Die Beiträge sind nicht wie bisher im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe ( VTV) festgelegt, sondern ergeben sich gestaffelt aus dem § 7 des TZA Bau. Konkret gelten jetzt folgende Beiträge: Betriebe mit Sitz im Tarifgebiet West ab 2016 3, 8% für gewerbliche Arbeitnehmer und 79, 50 € für Angestellte ab 2018 3, 2% für gewerbliche Arbeitnehmer und 67, 00 € für Angestellte Betriebe mit Sitz im Tarifgebiet Ost für gewerbliche Arbeitnehmer ab 2016 0, 6% ab 2018 0, 8% ab 2020 1, 0% für Angestellte ab 2016 25, 00 € Auszubildende ab 2016 20, 00 €
Lohn / Tarif / Rente 02. 07. 2016 Bild: © bluedesign, Für die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe haben die Tarifvertragsparteien (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Industriegewerkschaft BAU und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie) neue Tarifverträge vereinbart, die rückwirkend ab 1. Mai 2016 in Kraft getreten sind. Weitere Änderungen werden in einer 2. Stufe ab 1. Mai 2017 wirksam mit der Laufzeit bis 28. Tarifrunde 2016 zum Bauhauptgewerbe - was ändert sich?. Februar 2018. Im Einzelnen wird besonders auf folgende Änderungen hingewiesen: Die Löhne der gewerblichen Arbeitnehmer (nur für die Lohngruppen 2 bis 6 im Tarifgebiet- Ost sowie die Lohngruppen 2 a bis 6 im Tarifgebiet- West und Berlin) sowie die Gehälter der Angestellten und Poliere steigen: ab 1. Mai 2016 im Tarifgebiet West und Berlin um 2, 4% sowie im Tarifgebiet Ost um 2, 9% und ab 1. Mai 2017 im Tarifgebiet West und Berlin um weitere 2, 2% sowie im Tarifgebiet Ost von 2, 4%. Die Steigerungen entsprechen bei vergleichender Bewertung von Abschlüssen unterschiedlicher Laufzeiten einer jahresbezogenen Erhöhung von 2, 35% in West und Berlin sowie 2, 77% im Tarifgebiet Ost.
Die zuständigen Gesundheitsämter haben auch das Recht, die oben genannten Personen in einem Krankenhaus oder an einem anderen Ort abzusondern (beispielsweise in häuslicher Quarantäne). Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. 1. bis 6. Woche: Entschädigung in Höhe des vollen Verdienstausfalls (netto) und ab 7. Woche: Entschädigung in Höhe von 67% des entstandenen Verdienstausfalls (netto). Es besteht die Pflicht des Arbeitgebers, auch die Entschädigungszahlung des Staates voraus zu finanzieren. Durch diese gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers ist sicher gestellt, dass die Betroffenen erst einmal trotz Absonderung ihr Geld weiter erhalten. Bei Selbständigen erfolgt die Berechnung auf Basis von 1/12 des Arbeitseinkommens (§ 15 Sozialgesetzbuch IV), bei Heimarbeitern gilt der Monatsdurchschnitt des letzten Jahreseinkommens. Arbeitnehmer sind verpflichtet ihren Arbeitgeber oder Dienstherren unverzüglich zu informieren, dass ein Tätigkeitsverbot vorliegt. Tarifvertrag bau angestellte 2012 relatif. Als angestellte(r) Beschäftigte(r) erhalten Sie den Verdienstausfall bei einem Tätigkeitsverbot bzw. einer Absonderung gemäß Infektionsschutzgesetz in den ersten 6 Wochen von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt.
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Von der bisherigen Auslösung von 34, 50 €/Tag kann das Unternehmen 6, 50 € für die Stellung einer Unterkunft einbehalten und nur 28, 00 € auszahlen. Die bisherige Auslösung wird ab 1. Januar 2017 auf einen Verpflegungszuschuss von 24, 00 €/Arbeitstag als Verpflegungsmehraufwand reduziert, geltend auch für den An- und Abreisetag, sofern eine Arbeitsleistung erbracht wird. Für Tage ohne Arbeitsleistung (beispielsweise bei einer Anreise am Sonntag) fällt der Verpflegungszuschuss nicht an. Künftig gilt für den Bezug der Arbeitstag. Im Tarifgebiet-West und -Berlin-West galt bis 31. Einigung im Bautarifstreit: +4,6% im Westen und +5,3% im Osten bei 22-monatiger Laufzeit. Dezember eine Regelung zum Hinterbliebenengeld. Danach waren die Todesfallleistungen ab 1. Januar 2016 neu mit Bezug auf § 10 im TZA (Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung) neu geregelt. Für den Fall des Sterbens eines Versicherten nach dem 31. Dezember 2015 soll das Hinterbliebenengeld für Altfälle wieder eingeführt werden. Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Zur Entschädigung bei einem Tätigkeitsverbot von mehr als 6 Wochen muss ein formloser Antrag bei der zuständigen Regierung gestellt werden. Arbeitgebern erstattet die zuständige Regierung die gezahlten Entschädigungen für ihre Angestellten, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zu gewähren ist (bei Tätigkeitsverboten: Verdienstausfall und Rentenbeiträge; bei Abgesonderten: Verdienstausfall, Rentenbeiträge und Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung). Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrages vorzubeugen, empfehlen wir: Verwendung eines aktuellen Browsers, nach Möglichkeit nicht der Internet Explorer den Link in einem In-Private- bzw. Tarifvertrag bau angestellte 2016 form. Inkognito-Fenster öffnen