Gruß Gerhard #9 Servus, also mein Prüfer sagte mir vor 2 Wochen, das Thema sei definitiv vom Tisch. Er stand dem Ganzen recht aufgeschlossen gegenüber- selbst mein augenzwinkender Einwand, man setze da aber voll auf die kriminelle Energie der Bürger, den Termin absichtlich zu überziehen lies ihn unbeeindruckt. Sein Kommentar war lediglich, daß mit Termin der Abnahme der 2-Jahres-Zeitraum anzurechnen sei... Prinzipiell fände ich eine Aufhebung der Rückdatierung nicht schlecht- so könnte ich endlich die Termine für 2x Auto + 2x Anhänger zusammenlegen... und nicht ständig überziehen;-))) Übrigends mein Rekord: Anhänger -> 1 Jahr und 7 Monate drüber (und ständig im Gebrauch). Leider hatte die Remnnleitung gute Augen- Baumarktparkplatz, wo sonst... Selbst mit herzerweichendem Beichtbrief: 60 Euro- autsch. Wie ist das jetzt mit der Rückdatierung der TÜV-Plakette? - Verkehrsrecht & Versicherung - PFF.de. ( + HU für 25 Euro, gültig 5 Monate... ) Grüße HP500 #10... Übrigends mein Rekord: Anhänger -> 1 Jahr und 7 Monate drüber (und ständig im Gebrauch). ) Grüße HP500 Hat aber lange gedauert bis sie das gemerkt haben.
#9 thom Solange das FZ sich auf meinem Privatgrund befindet dürfte eine Überprüfung schlecht möglich sein. [/quote] Das stimmt natürlich. Wobei es schon Fälle gegeben haben soll, dass ein vorbeilaufender Polizist ein Fahrzeug (ungeschickt! ) im Garten stehen sah und einen Strafzettel ausstellte. Ohne Zulassung darfst Du es, mit Zulassung aber ohne TüV darfst Du es nicht! Wenn ein Fahrzeug angemeldet ist, dann muss es TÜV haben! Den Strafzettel gibt es nicht für das Fahren mit einem Fahrzeug ohne TÜV, sondern dafür, ein angemeldetes Fahrzeug nicht rechtzeitig zum TÜV gebracht zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man das Fahrzeug auch tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr benutzt, auf einem Hänger spazieren fährt oder auf seinem Privatgrund abstellt! Die einzige Alternative zum TÜV-Machen ist nicht, das Fahrzeug zu verstecken, sondern es abzumelden. (Und selbst dabei gab es vom Straßenverkehrsamt schon Strafen, wohingegen der TÜV KEINE Strazettel vergibt und auch gar nicht kann/darf. )
Die Farbe der Plakette wechselt jährlich und wiederholt sich in den Farben alle sechs Jahre. Die unterschiedlichen Fahrzeugarten müssen in verschiedenen Untersuchungsintervallen zur Hauptuntersuchung des Technischen-Überwachungs-Verein (TÜV) • PKW bei Erstzulassung 36 Monate • PKW ab der zweiten HU 24 Monate • Taxen und Mietwagen 12 Monate • Motorräder/ Leichtkrafträder 24 Monate • Anhänger bei Erstzulassung bis 750 kg 36 Monate • Anhänger bis 3, 5 t zul. Gesamtgewicht u. Wohnanhänger 24 Monate • Anhänger über 3, 5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate • LKW bis 3, 5 t zul Gesamtgewicht 24 Monate • LKW über 3, 5 t zul. Gesamtgewicht 12 Monate • Omnibusse (mehr als 8 Fahrgastplätze) 12 Monate
Der Verordnungsgeber ist der Auffassung, eine Fälligkeitsdatierung entbehre jeder technischen Begründung. Für die Zuteilung der Prüfplakette und die vorgeschriebene Frist bis zur nächsten Untersuchung dürfe nur der technische Zustand des Fahrzeugs entscheidend sein. Verspätung kostet Geld Ein Überziehen der Fristen bleibt allerdings nicht folgenlos für den Fahrzeughalter. Denn die Vorschriften über die Zeitabstände zwischen den Untersuchungen beruhen, so die Begründung zur Änderungsverordnung, auf dem statistisch gemittelten Mängelaufkommen bei einem Fahrzeug. Im statistischen Mittel träten verstärkt Mängel auf, wenn Fahrzeuge mehrere Monate nach Ablauf der vorgeschriebenen Untersuchungsabstände vorgeführt würden. Wer die Frist künftig um mehr als zwei Monate überzieht, muss deshalb zwingend eine Ergänzungsuntersuchung durchführen lassen. Das erfordert einen größeren Aufwand, und kostet daher auch mehr Geld: Der Kunde muss das 1, 2-fache der üblichen Gebühr berappen. Unverändert geblieben sind dagegen die Bußgelder: Wer ohne gültige Plakette erwischt wird, zahlt bei einer Überziehung um mehr als zwei Monate 15 Euro, bei vier bis acht Monaten 25 Euro und ab acht Monaten 40 Euro in die Staatskasse.
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Alle Informationen zu dieser Fahrschule Kontaktdaten Fahrschule Miecke u. Partner Bachstraße 53498 Bad Breisig Deutschland Statistik Der Eintrag von Fahrschule Miecke u. Partner aus Bad Breisig wurde am 31. 07. Fahrschule Nett Bonn Beuel - Dein Weg zum Internationalen Führerschein. 2010 hinzugefügt und innerhalb der letzten 50 Tage von 21 Besuchern aufgerufen. Im selben Zeitraum haben insgesamt 4. 159 Besucher nach einer Fahrschule in "53498 Bad Breisig" oder Umgebung gesucht. Insgesamt haben wir 1 eingetragene Fahrschulen in der Postleitzahl 53498 sowie 17 weitere im Umkreis von 25 Kilometern rund um die Adresse Bachstraße in Bad Breisig. Meinungen Lass uns wissen, wenn Du bereits Erfahrungen mit Fahrschule Miecke u. Partner, Bachstraße gemacht hast. Zum Beispiel wie der Unterricht ist oder wie gut die Fahrschule innerhalb von Bad Breisig erreichbar ist.
Es lohnt sich zu 100%. " Emanuel Drewel ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ "Die Fahrstunden sind gut strukturiert und machen durch die lockere Art Spaß. Fragen kann man jederzeit stellen und sie werden einem direkt beantwortet. Die Fahrschule ist also definitiv weiter zu empfehlen! " Christian Krieger ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ "Sehr nette Fahrschule, die einem mit ruhiger Art aber dennoch professionell alles beibringt. Ich hatte keine Angst vor der Prüfung und kann die Fahrschule nur weiterempfehlen" Robert Filatow ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ "Ich kann diese Fahrschule nur weiterempfehlen! Alle sind sehr nett und freundlich, insbesondere mein Fahrlehrer Jörg. Fahrschule Bonn - Charlys Fahrschule. Dank seiner Geduld und seinen Lernmethoden habe ich endlich meine Fahrprüfung bestanden. " Derek Wamsley ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ "Habe dieses Jahr hier den B196-Schein gemacht. Hat alles super schnell und unkompliziert geklappt. Moderne Fahrschule mit freundlichem Team! " Hellen Morrow ⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ Voriger Nächster Telefon: + 49 (0) 228 442445 Mobil: + 49 (0) 151 22050230 E-Mail: Königswinterer Straße 679 53227 Bonn Montags und Mittwochs 17.
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