Ich war heut auf dem Standesamt da wir Heiraten wollen. Die Dame da sagte mir das wir beide jeweils eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister brauchen. Ist das die ganz normale Geburtsurkunde bzw. reicht da auch sein Familienstammbuch seiner Familie für ihn aus? Oder ist das was ganz anderes? 12 Antworten In der Abstammungsurkunde (so hieß das früher) stehen immer und grundsätzlich die leiblichen Eltern drin - im Gegensatz zur Geburtsurkunde, denn dort werden nach einer Adoption andere Eltern eingetragen. Damit man nicht versehentlich seine eigene Schwester oder den eigenen Vater heiratet, bedarf es für die Hochzeit den Beleg der Abstammung. Heute heißt das eben "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister", man erhält es beim Standesamt des Geburtsortes. Anruf genügt. Muss aktuelle Abschrift (aktuelles Beglaubigungsdatum) sein und ist dann auch nur ein halbes Jahr gültig. Kostet nichts, wenn Du heiratest, sonst hier bei uns 7 Euro. das Stammbuch genügt nicht. Ihr müsst bei dem Standesamt, wo ihr bei Geburt eingetragen worden seid, einen Auszug besorgen oder von einem Bevollmächtigten besorgen lassen.
Woher Auszug aus dem Eheregister? Eine beglaubigte Kopie aus dem Eheregister kann ausschließlich von dem Standesamt ausgestellt werden, welches Ihre Ehe erstmals beurkundete. Somit kann es sein, dass das Standesamt der Eheschließung nicht mit dem Standesamtes des Wohnortes übereinstimmt. Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister München? Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Bitte wenden Sie sich an: [email protected] muenchen, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstraße 68, 80797 München. Wo bekomme ich eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Hamburg? Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Was brauche ich um eine Geburtsurkunde zu bekommen? Welche Unterlagen brauche ich, um eine Geburtsurkunde zu beantragen? Geburtsurkunden beider Eltern. bei verheirateten Eltern: die Eheurkunde. bei unverheirateten Eltern: ggf.
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (bisher Geburtenbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch. Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung. Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste. Verfahrensablauf Persönliche Beantragung Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat. Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
(1) Bei der Beglaubigung der Abschrift einer Urkunde soll festgestellt werden, ob die Urkunde eine Urschrift, eine Ausfertigung, eine beglaubigte oder einfache Abschrift ist. (2) Finden sich in einer dem Notar vorgelegten Urkunde Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen oder unleserliche Worte, zeigen sich Spuren der Beseitigung von Schriftzeichen, insbesondere Radierungen, ist der Zusammenhang einer aus mehreren Blättern bestehenden Urkunde aufgehoben oder sprechen andere Umstände dafür, daß der ursprüngliche Inhalt der Urkunde geändert worden ist, so soll dies in dem Beglaubigungsvermerk festgestellt werden, sofern es sich nicht schon aus der Abschrift ergibt. (3) Enthält die Abschrift nur den Auszug aus einer Urkunde, so soll in dem Beglaubigungsvermerk der Gegenstand des Auszugs angegeben und bezeugt werden, daß die Urkunde über diesen Gegenstand keine weiteren Bestimmungen enthält. (4) Bei der Beglaubigung eines Ausdrucks oder einer Abschrift eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden.
Was sollte ich noch wissen? Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01. 01. 2009 abgeschafft).
Fazit: Angesichts der aktuell günstigen Zinssätze macht es Sinn, die anfallenden Mietkosten den Finanzierungskosten gegenüberzustellen, die beim Kauf eines Hauses entstehen würden. Wenn keine Maklerkosten anfallen, macht sich dies sowohl bei der Miete für das Haus als auch im Kaufpreis bei den Gesamtkosten positiv bemerkbar.
Die Maklerprovision sollte nicht auf die Miete umgelegt werden. Hierzu hat der Gesetzgeber die "Mietpreisbremse" erhoben. Sie greift allerdings nur in Regionen mit "angespannten Wohnungsmärkten". Vermieten mit Makler - Ihre Vorteile Spart Zeit & Mühe! Ein guter Makler übernimmt die zeitaufwendige Mietersuche vor Ort. Mehr Sicherheit! Ein guter Makler prüft die Bonität potenzieller Mieter. Top Mietvertrag! Ein guter Makler sorgt für einen guten Mietvertrag. Immobilie ohne Makler vermieten: So gehen Sie am besten vor - Der Immocoach. 3. Für MIETER: Was gilt es zu wissen? Durch das Bestellerprinzip entfällt für Mieter die Maklerprovision. Das gilt unabhängig davon, ob eine Wohnung vom Makler oder Eigentümer angeboten wird. Sie müssen nur Provision zahlen, wenn Sie selbst den Makler mit der Suche nach einer passenden Wohnung beauftragen. Der Vermittlungsauftrag muss in textlicher Form erteilt werden. Zahlungsbedingung ist, dass Ihnen die Wohnung exklusive angeboten wird, d. h. der Makler muss die Wohnung nur für Sie finden und diese nicht schon im Bestand haben. Wenn Sie auf Immobilienportalen nach Wohnungen suchen, fällt dementsprechend bei den angebotenen Objekten keine Maklerprovision mehr an.
Die wichtigsten Voraussetzungen: Zeit und zumindest ein bisschen Expertise. Denn mit einer simplen Zeitungsanzeige ist es nicht getan. Diese Fehler könnten Vermietern zum Verhängnis werden: Miete zu hoch oder zu niedrig ansetzen In begehrten Lagen müssen Vermieter mit einem Interessenten-Ansturm rechnen. Einfacher kann es sein, Wohnungssuchende direkt anzusprechen. (Foto: picture alliance / dpa) Egal ob der bisherige Mieter gekündigt hat oder die Wohnung zum ersten Mal angeboten wird: Am Anfang steht die Frage, wie viel Miete man überhaupt verlangen kann und will. Ein Makler kennt den Markt, als Vermieter muss man sich selbst schlaumachen. Wie ist die Ausstattung der Wohnung? Vermietung ohne maklerprovision dich. Wie die Lage, wie sind die Energieverbrauchswerte? Orientieren kann man sich am örtlichen Mietspiegel sowie an Anzeigen für vergleichbare Wohnungen. Vier Prozent Nettorendite gelten bei einer Eigentumswohnung als angemessen. Ist die Miete zu niedrig, besteht die Gefahr, dass nach Abzug der Instandhaltungsrücklage kaum noch Gewinn übrig bleibt.