Der Arbeitgeber ist da auch leider nicht für zuständig, wir Azubis sind selbst dafür verantwortlich, wie wir zur Arbeit kommen. Ich habe jetzt schon einen Plan bis Mai 2018 vorzuliegen, in dem ich sehen kann das ich insgesamt da schon 4 Monate in anderen Filialen eingesetzt werde. Ich weiss nicht, wie ich das finanziell machen das wird ja die Ausbildung immer wieder mal vorkommen. Deswegen wende ich mich nun an Sie. Haben Sie einen Tipp und können mir sagen und gleichzeitig helfen, was ich noch machen kann, das ich da Unterstützung bekomme? Gibt es da Möglichkeiten? Denn ich bin ja sicher nicht die Einzige die vor diesem Problem steht. Bekommen azubis fahrtkosten erstattet den kaufpreis. Meine Eltern können mich leider auch nicht unterstützen Ich wäre Ihnen wirklich sehr sehr dankbar, wenn Sie mir da weiter helfen könnten. Mit freundlichen Grüßen! Nadine Nadine: 03. 08. 2017 |
Auf Deiner Lohnabrechnung steht unten weniger als oben – warum? Und wie kannst Du Dir das Geld zurückholen? Das erklären wir Dir auf den nächsten Seiten. Als Azubi verdienst Du noch nicht viel Geld. Vielleicht ist es sogar so wenig, dass gar keine Lohnsteuer einbehalten wird (das siehst Du auf Deiner Lohnabrechnung), sondern nur die Sozialabgaben – also die Beiträge zur Krankenkasse, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Trotzdem kannst Du Dir vom Finanzamt Geld zurückholen! Das geht mit einer Steuererklärung. Die machst Du jedes Jahr bis Ende Juli und gibst darin Deine Einnahmen und bestimmte Ausgaben aus dem vergangenen Jahr an. Werden Fahrtkosten erstattet? (Ausbildung und Studium, Studium, Fahrtkostenerstattung). Erst 2020 machst Du also Deine Steuererklärung für das Jahr 2019. Wenn Deine Ausgaben (das Finanzamt nennt sie Werbungskosten) höher sind als Deine Einnahmen, machst Du eine Verlustfeststellung, das ist eine spezielle Art der Steuererklärung. Das ist total einfach, lass Dich von den Fachbegriffen bitte nicht abschrecken – ohne geht es leider nicht, aber wir erklären sie Dir gleich.
Berufsschulen Auszug aus dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges Schüler von weiterführenden Schulen bis einschließlich der 10. Klasse, ausgenommen Berufsschüler mit Teilzeitunterricht, haben Anspruch auf volle Kostenfreiheit des Schulweges, soweit die Wegstrecke bis zum Schulort mindestens 3 km beträgt und die besuchte Schule die nächstgelegene und diesem Gesetz nach anerkannt ist. Für Schüler ab der 11. Bekommen azubis fahrtkosten erstattet nachhaltig bericht. Klasse der öffentlich und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Schüler im Vollzeitunterricht an den Berufsschulen gilt folgende Regelung: Übernahme der vollen Fahrtkosten nur, wenn in dem Monat vor Schuljahresbeginn für mindestens 3 Kinder nachweislich Kindergeld bezogen wird. Ist dies der Fall, kann die Fahrkarte mit einem bei der Schule erhältlichen Erfassungsbogen schon vor Schuljahresbeginn beantragt werden. Tritt der Bezug von Kindergeld für mindestens 3 Kinder erst während des Schuljahres ein, werden die Fahrtkosten ab dem Folgemonat des erstmaligen Anspruchs übernommen oder der Unterhaltsleistende laufende Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz bezieht.
So bekommst du am Ende des Jahres mit deiner Steuererklärung immerhin noch einen Teil deiner Fahrkosten zurück. Bei der Steuer kannst du eine Entfernungspauschale von 0, 30 €/Kilometer anrechnen. Um den Betrag zu berechnen, den du von der Steuer absetzen kannst, benutzt du folgende Formel: Anzahl Arbeitstage im Ausbildungsbetrieb x einfacher Fahrtweg in Kilometer x 0, 30 €. Deine Berufsschule wird als auswärtige Tätigkeitsstätte bezeichnet. Das heißt die Fahrtkosten dorthin können als Reisekosten, auch Dienstreisepauschale genannt, abgesetzt werden. Hier wird nicht nur der einfache Weg, sondern dein Hin- und Rückweg berücksichtigt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du zweimal die Woche oder gleich blockweise in der Berufsschule bist. Solltest du ein Seminar haben, dass nicht an deinem Ausbildungsort ausgeführt wird, kannst du zusätzlich noch Reisenebenkosten wie Übernachtungskosten absetzen. Können Azubis Reisekosten erstattet bekommen? | reisekostenabrechnung.com. Sofern dein Ausbildungsbetrieb diese nicht bereits übernimmt. Reisekosten berechnen: Wenn du mit dem Pkw oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn fährst, betragen die Reisekosten ebenfalls 0, 30 €/Kilometer.
Die Fahrtkosten zur Arbeit sind nicht betroffen und lassen sich dementsprechend nicht von der Steuer absetzen. Fahrtkosten in der Ausbildung von der Steuer absetzen: Wie geht es? Die Fahrtkosten in der Ausbildung sind absetzbar. Absetzen lassen sich dann sowohl die Strecke zur Berufsfachschule als auch die Strecke vom eigenen Wohnort bis zum Arbeitsplatz. Zunächst einmal ist wichtig zu wissen, mit wie viel Euro ein einzelner Kilometer im Steuerausgleich angerechnet werden kann. Im Detail handelt es sich hierbei um 0, 30 Euro pro Kilometer, die für Bahn, Bus oder eben das Auto gleichermaßen gelten. Bekommen azubis fahrtkosten erstattet nach. Wichtig ist hierbei jedoch zu wissen, dass nur der einmalige Weg für die Einkommenssteuererklärung bzw. das Finanzamt gilt. Der Hin- und Rückweg können also nicht abgesetzt werden. Für Fahrten zwischen dem Wohnort und der Berufsschule gilt diese Regelung nicht, denn hier wird die gesamte Strecke aus Hin- und Rückweg gewertet. Fahrtkosten-Zusammenstellung: So werden die Fahrtkosten berechnet Für die Ermittlung der Fahrtkosten zum Betrieb oder zur Berufsfachschule wird die sogenannte Entfernungspauschale genutzt.