Adresse Rosa-Luxemburg-Str. 2 10117 Berlin Handelsregister HRB111171B Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) Sie suchen Informationen über ITA Institut für Transparenz GmbH in Berlin? Bonitätsauskunft ITA Institut für Transparenz GmbH Eine Bonitätsauskunft gibt Ihnen Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Im Gegensatz zu einem Firmenprofil, welches ausschließlich beschreibende Informationen enthält, erhalten Sie mit einer Bonitätsauskunft eine Bewertung und Einschätzung der Kreditwürdigkeit. Mögliche Einsatzzwecke einer Firmen-Bonitätsauskunft sind: Bonitätsprüfung von Lieferanten, um Lieferengpässen aus dem Weg zu gehen Bonitätsprüfung von Kunden und Auftraggebern, um Zahlungsausfälle zu vermeiden (auch bei Mietverträgen für Büros, etc. ) Sicherung von hohen Investitionen (auch für Privatkunden z. B. Über mich | Mark Ortmann: Ihr Experte der Altersvorsorge. beim Auto-Kauf oder Hausbau) Bonitätsprüfung eines potentiellen Arbeitgebers Die Bonitätsauskunft können Sie als PDF oder HTML-Dokument erhalten. FirmenDossier ITA Institut für Transparenz GmbH Mit dem FirmenDossier verschaffen Sie sich einen kompletten Überblick über die Firma ITA Institut für Transparenz GmbH.
Riester Rente Abschluss- und Vertriebskosten- Was die Riester Rente Abschluss- und Vertriebskosten könnte es kaum größere Unterschiede in den verschiedenen Produkten geben. Denn die Kosten der klassischen Rentenversicherung liegen bei bis zu 20 Prozent beim Abschluss. Im Vergleich dazu liegen die Riester Rente Abschluss- und Vertriebskosten bei einer Anlage in Fonds bei nicht mehr als 5 Prozent. Auch hier bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Rendite der staatlich geförderten Altersvorsorge zu berechnen. Zum Rechner gelangen Sie auch hier. Institut für transparenz in der altersvorsorge rechner. Im neusten Testbericht empfiehlt die Stiftung Warentest sogar die Riester Fondspläne zu wechseln, da sich ein Wechsel oft lohnt. Einen Auszug der Testergebnisse finden Sie auf unserer Startseite. Wir sind jederzeit unter dem angegebenen Kontaktformular für Sie erreichbar. Dabei erstellen wir Ihnen eine persönliche und unverbindliche Bedarfsanalyse. Dabei können Sie auch zwischen den aktuellen Testsiegern wählen, die möglichst geringe Abschluss- und Vertriebskosten zu bieten haben.
In unserem Pressebereich informieren wir Sie zu aktuellen Themen der myLife.
Zum Leistungsangebot des Instituts zählt unter anderem die Untersuchung von Finanz- und Altersvorsorgeangeboten. Dabei überprüft das ITA die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Produktinformationsblätter hinsichtlich einer - in der VVG-InfoV festgelegten - transparenten und übersichtlichen Darstellung sowie auf ihre sprachliche Verständlichkeit. In der Analyse werden Bruttoentwicklungen der Modellierung, Kick-Back-Ausweise und Chance-Risiko-Profilen berücksichtigt. Ebenso können Versicherungsgesellschaften ihre Vertragsbedingungen untersuchen lassen. Auch hier steht eine verständliche, transparente und einfache Formulierung der Bedingungen im Fokus der Bewertung. Die Analyse erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Institut für transparenz in der altersvorsorge deutsch. Hans-Peter Schwintowski und Prof. Günther Zimmermann, einem renommierten Experten für Linguistik. Weitere Leistungen beinhalten sowohl die Überprüfung von Modellrechnungen als auch einen Check der Angebotssoftware. Hier untersucht das ITA insbesondere, ob die Berechnungen alle Kostenarten vollständig berücksichtigen und auf nicht garantierte Überschüsse, Treueboni und Kickbacks verzichten wird.
Kommt es zu einer Stornierung der Lebensversicherung, muss das Honorar dennoch weiter bezahlt werden. Damit entsteht ein größerer Schaden für den Versicherungsnehmer als bei einem Rückkauf, bei dem er ja einen Rückkaufswert erhält, der nach den Regelungen des neuen VVG wesentlich höher ist als bisher. Ungleichbehandlung verschiedener Produktarten Schließlich werden auch alternative Anlageformen zu Unrecht unterschiedlich behandelt. Entscheidet sich der Interessent zum Beispiel für eine Einmalzahlung in eine Rentenversicherung in Höhe von 100. ITA Institut für Transparenz in der Altersvorsorge - openPR. 000 Euro, so werden die Abschlusskosten in Höhe von zum Beispiel 5. 000 Euro ausgewiesen. Investiert er stattdessen in einen Investmentfond, so würde nur auf einen Ausgabeaufschlag in Höhe von beispielsweise fünf Prozent hingewiesen. Zahlt er hingegen den Betrag auf ein Festgeldkonto ein, erhält er einen Zinssatz von circa 2, 5 Prozent und bekommt keine Auskunft darüber, dass die Bank sein Geld zu einem Zinssatz von zum Beispiel 7 Prozent an andere Kunden verleiht.
Hinweis Wenn ein neuer Eigentümer auftritt und Ihnen gegenüber Rechte geltend macht, dann sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen, wie damit am besten umzugehen ist. Ein Mieter, der aus dem Mietvertrag von einer anderen Person (auch dem Käufer der Wohnung) in Anspruch genommen wird, kann den Nachweis für dessen Berechtigung verlangen. Neuer Vermieter, Eigentümer - was ändert sich, auf was als Mieter achten? Mietwohnung verkauft, Kündigung wegen Eigenbedarfs durch Käufer der Wohnung Eine Eigenbedarfskündigung des Wohnungskäufers gegenüber Mietern einer verkauften Mietwohnung, ist immer erst ab Grundbucheintragung des Käufers zulässig. Unterlagen für Notar bei Hausverkauf: Welche Unterlagen benötigt der Notar? - ImmoScout24. Zuvor kann der Käufer keine wirksame Eigenbedarfskündigung aussprechen. Die Eigenbedarfskündigung ist auch nicht durch Vollmacht oder durch eine sonstige Ermächtigung des Verkäufers möglich. Mietwohnung verkauft - Käufer bekommt vom bisherigen Vermieter Rechte eines Eigentümers Der neue Eigentümer kann in sonstigen Fällen im eigenen Namen handeln, wenn er dazu von dem bisherigen Eigentümer ermächtigt worden ist, z. im notariellen Kaufvertrag.
3 55128 Mainz Tel: 0 61 31 / 333 16 70 Web: E-Mail: RECHTSGEBIETE Fachanwalt Medizinrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Haftungsrecht der Ärzte So funktioniert es Häufige Fragen und Antworten Preise und Gebühren Allgemeine Geschäftsbedingungen Informationen zur Flatrate Ähnliche Themen 30 € 25 € 20 € 40 € 20 €
Erhält er keine oder eine unzureichende Antwort, hat sich der Verwalter selbst durch Grundbucheinsicht über die Eigentumsverhältnisse zu vergewissern (mehr dazu: Verwalter müssen Eigentümerwechsel nicht erforschen). Weiterlesen: Kapitel 4: Die häufigsten Fallen beim Eigentümerwechsel Alle Beiträge zum Thema "Eigentümerversammlung" finden Sie auf dieser Themenseite. Top-Themen Downloads Haufe Fachmagazine
Die Kosten der Beglaubigung sowie ein eventuelles Sonderhonorar sind Kosten der Verwaltung, die auf die Miteigentümer nach dem jeweiligen Verteilungsschlüssel umgelegt werden. Manche Teilungserklärungen sehen vor, dass der Veräußerer die Kosten zu tragen hat. Dies ist zulässig. Eigentümerwechsel: Das müssen Sie beachten | CIG Capitol Immobilien GmbH, Köln. Der Verwalter muss prüfen, ob der Eintritt des neuen Eigentümers eine gemeinschaftswidrige Gefahr für die übrigen Miteigentümer darstellt. Insbesondere obliegt ihm die Prüfung, ob der neue Eigentümer in der Lage ist, die anteiligen Kosten und Lasten zu tragen. Der Verwalter sollte unbedingt beachten, dass die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden kann. Hierbei kann nur auf die Person des Erwerbers abgestellt werden, eine Zustimmungsverweigerung aufgrund eines Einwands gegen den Veräußerer ist nicht möglich. Verweigert der Verwalter unberechtigt – möglicherweise auf Druck der Eigentümer – die Zustimmung zur Veräußerung und erleidet der Veräußerer hierdurch einen Schaden, muss der Verwalter dafür aufkommen.
- Hausverwaltung: Besitzt die Unterlagen nicht; hat sie nie besessen; ist nicht Erstverwalter der Anlage; vermutet nicht erfolgte Übergabe der Unterlagen beim Verwalterwechsel im Jahr 2002. - Verkäufer: Protokolle der Eigentümerversammlung belegen, dass die selbe Hausverwaltung seit der ersten Versammlung 1999 die Protokolle unterschreibt; evtl. anderer Verwalter während der Bau-/Verkaufsphase? - Bauträger: hat Akt zu dieser Anlage bereits aufgelöst und die Unterlagen an die Lokalbaukommission weitergeleitet. - Lokalbaukommission: hat Archive seit 2000 nach und nach aufgelöst und die statischen Unterlagen dieser Anlage an den Bauträger zurückgeschickt. Nun meine Fragen: 1. Wer muss diese statischen Unterlagen nach 14 Jahren noch aufbewahren? 2. Gegen wen und auf welcher rechtlichen Grundlage kann ich in diesem speziellen Fall vorgehen, wenn mir bzw. dem Statiker ein Mehraufwand und somit höhere Kosten für das Statikgutachten entstehen, da keine Pläne vorliegen? (Ich denke hier vor allem an die Hausverwaltung) 2.
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