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Im Alter Ihr treuer Begleiter für ein erleichtertes und selbstbestimmtes Leben Einfach mobile Sicherheit Wer sich sicher fühlt, geht freier und selbstständiger durchs Leben. Damit Sie das alltägliche Leben, Hobbys, Spaziergänge und andere Aktivitäten zu Hause oder in der Natur möglichst uneingeschränkt und selbstbestimmt geniessen können, bietet Ihnen die aidwatch die nötige Sicherheit. GPS Notruf Uhren für Senioren – GPS-Tracker. Automatisch oder per Knopfdruck sind Sie in einer Notsituation sofort mit einer Kontaktperson Ihrer Wahl verbunden. Die aidwatch einfach erklärt Vorteile Einfach Mit nur einem Knopfdruck können Sie im Ernstfall einen gespeicherten Notfallkontakt anrufen und falls Sie stürzen sollten, löst die Uhr den Anruf sogar automatisch aus. Mobil Dank integrierter SIM-Karte, Lautsprecher sowie Mikrofon funktioniert die aidwatch wie ein Handy und Sie sind sowohl unterwegs wie auch zu Hause immer sicher verbunden. Sicherheit Ein sicheres Gefühl stärkt das Selbstvertrauen und die Zufriedenheit. Wer sich sicher und aufgehoben fühlt, kann den Moment geniessen und hat so mehr vom Leben.
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Hierfür wird im Idealfall eine entsprechende GoBD-konforme Buchhaltungssoftware verwendet. Die Bearbeitung des elektronischen Dokumentes, beispielsweise in Form von farblichen Hervorhebungen oder Buchungsvermerken, darf sich nicht auf die Lesbarkeit und Vollständigkeit im Vergleich zum Original auswirken. 6. Aktualisierte Musterverfahrensdokumentation zum Ersetzenden Scannen – Deutscher Steuerberaterverband e.V. Berlin. Papierbelege vernichten Dokumente, die von der Aufbewahrungspflicht im Original nicht betroffen sind, können nun vernichtet werden. Hierbei ist jedoch eine letzte Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Vollständigkeit und Lesbarkeit des digitalisierten Dokumentes durchzuführen – am besten durch eine Person, die nicht unmittelbar am Scanvorgang beteiligt war. Darüber hinaus sollte beim rechtssicheren ersetzenden Scannen die Vernichtung sicherheitshalber erst einen Monat nach Abgabezeitpunkt der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen. 7. Verfahrensdokumentation Sämtliche zuvor ausgeführten Schritte sind für ein rechtssicheres ersetzendes Scannen nachvollziehbar zu dokumentieren. Hilfestellung für eine optimale Verfahrensdokumentation für ersetzendes Scannen bietet die sogenannte Musterverfahrensdokumentation.
Viele Unternehmen setzen beim Thema Digitalisierung auf ersetzendes Scannen. Hierbei werden Papierdokumente in die digitale Form umgewandelt - umfangreiche Papierarchive sollen so aufgelöst werden. Was sich zunächst nach einem einfachen Prozess anhört, ist ein mit strengen Vorschriften verbundenes Verfahren. Welche Richtlinien beim ersetzenden Scannen beachtet werden müssen und inwiefern es bessere Alternativen gibt, erläutern wir im Artikel. Definition - Was bedeutet ersetzendes Scannen? Unter dem Begriff ' ersetzendes Scannen ' versteht man die digitale Erfassung von Papierbelegen, sodass diese digital weiterverarbeitet werden können. Beim ersetzenden Scannen wird das elektronische Abbild des Belegs aufbewahrt und das Original in Papierform anschließend vernichtet. Verfahrensdokumentation ersetzendes scanner.com. Der eingescannte Beleg ersetzt hier also den Originalbeleg. Welche Voraussetzungen müssen beim ersetzenden Scannen erfüllt sein? Die Digitalisierung von Belegen unterliegt einigen rechtlichen Vorgaben, die seitens der GoBD geregelt werden.
Die Finanzverwaltung fordert auch, dass die Dokumente über den gesamten Aufbewahrungszeitraum lesbar und maschinell auswertbar sein müssen. Das ist bei der Auswahl des Archivsystems unbedingt zu beachten. Die Weiterverarbeitung: Wenn die Dokumente, wie in Schritt 2 empfohlen, frühzeitig archiviert werden, erfolgt der Prozess der Verbuchung im Anschluss an die Digitalisierung und Archivierung. Somit sollte diese Verbuchung in dem digitalen Dokument nachvollzogen werden können. Ersetzendes Scannen - so geht es richtig | Thomas Vellante Stb. Sinnvoll ist es hierbei, das digitale Dokument mit einer Buchung direkt zu verbinden. Somit erhält der Buchungssatz die "hinreichende Erläuterung des Geschäftsvorfalls". Die Vernichtung der Papierbelege: Der abschließende Prozess des Ersetzenden Scannens ist die Vernichtung der in Papierform existierenden Dokumente. Sinnvoll ist es, diese Dokumente nach festgelegten Intervallen zu vernichten. Empfehlenswert ist, wenn das Vier-Augen-Prinzip bisher nicht durchgeführt wurde, vor der Vernichtung eine weitere Stichprobenkontrolle – durch eine dritte Person - durchzuführen, was die Lesbarkeit und die Vollständigkeit des digitalen Dokuments angeht.
Auch muss verhindert werden, dass die Schrift auf dem Papier verblasst. Belege die auf Thermopapier gedruckt wurden, müssen deshalb zusätzlich als Kopie vorliegen. Liegt der Originalbeleg in digitaler Form vor, darf dieser auch nur digital archiviert werden. Den Beleg zur Archivierung auszudrucken ist nicht zulässig. Ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation gemäß GoBD Sämtliche Bearbeitungs- und Scanprozesse, die Belege durchlaufen, müssen mittels Verfahrensdokumentation gemäß der GoBD festgehalten werden. Dies dient der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Schritte und enthält Informationen darüber, welche Dokumente gescannt werden, von wem die Dokumente gescannt werden, zu welchem Zeitpunkt gescannt wird, wie auf Fehler überprüft wird und wie die Lesbarkeit und Vollständigkeit sichergestellt wird. Verfahrensdokumentation ersetzendes scanner canon. Wichtig: Erst nachdem die Verfahrensdokumentation für die eingescannten Belege erstellt wurde, dürfen die originalen Papierbelege vernichtet werden. Mehr zum Thema Verfahrensdokumenation nach GoBD gibt's hier.
Die Daten müssen auf diesem Datenträger unmittelbar und jederzeit reproduzierbar zur Verfügung stehen. Dazu sollte bestenfalls ein Dokumenten-Management-System im Hintergrund eingesetzt werden, in dem die digitalisierten Dokumente zur Verfügung stehen und die darin verwaltet werden. Vorgehensweise für das Ersetzende Scannen Die Dokumentenauswahl: nicht alle Arten von Dokumenten dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden. Über die Schutzbedarfsanalyse des Bundesamtes für die Sicherheit der Informationstechnik (BSI) kann festgestellt werden, welche Dokumente auch weiterhin in Papierform aufzubewahren sind. Es muss immer beachtet werden, dass die Beweiskraft eines Dokuments auf keinen Fall reduziert werden darf. Verfahrensdokumentation ersetzendes scannen. Sobald dies der Fall ist, muss ein Dokument auch nach dem Scanprozess im Original aufbewahrt werden. Die Festlegung des Digitalisierungszeitpunktes: Es empfiehlt sich, die Digitalisierung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt - innerhalb von 10 Tagen - nach Eingang oder Entstehung eines Dokuments erfolgen sollte.
Zentraler Ort für alle Eingaben ist das Dashboard der Lösungen. Dort können Mandanten und neue Projekte für die Dokumentation angelegt und verwaltet werden. Über gezielte Abfragen führen die Tools die Nutzer anschließend Schritt für Schritt durch alle für die Dokumentation relevanten Aspekte. Das Wichtigste zur Verfahrensdokumentation | Belegmeister. Das Erstellen einer Dokumentation kann beliebig unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt an der gleichen Stelle fortgesetzt werden. Eine Live-Vorschau ermöglicht es, jederzeit den aktuellen Stand der Dokumentation einzusehen. Belegablage, Scannen und Kassenführung übersichtlich dokumentieren Zu den Dokumentations-Basisfunktionen der Software-Lösungen zählen insbesondere die Belegablage, das Ersetzende Scannen und die Kassenführung: Die Dokumentation der Belegablage beinhaltet sowohl Belege in papier- als auch in elektronischer Form und umfasst alle eingehenden Belege – wie Lieferscheine oder Quittungen – sowie alle ausgehenden Belege wie Rechnungen oder Bankauszüge sowie die Ablage von Eigenbelegen.
Außerdem werden weitere Anforderungen formuliert, wie z. B. die genaue Unterweisung der mit dem Scannen betrauten Mitarbeiter, die Festlegung der für das Scannen verwendeten Hard- und Software, die Zuständigkeiten für die einzelnen Verfahrensschritte und die Anforderungen für ein internes Kontrollsystem. Die aktualisierte Musterverfahrensdokumentation ist abrufbar unter sowie für Verbandsmitglieder unter (StBdirekt-Nr. 014407) zusätzlich auch in einer Wordversion. Stand: 2. 5. 2018