Kontaktdaten Telefonnummer: 069-509280 Inhaber und Adresse: Sozialzentrum Am Burghof Am Burghof 60437 Frankfurt am Main Stadt: Frankfurt am Main - Deutschland weitere Details: Herausfinden Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr! Kartenansicht Karte zum Vergrößern klicken Einschätzung: Es handelt sich um eine gewerbliche Telefonnummer Neue Bewertung zu 069509280 Sollte ich eine Bewertung hinterlassen? Du wurdest von dieser Nummer angerufen und weißt mehr über den Anrufer, dann ist die Antwort ja! Durch deine Bewertung wird die Telefonnummer und der Anrufer in unserem Verzeichnis öffentlich angezeigt. Damit sorgst du langfristig dafür, dass störende Anrufer der Vergangenheit angehören. Bitte beachte unsere Nutzungsbedingungen! Altenheim Sozialzentrum am Burghof Pflegebereich. Schütze deinen Kommentar vor einer Löschung! Als registrierter Nutzer setzen wir uns mit dir in Verbindung, falls jemand deinen Kommentar löschen will. Bewertest du eine Firmennummer und du bist Besitzer der Nummer oder kennst Details zur Firma, dann nutze den speziellen Firmeneintrag.
Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten wurde im Jahr 1910 gegründet. Heute bietet er Hilfen in verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialarbeit. Die Palette umfasst ambulante Dienste, teilstationäre Einrichtungen und Wohnstätten. Mit diesem Angebot richtet sich der Frankfurter Verein vor allem an wohnungslose Mitbürger, an Personen mit psychischen Störungen sowie an Frauen, die sich in Notsituationen befinden. Sozialzentrum am burghof frankfurt. In seiner Arbeit orientiert sich der Verein an der Interessenlage und den Bedürfnissen seiner Kunden. Der Frankfurter Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband.
Kontaktadressen LWV Hessen Haupt- und Regional- verwaltung Kassel Besucheradresse Ständeplatz 6 - 10 34117 Kassel Postadresse Postfach 10 24 07 34024 Kassel 0561 1004 - 0 0561 1004 - 2650 Anfahrt zur Hauptverwaltung Kassel Regionalverwaltung Darmstadt Steubenplatz 16 64293 Darmstadt Postfach 11 08 65 64223 Darmstadt 06151 801 - 0 06151 801 - 234 Anfahrt zur Regionalverwaltung Darmstadt Wiesbaden Frankfurter Straße 44 65189 Wiesbaden Postfach 39 49 65174 Wiesbaden 0611 156 - 0 0611 156 - 349 Anfahrt zur Regionalverwaltung Wiesbaden
Anforderungen: Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit (ggf. mit staatl. Anerkennung) bzw. Wohnheime Sozialzentrum Am Burghof aus Frankfurt am Main mit 069509280 | Score Telefonnummer: 5 - +4969509280 tellows. ver-gleichbare berufliche Qualifikation, Vollständige Schutzimpfung (COVID 19) Einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen, ausgeprägte Sozialkompetenz und kommunikatives Geschick auch in schwierigen Situationen, Einfühlungsvermögen und Überzeugungskraft, Ressourcenorien-tierung, hohes Maß an Kunden- und Serviceorientierung, Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten, Freude an der Arbeit im Team, Flexibilität und organisatorisches Geschick, EDV-Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Outlook) und Führerschein Klasse B/III. Stellenumfang: 39, 0 Stunden pro Woche bzw. 100, 00% der tariflichen Wochenarbeitszeit Vergütung: Entgeltgruppe TVöD SuE 12+ Zusatzleistungen (betr. Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Jobticket, etc. ) Befristung: 2 Jahre Bewerbung: Bitte senden Sie uns ihre vollständige Bewerbung mit Angabe der Chiffrenummer 035/160 per E-Mail an: Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.
H eizung und Licht funktionieren schon. Nur die Wasserzufuhr in den Containern muss noch eingerichtet werden. Der Umzug der etwa 150 Obdachlosen in die Ausweichquartiere an der Ostparkstraße 10 und 14 könne aber wie geplant von Anfang Dezember an stattfinden, hat Christine Heinrichs vom Frankfurter Verein für soziale Heimstätten während der Vorstellung des Winterangebots für Wohnsitzlose am Mittwoch berichtet. Da die Notübernachtungsstätte an der Ostparkstraße mit der Hausnummer 16, die bisher 155 Obdachlosen einen Schlafplatz bot, den Brandschutzbedingungen nicht mehr entspricht, muss eine neue Anlage gebaut werden. Die Bauzeit wird laut Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) etwa 18 Monate betragen. Allerdings stehe der Baubeginn noch nicht fest. Trotzdem ziehen die Obdachlosen von Dezember an sukzessive in die Ausweichquartiere, wo es 49 Einzel- und 28 Vierereinheiten sowie eine Ambulanz, ein Pflegebad und ein Café gibt. Die Containerunterkünfte an der Ostparkstraße sind nur ein Teil des Winterkonzeptes für Wohnsitzlose.
Hier sehen Sie einige Impressionen unserer kleinen Feste -Corona zum Trotz-... H I N W E I S Aufgrund der pandemischen Lage wegen der Corona-Krise sind zum Schutz unserer Bewohnenden, Betreuten und Mitarbeitenden vorerst keine Gottesdienste und Veranstaltungen im Diakonieverein Burghof für die Öffentlichkeit freigegeben. Wir bitten um Verständnis.
Jede Nacht lege der Bus etwa 120 Kilometer zurück, um niemanden in der Kälte erfrieren zu lassen. Die Mitarbeiter bieten Decken und den Transport in die Notunterkünfte an. In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch hätten die Mitarbeiter des Kältebusses 165Personen geholfen, darunter 130 aus Osteuropa, berichtete Birkenfeld. Heinrichs und die Sozialdezernentin baten die Bürger, aufmerksam zu sein. Wer jemanden sehe, der in der Kälte übernachte, solle unter der Telefonnummer 069- 431414 den Kältebus oder die Hotline für soziale Notlagen anrufen, die unter der 069-212 70070 zu erreichen ist.
12. 2006, S. 36. 5. Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung, L 155 vom 18. Juni 2009, S. 17. 6. Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten, L 343 vom 23. Dezember 2011, S. Aufenthaltserlaubnis paragraph 28 abs 1 s1 nr 3.5. 1. 7. Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems ("IMI-Verordnung") L 354 vom 28. Dezember 2013, S. 132.
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18. 05. 2022 (1) Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Union umgesetzt: 1. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, L 255 vom 30. September 2005, S. 22. 2. Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, L 16 vom 23. Jänner 2004, S. 44. 3. Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG, L 158 vom 30. April 2004, S. § 28 NAG (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz), Rückstufung und Entziehung eines Aufenthaltstitels - JUSLINE Österreich. 77. 4. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, L 376 vom 21.
609/1990, ausgeübt wird; 17a. Verlängerungsantrag: der Antrag eines Saisoniers auf Erteilung eines weiteren Visums für die Tätigkeit als Saisonier im Bundesgebiet, innerhalb der Gültigkeitsdauer eines für das Bundesgebiet ausgestellten Visums für die Tätigkeit als Saisonier; 18. Freizügigkeitsrichtlinie: die Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG, ABl. Nr. L 158 vom 30. 04. 2004 S. 77 in der Fassung der Berichtigung ABl. Aufenthaltserlaubnis paragraph 28 abs 1 s1 nr 3 per. Nr. L 229 vom 29. 06. 2004 S. 35; 19. Freizügigkeitsabkommen EG-Schweiz: das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit, ABl. Nr. L 114 vom 30. 2002 S. 6 und BGBl.
ARS/AGS-API v1. 0 LeiKa-API v1. 0 ZuFi-API v1. 0. 2 Die ZuFi-API v1. 2 liefert zu einem Regionalschlüssel oder einer Postleitzahl und zu einem Leistungsschlüssel Zuständigkeiten zurück. Dokumentation siehe Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund in je aktueller Version. Aufenthaltserlaubnis paragraph 28 abs 1 s1 nr 3.2. Ergebnis Basisdaten Leistung Stammtext: vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis Erteilung für Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o. ä. anerkannt sind - 99010001001050 Volltext – Gruppierung Aufenthaltstitel Kennung vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis Verrichtungsdetail für Selbstständige, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge o. anerkannt sind Typisierung 2/3 Typ 1 Datum 19. 03. 2020 06:55:23 Synonyme Rechtsgrundlage § 21 Abs. 2 AufenthG vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis - 99010001000000 - 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Leistung: vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis - 99010001000000 Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich einer entsprechenden Genehmigung, die in Form eines Aufenthaltstitels erteilt wird.
Unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann, hängt auch vom Aufenthaltszweck ab. Unabhängig vom Aufenthaltszweck setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels in der Regel voraus, dass die Passpflicht erfüllt wird der Lebensunterhalt gesichert ist und die Einreisevorschriften beachtet wurden. Ein Ausweisungsgrund darf nicht vorliegen (Paragraphen 53 - 55 des Aufenthaltsgesetzes) und sonstige Interessen der Bundesrepublik Deutschland dürfen nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. § 2 FPG (Fremdenpolizeigesetz 2005) - JUSLINE Österreich. Wer sich in Deutschland aufhalten möchte, muss neben einem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz grundsätzlich auch einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Zu den Aufenthaltstiteln zählen das Visum die Niederlassungserlaubnis die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG und die Aufenthaltserlaubnis Eine Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf den Aufenthaltszweck an: Ausbildung Erwerbstätigkeit Familiennachzug humanitäre Aufenthalte besondere Aufenthaltsrechte Studium Ein für den Aufenthalt in Deutschland erforderlicher Aufenthaltstitel muss rechtzeitig (vor Ablauf des rechtmäßigen Aufenthalts) bei der Ausländerbehörde des Wohnsitzes beantragt werden.
S. des § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG Prof. Dr. Hans Ott Mit Urteil vom 4. 6. 2021 hat das FG Berlin-Brandenburg – soweit ersichtlich – erstmals zur Höhe der nachträglichen Anschaffungskosten i. 2 EStG beim Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens gegenüber einer GmbH Stellung genommen. Nachrichten FATCA // Start der Datenübermittlung für den Meldezeitraum 2021 (BZSt) Die Produktionsumgebung zur Übermittlung der FATCA-Daten für den Meldezeitraum 2021 steht ab sofort zur Verfügung. OZG NRW kommunal – Onlinedienste zum Onlinezugangsgesetz. Dies gilt sowohl für den Versand über die Massendatenschnittstelle ELMA, als auch für die Übermittlung über das BZStOnline-Portal (BOP). Hierauf macht das BZSt aufmerksam. U. a. Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft (BMF) Das BMF hat vor dem Hintergrund der BFH-Urteile v. 17. 5. 2018 - VI R 66/15 und VI R 73/15 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 2022 mit Anmerkung Geserich) und der Einführung des § 14 Absatz 2 und 3 EStG i. d.