Beschleunigt durch den Lockdown im März wurde aus der Idee schnell ein handfestes Projekt: Heute nutzen bereits deutlich über 100 Schulen das moodlebasierte Lernmanagementsystem "LMS Lernen Hamburg". Nie war die Redewendung "Butter bei die Fische" passender als hier. Für die Zukunft ist ein landesweites Rollout für alle staatlichen Hamburger Schulen geplant. Von der Grundschule bis zur Stadtteilschule, vom Gymnasium bis zur Berufsschule sollen alle Schüler:innen die Möglichkeit haben mit " LMS Lernen Hamburg " zu arbeiten. Und auch das LI, Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, hat bereits in "LMS Lernen Hamburg" ein neues, virtuelles Zuhause gefunden. Was macht das moodlebasierte " LMS Lernen Hamburg " so besonders? Im Normalfall entsteht mithilfe von Moodle EINE Lernplattform mit EINEM Design für EINEN Anwendungbereich. Nicht so beim Lernmanagementsystem "LMS Lernen Hamburg" – hier gibt´s "ein Moodle für alle": Den vollständigen Tweet mit Bildern findest du hier Entwickelt wurde ein Lernuniversum, auf das alle staatlichen Schulen in Hamburg zugreifen können.
by Wiebke Lüssenhop | 8. Januar 2021 Liebe Eltern an der Clara-Grunwald-Schule, wie Sie aus der Presse sicherlich bereits erfahren haben, wird in Hamburg das Aussetzen der Präsenzpflicht bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Was ist jetzt wichtig für Sie? Ihr Kind erhält täglich Online-Unterricht. Der Unterricht findet von 8:30 – 13:00 Uhr statt. Für den Online-Unterricht nutzen wir zukünftig – wie bereits über 100 andere Schulen in Hamburg – die Lernplattform LMS Lernen Hamburg "Moodle". Eine Einverständniserklärung dafür, die Sie bitte unterschreiben, schicken wir Ihnen mit der Post zu. Die Zugangsdaten für Moodle bekommt Ihr Kind von der Klassenleitung. In diesem Video erklären wir, wir Ihr Kind (und Sie) sich auf der Lernplattform Moodle zurechtfinden:
2) CPV-Code Hauptteil 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software II. 3) Art des Auftrags Dienstleistungen II. 4) Kurze Beschreibung: Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) möchte einen Auftragnehmer beauftragen, für das Lernmanagement (Moodle basierte Lernplattform) das Hosting in einem Rechenzentrum, Betrieb sowie Wartung, Support und Weiterentwicklung inkl. Schulungen für alle staatlichen Schulen in Hamburg sowie für das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung und weitere Institute der Behörde sowie für die Berufliche Hochschule Hamburg umzusetzen. Das Hosting des Lernmanagementsystems soll über ein Rechenzentrum durch den Auftragnehmer gesteuert werden. VI. 5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 03/02/2022 VI. 6) Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung VII. 1) Zu ändernde oder zusätzliche Angaben VII. 2) In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text Abschnitt Nummer: I. 3) Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation Anstatt: muss es heißen: VII.
Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung des für die staatlichen Schulen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie den Instituten der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und für die Berufliche Hochschule Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000041 Berichtigung Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben Dienstleistungen (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 021-052390) Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU I. 1) Name und Adressen Offizielle Bezeichnung: Behörde für Schule und Berufsbildung Postanschrift: Hamburger Straße 37 Ort: Hamburg NUTS-Code: DE600 Hamburg Postleitzahl: 22083 Land: Deutschland Kontaktstelle(n): Cohrs, Enrique E-Mail: Fax: +49 40427966183 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: II. 1) Umfang der Beschaffung II. 1. 1) Bezeichnung des Auftrags: Hosting, Betrieb, Support und Weiterentwicklung des für die staatlichen Schulen, das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung sowie den Instituten der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg und für die Berufliche Hochschule Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000041 II.
... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web Seitennachricht (Nachricht wird sich in 2 Sekunden automatisch schließen)... Anzeige im separaten Fenster! Heckleuchten mit E-Prfzeichen wirklich eintragungsfrei? 13. 05. 2006, 09:27 Beitrag #1 Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 60 Beigetreten: 06. 01. 2006 Mitglieds-Nr. : 15757 Hallo Leute, zu diesem Thema hrt man ja immer wieder widersprchliche Aussagen. Gerade bei Ebay tummeln sich ja die tollsten Designrckleuchten fr alle mglichen Fahrzeugtypen. Sehr oft liest man da "eintragungsfrei durch E-Prfzeichen". Kann ich wirklich darauf vertrauen? Schwarze Rückleuchten ,eintragungsfrei ,Reflektoren ? - Fahrzeugtuning - T4Forum.de. Und falls ich doch (unwissentlich) eintragungspflichtige Leuchten einbauen wrde - mit welcher Strafe htte ich zu rechnen? Vielen Dank schonmal! manicfb 13. 2006, 10:03 #2 Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7613 Beigetreten: 27. 2005 Mitglieds-Nr. : 8053 Zitat (manicfb @ 13. 2006, 10:27) Gerade bei Ebay tummeln sich ja die tollsten Designrckleuchten fr alle mglichen Fahrzeugtypen. Kann ich wirklich darauf vertrauen?
Sicher, rechtlich gesehen bin ich auf der sicheren der Depp ist immer der "Kunde".. der Prfer wegen sowas rumzickt und Du die Plakette nicht bekommst Edit: wen es interessiert, auf der BMVBS-Homepage gibts ne Liste ber ECE-Regelungen, dort ist ganz klar definiert, wie und was auf den Dingern drauf sein muss, um eine Zulassung zu erhalten Bearbeitet von: E36-Freak am 10. 2010 um 19:47:52
Rü Leider kann ich das mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln nur schlecht abbilden, aber das kann ja jeder ganz leicht an den eigenen Rückleuchten überprüfen. Wenn das IA drauf steht, dann sind Rückstrahler integriert. Fehlt diese Bezeichnung, dann müssen separate Rückstrahler angebaut werden. Eigentlich ganz einfach... wenn man die Systematik dahinter kennt. Eintragungsfrei mit E-Prüfzeichen - Bedeutung. Ach ja... eintragungsfrei... ersetzt man die werksseitig vorhandene Beleuchtung durch andere geprüfte Einrichtungen und verändert den Standort der Leuchte am Fahrzeug nicht, dann ist das IMMER eintragungsfrei. Sowas erleben wir hier regelmäßig beim Austausch der serienmäßigen Frontscheinwerfer durch andere (Billig-Nachbauten, Doppelscheinwerfer etc., aber auch Rückleuchten) Wird die Beleuchtung ergänzt, beispielsweise durch Zusatzscheinwerfer, Tagfahrleuchten oder Seitenblinker, dann ist das ebenfalls eintragungsfrei, vorausgesetzt man montiert die Teile entsprechend der Montagevorschrift. Verändert man aber den Standort einer vorgeschriebenen Leuchte, dann muß diese Änderung vom aaS begutachte und eingetragen werden, beispielsweise wenn man das hintere Kennzeichen mitsamt Beleuchtung anders platzieren will.
Dann kommt noch die Gefahr, dass die nicht zugelassen werden. Ist sogar wahrscheinlich. Der Hersteller wird die Kosten scheuen, da er damit rechnet. Wenn er die zugelassen bekommen würde, könnte er einen höheren Preis verlangen. Heckleuchten mit E-Prfzeichen wirklich eintragungsfrei? - Verkehrstalk-Foren. Gruß Bonny Hallo, Mogges hat´s erfasst. Die Kosten für ein erforderliches Einzelgutachten stehen sicher völlig außer Verhältnis für die Blinker. Ob´s nun 1000 Euro oder weniger sind, weiß der TÜV. Hast Du die schonmal gefragt? LG haifisch
Ändern Fahrzeughalter die Farbe der Rückleuchten, erlischt die Betriebserlaubnis. Hierfür können Bußgelder zwischen 25 und 90 Euro anfallen. Welche weiteren Folgen auf Halter bzw. Fahrer zukommen, erfahren Sie hier. Der Bußgeldrechenr zur Fahrzeugbeleuchtung Rechtliche Vorgaben der StVZO Die StVZO regelt in § 49a die allgemeinen Grundsätze der lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen. (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Doch was gilt als zulässig in der Frage der Rückleuchten? Der StVZO nach sind nur bestimmte Lichtfarben an Fahrzeugen zugelassen. Diese richten sich nach der Richtung, in die sie hauptsächlich strahlen: Leuchten, die nach vorne strahlen: weiß Richtungsanzeiger vorne, hinten sowie evtl. an den Seiten: gelb Leuchten, die nach hinten strahlen: rot Einzige Ausnahme bilden nur die Rückfahrscheinwerfer, die wiederum weiß leuchten müssen. Zweck dieser Regelung ist die Verkehrssicherheit.
Wenn Sie die Ausstattungs- oder Tuningteile auf dieser Liste finden, dann ist es überflüssig, diese nachträglich einzubauenden oder auszutauschenden Teile genehmigen und abnehmen zu lassen. Sie können den Einbau gemäß der Beachtung der Einbauauflagen einbauen. Beachten Sie auch, dass ABE's ungültig werden können, wenn sie sich beispielsweise auf Teile wie Sportlenkräder beziehen, die lediglich Teil einer bestimmten Autoproduktionsserie sind. Die Bedeutung und Auswirkung des E-Prüfzeichens Es gibt darüber hinaus aber auch noch Einbauteile, die zwar nicht in der ABE aufgelistet wurden, aber dennoch mit einem E-Prüfzeichen eintragungsfrei bleiben. Das Prüfzeichen wird auch E- Kennzeichen oder als E-Kennzeichnung genannt und kennzeichnet genehmigungspflichtige Bauteile an Kraftfahrzeugen. Wenn Sie also ein Ausstattungsteil einbauen, dann bleibt es eintragungsfrei, wenn es das E-Zeichen trägt. Dies besteht aus einem großen E in einem Kreis. Außerdem gibt es noch eine Prüfnummer, die auf die jeweilige ECE-Regelung Bezug nimmt und eine Aussage dazu macht, dass jene damit gekennzeichneten Bauteile eine erforderliche Prüfung und Genehmigung bestanden haben.