Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Impressum ist ein Shop der GmbH & Co. KG Bürgermeister-Wegele-Str. Meine fibel schreiblehrgang in schulausgangsschrift in english. 12, 86167 Augsburg Amtsgericht Augsburg HRA 13309 Persönlich haftender Gesellschafter: Verwaltungs GmbH Amtsgericht Augsburg HRB 16890 Vertretungsberechtigte: Günter Hilger, Geschäftsführer Clemens Todd, Geschäftsführer Sitz der Gesellschaft:Augsburg Ust-IdNr. DE 204210010 Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
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BGH, 28. 01. 2020 - 4 StR 303/19 Bewaffnetes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Anwendungsbereich der... BGH, 01. 09. 2020 - 3 StR 469/19 Strafrahmen beim minder schweren Fall des bewaffneten Handeltreibens mit... BGH, 25. 2022 - 3 StR 464/21 BGH, 06. 2022 - 5 StR 2/21 BGH, 07. 11. Haftstrafe wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. 2017 - 1 StR 515/17 Minder schwerer Fall des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in... BGH, 12. 2017 - 1 StR 394/16 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff... BGH, 25. 07. 2013 - 3 StR 143/13 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Erforderlichkeit der... BGH, 18. 2018 - 5 StR 547/17 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zweckbestimmung bei... BGH, 11. 2018 - 3 StR 482/17 Fehlgeschlagener Versuch (Feststellungen zum Vorstellungsbild des Angeklagten;... BGH, 21. 03. 2017 - 1 StR 19/17 Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mitsichführen der Waffe durch... BGH, 03. 2019 - 2 StR 589/18 Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer... BGH, 25.
die Wohnung zur Verfügung gestellt hat und gemäß der Bekundung des Zeugen KHK S. bei ihrer Vernehmung auch nicht erwähnt hat, jemals versucht zu haben, sein Handeln zu unterbinden". Dies hält rechtlicher Prüfung nicht stand. Den widersprüchlichen Ausführungen des Landgerichts kann nicht mit hinreichender Sicherheit entnommen werden, dass die Angeklagte den Betäubungsmittelhandel des Mitangeklagten A. durch aktives Tun gefördert hätte. Die nicht weiter mit Tatsachen belegte Begründung der Strafkammer, die Angeklagte habe ihm die Wohnung zur Verfügung gestellt, genügt nicht. Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Zurverfügungstellung der Wohnung - ra.de.. Nach den Feststellungen teilten sich die Angeklagte und der Mitangeklagte A. bereits seit mehreren Jahren die Wohnung, bevor Letzterer mit dem Handel mit Betäubungsmitteln begann. nutzte hierfür das allein ihm zugewiesene Schlafzimmer. Den Ausführungen des Landgerichts lässt sich nicht entnehmen, inwieweit die Angeklagte hierbei die "Wohnung" zur Verfügung gestellt haben sollte. Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung und des Vertriebs der Betäubungsmittel in der Wohnung erfüllt für den Wohnungsinhaber die Voraussetzung strafbarer Beihilfe nicht.
Definition Handeltreiben. Stellvertretend für viele: Bundesgerichtshof, Beschl. v. 22. 07. 2010, Az. : 4 StR 286/10: Handeltreiben im Sinne der §§ 29 ff. BtMG ist jede eigennützige, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit. Nach der Rechtsprechung des BGH umfaßt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln alle eigennützigen Bemühungen, die darauf gerichtet sind, den Umsatz von Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern. Die Begriffsbestimmung ist sehr extensiv. Vollendetes Handeltreiben muß man schon dann annehmen, wenn der Verkäufer dem Kaufinteressenten ein verbindliches und ernsthaftes Verkaufsangebot unterbreitet hat. Jedoch ist es rechtlich unerheblich, ob es zu Umsatzgeschäften tatsächlich gekommen ist oder nicht. Auch ist es unerheblich, ob der Täter über das angebotene Rauschgift verfügen konnte oder ob er eine gesicherte Lieferantenzusage hatte. So reicht es für die Vollendung des Tatbestands aus, daß der Täter das Stadium der allgemeinen Anfrage verlässt und sich mit gewinnbringender Weiterveräußerungsabsicht ernsthaft an einen Anbieter oder einer Person wendet, die nach seiner Vorstellung als Verkäufer oder Vermittler in Betracht kommt, um Rauschgibt zu erwerben.
Wenn das gewerbsmäßig geschieht, ist die Mindeststrafe ein Jahr; § 29 Abs. 3 BtMG. Wenn allerdings eine "nicht geringe Menge" gehandelt wird, ergeben sich weitere schwerwiegende Konsequenzen: Hier liegt die Mindeststrafe bei einem Jahr. Wenn allerdings erschwerende Umstände dazukommen, wie zum Beispiel bewaffnetes Handeltreiben oder Handeltreiben als Teil einer Bande, liegt die Mindeststrafe schon bei 5 Jahren; siehe § 30a BtMG. Für den Anwalt besteht dann oft ein guter Teil der Arbeit darin, einen minder schweren Fall für seinen Mandanten darzustellen, um die Mindeststrafe zu reduzieren.