Zudem lehnte die Sparkasse die Fortführung der Verträge trotz wirksamer Gerichtsentscheidung ab. "Wir haben nun insgesamt sieben Verbraucher bei der Einreichung von Individualklagen beim Amtsgericht Zwickau unterstützt", sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es ist erschreckend, wie durch die Sparkasse Zwickau trotz klarer Rechtsprechung mit den Kunden umgegangen wird. Aber die Verbraucherzentrale lässt die betroffenen Verbraucher nicht im Stich. " Es kann nun zwei Jahre oder länger dauern, bis die Fälle rechtskräftig entschieden sind. Aber die Betroffenen haben Zeit. Prämiensparen 99 jahre de. Schließlich wollen sie die finanziellen Vorteile des Vertrages für die versprochenen vollen 99 Jahre in Anspruch nehmen. Für die oben stehenden Pressemitteilungen, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Meldungstitel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich.
Die Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof blieb erfolglos. Zuletzt hatte bereits das OLG Dresden diese Rechtsauffassung in einem Urteil vom 17. 6. 2020 bestätigt (5 MK 1/20). Auch hier ist das Verfahren noch am BGH rechtshängig. Auch im Landgerichtsbezirk Regensburg und Nürnberg besteht die Tendenz der Gerichte, eine Kündigung der Sparkasse bei einer ausdrücklich vereinbarten Laufzeit als unwirksam zu erachten. Entscheidend ist somit, ob für Ihren Vertrag ein Nachtrag oder eine Umschreibung existiert, in welcher eine konkrete Laufzeit (meist 1188 Monate oder 99 Jahre) vereinbart wurde. In diesem Fall sollten Sie die Kündigung nicht akzeptieren. 99 Jahre Laufzeit beim Prämiensparen – BGH bestätigt Unwirksamkeit der Kündigung durch die Sparkasse und Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen erhöht Druck wegen falscher Zinsberechnung. Hier ein Beispiel dazu: Klick Gerne überprüfe ich auch Ihren Vertrag und setze für Sie dessen Fortführung und weitere Prämienzahlung durch. Unabhängig davon sollten Sie auch die Verzinsung überprüfen lassen. In ihrer Pressemitteilung vom 02. 12. 2020 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verbrauchern empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig überprüfen zu lassen.
"Das Bayerische Oberste teilt die Ansicht des vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Nachberechnungen zustehen", sagte Sebastian Reiling, Referent beim Bundesverband. "Beide Sparkassen haben ihren Kundinnen und Kunden nach unserer Auffassung jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Das muss jetzt korrigiert werden. Verbraucherfreundliches Urteil: 99 Jahre Prämiensparen - Finanzen - VerbraucherService Bayern. " Der Senat machte aber deutlich, dass die Nürnberger Sparkasse die strittigen Prämiensparverträge nach 15 Jahren und dem damit verbundenen Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen durfte. "Wir glauben, dass die Auslegung ein sehr klares Ergebnis liefert", sagte die Vorsitzende und Gerichtspräsidentin Andrea Schmidt - die Sparkasse habe in den Verträgen nicht auf das Kündigungsrecht verzichtet. Die Verbraucherzentrale hingegen wollte durchsetzen, dass die Kündigungen rechtswidrig waren. Damit hätten im Erfolgsfall Sparkassenkunden Zinsnachzahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung eines Vertrags einklagen können. Auch in mehreren anderen Punkten folgten die Richterinnen der Argumentation der Verbraucherschützer nicht.
Damit hätten im Erfolgsfall Sparkassenkunden Zinsnachzahlungen auch für die Jahre nach der Kündigung eines Vertrags einklagen können. Auch in mehreren anderen Punkten folgten die Richterinnen der Argumentation der Verbraucherschützer nicht. Die Nürnberger Sparkasse wertete die Verhandlung als Erfolg. Zinsnachzahlungen in Höhe von 4600 Euro seien illusorisch, sagte Michael Kläver, stellvertretendes Vorstandsmitglied. "Wir sind sehr zuversichtlich, dass es hier eine vernünftige Entscheidung geben wird. " Seit mehr als 20 Jahren Die Prämiensparverträge und deren Verzinsung beschäftigen die Gerichte bundesweit seit über zwei Jahrzehnten. Prämiensparen 99 jahre der. Schon 2004 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass Vertragsklauseln rechtswidrig waren, mit denen sich Sparkassen eine Senkung ihrer Zinsen nach Belieben erlaubten. Seither wird gestritten, wie hoch die Verzinsung hätte sein sollen, und in vielen Fällen auch, ob Sparkassen berechtigt waren, Prämiensparverträge zu kündigen. Bundesweit ging es dabei um geschätzt mehrere hunderttausend Sparverträge.
Es war ein guter Tag für den Verbraucherschutz: Die Sparkasse Zwickau muss ihren Kunden mit langfristigen Sparverträgen Zinsen nachzahlen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am 17. Juni entschieden (Az. 5 MK 1/20). "Wir freuen uns, dass das OLG mit dem heutigen Urteil unserer Rechtsauffassung erneut im Wesentlichen gefolgt ist", so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Das Gericht hat entschieden, dass die Klauseln in den betroffenen Prämiensparverträgen unwirksam sind, die Anpassung der Zahlung monatlich zu erfolgen hat und die Ansprüche der Verbraucher nicht verjährt sind. "Für die gesamte Vertragslaufzeit müssen die nicht korrekt berechneten Zinsen deshalb nachgezahlt werden", so Eichhorst weiter. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Mindestens 321. Prämiensparen: Verbraucher-Klage droht Abweisung. 000 Verträge gekündigt Das Jahr 2019 war das Jahr der Kündigungswelle. So haben alleine in diesem Jahr mehr als 70 Sparkassen ihren Prämiensparkunden eine Kündigung verschickt – 34 davon im Freistaat Bayern.
München (dpa) - Einer Musterklage der Verbraucherzentrale gegen die Nürnberger Sparkasse droht in mehreren Punkten die Abweisung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will hohe Zinsnachzahlungen für Prämiensparverträge aus den 1990er Jahren durchsetzen. Doch zeichnete sich bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München am Freitag ab, dass diese Zinsnachzahlungen schlussendlich weniger hoch ausfallen könnten als von den Klägern erhofft - die Verbraucherzentrale hat durchschnittlich 4600 Euro errechnet. Der 1. Zivilsenat empfahl Vergleichsverhandlungen, worauf in der Verhandlung zunächst keine der beiden Seiten einging. Am Nachmittag verhandelte das Gericht eine weitere, sehr ähnliche Musterklage gegen die Münchner Stadtsparkasse. Prämiensparen 99 jahre 1. Das Gericht will zwar einen Gutachter einsetzen, der eine an den Sätzen der Bundesbank orientierte angemessene Verzinsung empfehlen soll. «Das Bayerische Oberste teilt die Ansicht des vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Nachberechnungen zustehen», sagte Sebastian Reiling, Referent beim Bundesverband.
Diese neue Regelung gilt rückwirkend, sodass ebenfalls die vergangenen Zinsen nachberechnet und ausgezahlt werden müssen. Am 6. Oktober 2021 bestätigte der BGH in seinem Urteil über die Musterfeststellungklage der Verbraucherzentrale Sachsen (XI ZR 508/15) seine Rechtsprechung. So hieß es in dem Urteil, dass die Sparkasse die Verzinsung langjähriger Prämiensparverträge nicht nach "Gutsherrenart" einseitig anpassen dürfe. Vielmehr soll der anfängliche relative Abstand des Vertragszinssatzes zum Referenzzinssatz beibehalten werden. Ein Referenzzinssatz ist ein repräsentativer Zinssatz am Geldmarkt, der von einer neutralen Stelle für eine bestimmte Währung und Laufzeit bestimmt wird. Laut BGH würde sich der monatlich veröffentlichte Zinssatz für langfristige Spareinlagen der Deutschen Bundesbank beispielsweise gut eignen. Den maßgeblichen Referenzzinssatz entscheidet jedoch das wieder zuständige OLG, an das der BGH die Rechtssache zurückverwiesen hat. Weiterhin entschied der BGH, dass vor Beendigung der Verträge keine Verjährung eintritt und die Zinsnachzahlungsansprüche frühestens mit Vertragsbeendigung fällig werden.