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Das müssen auch Nachbarn akzeptieren. Allerdings gilt vorrangig, was im Mietvertrag und in der Hausordnung festgelegt ist. Steht im Mietvertrag, dass Grillen verboten ist, müssen sich Mieter auch penibel daran halten – schließlich gibt es in Deutschland kein Recht auf Grillen. Auch mit welchem Grillgerät Sie Ihre Würstchen braten, darf im Mietvertrag reglementiert sein. Metallbaupraxis. So kann dort etwa das Grillen mit einem Holzkohlegrill verboten sein, um einer starken Rauchentwicklung vorzubeugen. Ansonsten ist es auch auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt, seinen Grill mit Holzkohle anzufeuern, solange kein Nachbar belästigt wird oder gegen das Bundes-Immisionsschutzgesetz (BImSchG) verstoßen wird. Als raucharme Alternative bietet sich hier ein Elektro- oder Gasgrill (werblicher Link) an. Und damit wären wir schon beim zweiten Punkt, den Mieter – aber auch Eigentümer – beim Grillen auf Balkon und im Garten zu berücksichtigen haben: Beim Grillen gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Rauch- und Lärmbelästigungen müssen Sie daher vermeiden.
000 Euro Bußgeld. (as) Dieser Artikel enthält Affiliate-Links. Selber am Grillen? Teilen Sie es uns mit.
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