber zum Prozessauftakt vergangene Woche genauso wenig auf wie im vergangenen Sommer zum ersten Versuch, die Brüder in dem sogenannten "Maishäckslerverfahren" zur Verantwortung zu ziehen.