28. 01. 2010 Ein erster Rückblick auf die ersten drei Wettkampf-Wochenenden des Jahres 2010 zeigt, dass nur wenige Tage im neuen Jahr vergangen waren, bis die ersten Rekorde und Bestleistungen in der Senioren-Leichtathletik fällig waren. Der Weltrekord sollte nicht sein. Karl-Walter Trümper lief Europarekord (Foto: Flucke) Bereits am 3. Januar lief Karl-Walter Trümper (LC Rapid Dortmund) bei einem Hallensportfest in seiner Heimatstadt die 800 Meter in der Klasse M 70 in der Europarekordzeit von 2:32, 52 Minuten und war damit erheblich schneller als der Brite James Todd, der vor fast 18 Jahren auf 2:34, 2 Minuten gekommen war. Bei der gleichen Veranstaltung steigerte Jörg Sender (TuS Eintracht Minden) die Deutsche 800-Meter-Hallenbestleistung von Bernd Bächle (2004/2:06, 66 min) in der Klasse M 50 auf 2:05, 14 Minuten. Bereits eine Woche später, am 10. Januar in Düsseldorf, war es erneut Karl-Walter Trümper, der sich in eine Rekordliste eintrug: Anlässlich der Westdeutschen Senioren-Hallenmeisterschaften kam der Dortmunder über 1.
Saisoneinstieg durch Guido Müller Der "Welt-Seniorenleichtathlet" des Jahres 2009, Guido Müller (TSV Vaterstetten, M 70), eröffnete die Saison am 10. Januar in München mit einem 200-Meter-Sprint in 27, 44 Sekunden. Flotte Sprints gab es am gleichen Tag auch in Fürth. Anlässlich der Nordbayerischen Hallenmeisterschaften der Männer und Frauen liefen die Seniorinnen Heike Jörg (LAZ Obernburg-Miltenberg/W 40) die 60 Meter in 8, 10 Sekunden und die 200 Meter in 26, 89 Sekunden. Petra Kauerhof (LAZ Obernburg-Miltenberg/W 50) kam über dieselben Strecken auf 8, 46 bzw. Volkmar reinecke stabhochsprung herren. 27, 78 Sekunden. Die beiden Sprinterinnen erreichten zusammen mit Romana Schulz und Anne Nanz 1:52, 58 Minuten über 4x200 Meter der Klasse W 40. Katja Pobanz (1. LAC Dessau) stellte bei einer Veranstaltung am 10. Januar in Berlin mit 13, 35 Metern eine neue deutsche Hallenbestleistung im Dreisprung der Klasse W 35 auf (vorher: Petra Herrmann, SG Vorwärts Frankenberg, 12, 34 Meter, 1998). Schon gut in Schwung zeigten sich zwei Mittelstreckler des TV Waldstraße Wiesbaden bei einer Hallenveranstaltung in Frankfurt: Alexander Freund lief in der Klasse M 40 die 1.
Die Kurzhürden-Wettbewerbe stehen erst ab Mittwoch auf dem Programm. Karin Förster vom LC Paderborn trat daher zum Auftakt über die 200 Meter lange Hürdenstrecke in der W70 an. Sie kam in 42, 88 Sekunden auf Platz zwei. Die kompletten Resultate finden Sie in unserer Ergebnisrubrik...
06. 07. 2017 · Downloads allgemein · Downloads · Recht Am 01. 2017 ist die neue "Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte" in Kraft getreten. Eine Folge ist, dass Zahnärzte ihre Verordnungen über den neuen Vordruck "Zahnärztliche Heilmittelverordnung" ausstellen müssen. Dazu gibt es aktuell noch viele Unsicherheiten. Zahnärztliche heilmittelverordnung formular download english. Unser Download-Text fasst das Wichtigste zusammen, was beim Ausfüllen des Formulars zu beachten ist. Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen? Kostenloses ZP Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 16, 00 € mtl. Tagespass einmalig 10 € 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte Endet automatisch; keine Kündigung notwendig Ich bin bereits Abonnent Eine kluge Entscheidung! Bitte loggen Sie sich ein.
Das alte Formular verliert seine Gültigkeit. Den Vordruck zur Verordnung können Sie über unser Faxformular bestellen. Oder Sie nutzen die Online Bestellung. Genauere Erläuterungen darüber, was Sie verordnen dürfen und was Sie dabei beachten müssen, finden Sie in den folgenden Informationen. Zahnärztliche heilmittelverordnung formular download 2. Erläuterungen der KZVB Vortrag zur Heilmittel-Richtlinie am Bayerischen Zahnärztetag 2020, Referent: Nikolai Schediwy Geschützter Inhalt. Loggen Sie sich bitte ein. Danach können Sie die Unterlagen zu vergangenen Veranstaltungen abrufen. Weiter zum Login Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Zusammenhang mit der Pandemie mit SARSCoV-2 zeitlich befristete Sonderregelungen für Heilmittelverordnungen und Krankentransporte für Zahnärzte beschlossen. Einzelheiten und die geänderten Richtlinientexte können Sie den Internetseiten des GBA entnehmen. Die Vorgaben, in welchem Zeitraum die Verordnungen von Heilmitteln ihre Gültigkeit verlieren, werden vorübergehend ausgesetzt. Zahnärzte können Folgeverordnungen auch nach telefonischer Anamnese ausstellen.
Für die vertragszahnärztliche Versorgung relevant ist die Anlage 3b Ab Seite 5 werden tabellarisch Ausfüllhinweise gegeben. Sie finden Hinweise, welche Angaben optional sind, welche Pflicht und welche konditionale Pflichtangaben (d. h. wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen). Zudem wird klargestellt, wann der Zahnarzt eine Ergänzung/Korrektur seiner Verordnung für Physiotherapie vornehmen darf. Zahnärztliche Heilmittelverordnung seit 22. 1. 2021 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Heilmittel-Richtlinie mit einem eigenen zahnärztlichen Heilmittelkatalog beschlossen. Bei der Verordnung ist stets der Heilmittelkatalog Zahnärzte zu befolgen. Die Verordnung von Heilmitteln durch Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte wurde deutlich vereinfacht. Die seit 1. Zahnärztliche heilmittelverordnung formular download in 2020. Januar geltenden Regelungen der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL-Z) können Sie dem Informationsschreiben der Bundes-KZV entnehmen. (Darin enthalten: Der Vordruck Zahnärztliche Heilmittelverordnung und Ausfüllhinweise dazu. )
Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung erfolgt ist. Leitfaden Verordnung – kzvnr.de. Die Verordnung kann dann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden. Krankentransportfahrten zu nicht aufschiebbaren, zwingend notwendigen ambulanten Behandlungen von nachweislich an COVID-19-Erkrankten oder von Versicherten, die aufgrund einer behördlichen Anordnung unter Quarantäne stehen, bedürfen vorübergehend nicht der vorherigen Genehmigung durch die Krankenkasse. Die Fristen für die Verordnung von Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung sind erweitert: Fahrten zu vorstationären Behandlungen können für 3 Behandlungstage innerhalb von 28 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung und Fahrten zu nachstationären Behandlungen können für 7 Behandlungstage innerhalb von 28 Tagen verordnet werden.
Diese Richtlinie ist seit dem 1. Juli 2017 in Kraft. Sie ist verbindlich für die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung. Verordnung: KZVB. Die Broschüre als pdf-Datei zum Download finden Sie hier. Was wissen die Deutschen über Parodontitis? Eine forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) liefert erstaunliche Antworten, die eine neue Informations-Kampagne aufgreift. Spenden Sie für Aufbau und Erhalt der weltgrößten dentalhistorischen Sammlung im sächsischen Zschadraß. Die Informationen auf dieser Seite werden fortlaufend aktualisiert. Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter an:
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