2013, 12:40 Hallo, beim Bezirksgericht Besuchrecht und Obsorge beantragen. Dazu besteht keine Anwaltspflicht, es genügt die Anträge formlos am Amtstag bei Gericht einzubringen. Mit der Begründung die Kontinuität aufrechtzuerhalten. Das Gericht hat mehr Entscheidungsgewalt wie die Sozialarbeiterin, lassen sie sich nicht von ihr mit Vorwänden "abwimmeln". Aber bitte fragen sie sich selbst warum die Mutter..... trotz ihrer Unterstützung..... die Obsorge verloren hat? Da muss was vorgefallen sein? Sie müssen darlegen das das in Zukunft besser sein wird. Hat die Mutter Besuchsrecht? Viel Glück! Angelika Site Admin Beiträge: 2481 Registriert: 23. 2007, 01:33 Wohnort: Linz und Wien Beitrag von Angelika » 28. 2013, 14:33 lenato hat geschrieben: Wir als Großeltern sind sehr verzweifelt! Obsorge großeltern österreich hebt quarantäne für. Vorigen Dienstag wurde unsere Enkelin (7. Wenn ihre Mutter arbeitete war sie sowieso bei uns und fühlte sich sehr Wohl!! Ich glaube das kann nicht zum Wohle des Kindes sein wenn sie in eine fremde Gegend kommt wo sie niemanden kennt!!
Ich glaube dass es allen bei der Lösung gut geht - besser als wenn ich die Kinder aus der Schule gerissen hätte. FRAGE: Können meine Eltern die Familienbeihilfe beantragen, da die Kinder ja dort gemeldet und größtenteils betreut werden Muss ich die Obsorge hiefür übertragen oder genügt was formloses? Auf telefonische Anfrage beim Jugendamt hieß es, da ich die alleinige Obsorge und Erziehungsgewalt habe muss ich diese auch persönlich ausüben und kann nicht tagelang nicht da sein... Bitte um Auskunft
Bist du über 14, so kannst du nicht mehr gegen deinen Willen zum Kontakt mit dem Elternteil gezwungen werden, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Nähere Informationen zur Familiengerichtshilfe finden sich ebenfalls auf oesterreich Kinder ab 14 Jahren dürfen nicht gegen ihren Willen zum Kontakt mit dem nichtobsorgeberechtigten Elternteil gezwungen werden. Obsorge an Großeltern übertragen - Österreichisches Familienrecht. Sie können ab diesem Zeitpunkt auch selbst Anträge, die ihre Pflege, Erziehung und das Besuchsrecht betreffen, stellen. Weiterführende Links Bundesministerium für Justiz (→ BMJ) Besuchsbegleitung in Besuchscafes (→ BMSGPK) Rechtsgrundlage §§ 186 bis 188 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Zum Formular Obsorgeantrag Kontaktrechtsantrag Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz