Wasserzählerschacht -> Verlängerung der Trinkwasserleitung ins Haus Diskutiere Wasserzählerschacht -> Verlängerung der Trinkwasserleitung ins Haus im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, aufgrund eines Hinterliegergrundstücks baut uns unser Versorger nur einen Wasserzählerschach ca. 1, 5 m von der Grenze entfernt... Dabei seit: 13. 01. 2021 Beiträge: 4 Zustimmungen: 0 Hallo zusammen, aufgrund eines Hinterliegergrundstücks baut uns unser Versorger nur einen Wasserzählerschach ca. 1, 5 m von der Grenze entfernt auf unser Grundstück. Nun stellt sich uns die Frage, wer die Trinkwasserleitung von dem Schacht bis ins Haus verlegt? Es sind ca. 60 m Leitungslänge bis ins Haus, die Mehrsparte ist schon dort und ein Leerrohr ist als Verlängerung bis zum ungefähren Standort des Übergabeschachtes verlegt. Dürfen wir selbst das PE-Rohr bis ins Haus legen oder wie muss man sich das vorstellen? Die Versorger sagen immer nur, es ist unsere Sache, wie wir das machen würden. Eine echte Hilfe sind sie nicht.
(4) Als Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters und des Steuerbevollmächtigten nicht vereinbar sind, gelten insbesondere 1. eine gewerbliche Tätigkeit; die zuständige Steuerberaterkammer kann von diesem Verbot Ausnahmen zulassen, soweit durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist; 2. Zeichnungsbefugnis angestellter steuerberater berlin. eine Tätigkeit als Arbeitnehmer mit Ausnahme der Fälle des Absatzes 3 Nr. 4 sowie der §§ 58 und 59. Eine Tätigkeit als Angestellter der Finanzverwaltung ist stets mit dem Beruf des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten unvereinbar.
(1) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. (2) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte haben sich jeder Tätigkeit zu enthalten, die mit ihrem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufs nicht vereinbar ist. Sie haben sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die ihr Beruf erfordert. § 60 StBerG - Einzelnorm. (2a) Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind verpflichtet, sich fortzubilden.
Und wie geht man das Thema am besten an? Wir sprechen darüber und informieren Sie! Was ist eigentlich eine Vorsorgevollmacht und warum ist sie so wichtig? Was hat ein Steuerberater diesbezüglich zu beachten? Diese und viele weitere Fragen erörtern wir im Gespräch mit Herrn Dr. Suda. Im Gespräch mit Herrn Meier über das Thema Testamentsvollstreckung geht es u. a. um Fortbildungsmöglichkeiten, Versicherungsschutz, Risiken und Abrechnung. Die Unterschiede der Zusammenarbeit, Rechtsformen und Versicherungen werden besprochen. Wissenswertes über den "FAIT" und die Steuerberaterplattform. Podiumsdiskussion "Junge Steuerberater" - was gibt es für neue Beratungsfelder für sie? Was kann, soll und darf der angestellte Steuerberater alles unterschreiben? Zeichnungsbefugnis angestellter steuerberater. Wir sprechen über Möglichkeiten und auch Grenzen diesbezüglich. Wir frischen das Wissen zur Steuerberatervergütungsverordnung auf. Wichtige Änderungen und häufige Fehler werden besprochen. Wir sprechen über Vorteile und Hilfsmittel im Homeoffice.
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