Die ehemals an einer Leuk{\"a}mie- oder einem Lymphom erkrankten Kinder und Jugendlichen berichten sowohl im Vergleich zu der nahezu gleichaltrigen gesunden Vergleichsstichprobe als auch im Vergleich zu den repr{\"a}sentativen Normstichproben signifikant weniger Depressivit{\"a}t und signifikant mehr Lebensqualit{\"a}t zu erleben. Dar{\"u}ber hinaus unterscheiden sich die ehemaligen Patienten in vielen der erfassten Bereiche psychischer sowie psychosozialer Belastung nicht bedeutsam von einer gesunden gleichaltrigen Vergleichsstichprobe sowie von bestehenden repr{\"a}sentativen Normwerten. ", author = "Leon Sautier and Susanne Sarkar and Marie Petersen and Anja Mehnert and Gabriele Escherich", year = "2015", month = apr, language = "Deutsch", volume = "64", pages = "273--289", journal = "PRAX KINDERPSYCHOL K", issn = "0032-7034", publisher = "Vandenhoeck and Ruprecht GmbH and Co. Psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen nach einer Leukämie oder Lymphomerkrankung - Citation formats | UKE Forschungsportal. KG", number = "4", } RIS TY - JOUR T1 - Psychische Belastungen von Kindern und Jugendlichen nach einer Leukämie oder Lymphomerkrankung AU - Sautier, Leon AU - Sarkar, Susanne AU - Petersen, Marie AU - Mehnert, Anja AU - Escherich, Gabriele PY - 2015/4 Y1 - 2015/4 N2 - Eine Krebsdiagnose stellt Kinder und Jugendliche zu einem frühen Zeitpunkt im Leben vor enorme Anpassungsaufgaben.
Access options Buy single article Instant access to the full article PDF. USD 39. 95 Price includes VAT (Brazil) Tax calculation will be finalised during checkout. Literatur Bullinger M (2000) Lebensqualität – Aktueller Stand und neuere Entwicklungen der internationalen Lebensqualitätsforschung. In: Ravens-Sieberer U, Cieza A (Hrsg) Lebensqualität und Gesundheitsökonomie in der Medizin. Konzepte – Methoden – Anwendungen. Ecomed, Landsberg Bullinger M (2002) "Und wie geht es Ihnen? Kindl r fragebogen 1. " Die Lebensqualität der Patienten als psychologisches Forschungsthema in der Medizin. In: Brähler E, Strauß B (Hrsg) Handlungsfelder der psychosozialen Medizin. Hogrefe, Göttingen, S 308–329 Radoschewski M (2000) Gesundheitsbezogene Lebensqualität – Konzepte und Maße. Entwicklungen und Stand im Überblick. Bundesgesundheitsbl Gesundheitsforsch Gesundheitsschutz 43:165–189 Article Google Scholar Schumacher J, Klaiberg A, Brähler E (2003) Diagnostik von Lebensqualität und Wohlbefinden – Eine Einführung. In: Schumacher J, Klaiberg A, Brähler E (Hrsg) Diagnostische Verfahren zu Lebensqualität und Wohlbefinden.
Erstveröffentlichung 2017-07-19 Referee Bode, Harald Wietersheim, Jörn von Dissertation Faculties Medizinische Fakultät Institutions UKU. Klinik für Kinder- und Jugendmedizin UKU. Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Abstract In der Arbeit wurde in Kooperation mit 15 sozialpädiatrischen Zentren/Behandlungszentren die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Infantiler Zerebralparese (CP) und Spina bifida (SB) untersucht. Die Eltern von 355 Patienten/-innen gaben dabei mit dem "Strengths and Difficulties Questionnaire" (SDQ-Fragebogen) Auskunft über psychische Auffälligkeiten ihrer Kinder. Des Weiteren wurden die kindliche gesundheitsbezogene Lebensqualität mit dem KINDL-R bzw. Gesundheitsbezogene Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen in Deutschland | SpringerLink. Kiddy-KINDL-R- Fragebogen sowie mögliche familiäre Belastungen mit dem Familien-Belastungs-Fragebogen (FaBel) erfasst. Insgesamt lagen die Daten von 271 CP-Patienten/-innen und 84 SB-Patienten/-innen im Alter von 3 bis 17 Jahren vor. Die Ergebnisse der Elternbefragung wurden mit den Daten der Normierungsstichproben verglichen.
Revidierter Fragebogen für KINDer und Jugendliche zur Erfassung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ( Ravens-Sieberer & Bullinger, 1998)
86 festgestellt. Die Reliablitäten der Syndromskalen "Aggressives Verhalten", "Angst/Depressivität", "Körperliche Beschwerden", "Dissoziales Verhalten" und "Aufmerksamkeitsprobleme" erweisen sich mit r >. 70 als ausreichend. Testgültigkeit Die faktorielle Validität der Skalen wurde mittels Hauptkomponentenanalysen mit anschließender Varimax-Rotation anhand der 84 Items überprüft, aus denen sich die Syndromskalen zusammensetzen. KINDL - kindl.org. Die Skalenbildung konnte in einer klinischen Stichprobe weitgehend bestätigt werden. Eine Ausnahme bildet dabei die Skala "Sozialer Rückzug", die jedoch schon in der amerikanischen Original-Stichprobe nicht faktoriell abgesichert werden konnte. Darüber hinaus ließ sich die faktorielle Struktur anhand konfirmatorischer Analysen in der deutschen Feldstichprobe genauso wie in 22 anderen Kulturen bestätigen. Normen In Deutschland erfolgte die Normierung anhand einer umfangreichen bundesweit repräsentativen Stichprobe von annähernd 1. 800 Kindern und Jugendlichen. Für Jungen und Mädchen liegen getrennte Normen (Prozentränge und T-Werte) vor.
Gesundheitsbezogene Lebensqualität von übergewichtigen und adipösen Jugendlichen Analysiert wird der Zusammenhang zwischen Übergewicht bzw. Adipositas und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität im Jugendalter. Ein besonderes Interesse gilt der Frage, inwieweit dieser Zusammenhang mit dem Sozialstatus und der Schulbildung variiert. Datenbasis ist eine Teilstichprobe des Kinder- und Jugendgesundheitssurveys (KiGGS, n = 6813, Alter = 11 bis 17 Jahre). In KiGGS wurden Körpergröße und -gewicht standardisiert gemessen und zur Beurteilung von Übergewicht und Adipositas der Body-Mass-Index (BMI) berechnet. Kindl r fragebogen net. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität wurde mit dem KINDL-R-Fragebogen erfasst, der neben einem Gesamturteil das Wohlbefinden in 6 Dimensionen erfragt: Körper, Psyche, Selbstwert, Familie, Freunde und Schule. Der Sozialstatus und die Schulbildung werden als moderierende Faktoren untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass im Vergleich zu normalgewichtigen Gleichaltrigen adipöse Jungen sowie übergewichtige und adipöse Mädchen eine verminderte gesundheitsbezogene Lebensqualität aufweisen.
01. 2006, StV 2007, 257; OLG Hamm, Beschluss vom 06. 2004, StV 2004, 657; Fischer StGB 59. Auflage § 56 b Rn. 8). Zu Recht wird in der Beschwerdebegründung darauf hingewiesen, dass das Landgericht Augsburg diese Grundsätze nicht genügend beachtet hat, weil es lediglich den Umfang der gemeinnützigen Arbeit, nicht aber die Zeit, die Art und den Ort ihrer Erbringung sowie die Institution, der sie zu Gute kommen soll, festgelegt hat. Hieran vermag auch die Ankündigung in der Nichtabhilfeentscheidung vom 20. 2012, die erforderlichen Konkretisierungen nach Rücksprache mit dem Bewährungshelfer zu treffen, nichts zu ändern. Strafgesetzbuch - und Nebengesetze, Rechtsstand: 01.10.2011 von Thomas Fischer; Otto Schwarz; Eduard Dreher; Herbert Tröndle portofrei bei bücher.de bestellen. Die Sache war an die zuständige Strafkammer zurückzuverweisen, die zu prüfen haben wird, ob sie die angegriffene Auflage in entsprechend konkretisierter Form erneut erteilen wird. Dem Senat ist es als Beschwerdegericht verwehrt, sein eigenes Ermessen an die Stelle des zur Entscheidung berufenen Gerichts zu setzen (vgl. Appl in Karlsruher Kommentar StPO 6. Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da es sich nicht um eine verfahrensabschließen- de Entscheidung handelt.
10 € VB Versand möglich 70184 Stuttgart - Stuttgart-Ost Beschreibung Ich verkaufe meine Kommentare - BGB, Palandt, 76. Auflage 2017, keine Markierungen --> 12 €, - ZPO, Thomas/Putzo, 38. Auflage 2017, wenige Markierungen mit Textmarker --> 10 €, - StPO, Meyer-Goßner/Schmitt, 59. Auflage 2016, ohne Markierungen --> 10 €, - StGB, Fischer, 65. Auflage 2018, ohne Markierungen --> 12 €, - VwGO, Kopp/Schenke, 25. Auflage 2019, wenige Markierungen mit Bleistift --> 27 € (reserviert) und - VwVfG, Kopp/Ramsauer, 20. Auflage 2019, wenige Markierungen mit Bleistift --> 27 € (reserviert). Beim Kauf mehrerer Kommentare ist ein Setpreis möglich. Schaut gerne auch in meine anderen Anzeigen:) Tierfreier Nichtraucherhaushalt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. Fischer stgb 59 auflage digital. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sartorius: Verfassungs- und verwaltungsgsetze, 122.
von, veröffentlicht am 16. 06. 2012 Die Begründung der Fahrerlaubnisentziehung in tatrichterlichen Urteilen scheint immer noch ab und an ein Problem zu sein. Klar ist: Liegt kein Regelfall des § 69 Abs. 2 StGB vor, so muss näher begründet werden. Fischer stgb 59 auflage parts. Aktuell hierzu das OLG Köln: In einer neuen Hauptverhandlung dürfte zudem zu berücksichtigen sein, dass auch die Anordnung einer Maßregel der besonderen Begründung bedarf. Wie das Gericht zutreffend ausgeführt hat, gehört der Straftatbestand des § 21 StVG nicht zu den in § 69 StGB genannten Vergehen, bei denen die Ungeeignetheit im Regelfall anzunehmen ist. Da in einem solchen Fall die Maßregelentscheidung nur auf § 69 Abs. 1 in Verbindung mit § 69 a Abs. 1 Satz 3 StGB gestützt werden kann, ist die Frage der charakterlichen Eignung des Angeklagten grundsätzlich zu erörtern, auch wenn es sich - wie das Amtsgericht im Urteil ausführt - bei § 21 StVG um eine typische Verkehrsstraftat handelt, bei der eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen naheliegen mag.
Auflage, § 267 Rdn. 19; vgl. insoweit auch BGH NStZ 2010, 703). BGH, 09. 03. 2011 - 2 StR 428/10 Aufhebung eines auf einer Verständigung basierenden Urteils wegen mangelnder … Dafür muss die Reproduktion jedoch einer Originalurkunde so ähnlich sein, dass die Möglichkeit einer Verwechslung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. mwN BGH, wistra 2010, 184, 185; … Fischer, StGB 58. Aufl. § 267 Rn. 22). LG Essen, 17. 02. 2021 - 32 KLs 9/19 Unrichtige Darstellung, Betrug, Kreditbetrug Er erscheint als offensichtliche Reproduktion und hat mangels Beweiseignung und Erkennbarkeit des Ausstellers keinen Urkundencharakter (vgl. dazu insgesamt: BGH, Beschluss vom 27. 01. Fachbücher für Schule & Studium gebraucht kaufen in Augsburg - Bayern | eBay Kleinanzeigen. 2010, 5 StR 488/09, Rn. 9, nach juris). Ein Scan einer tatsächlich verkörperten Urkunde - wie vorliegend des notariellen Kaufvertrages - ist einer Foto- oder Fernkopie gleichzusetzen, sodass er nicht die von § 269 Abs. 1 StGB geforderte hypothetische Urkundenqualität besitzt, sondern lediglich als Reproduktion und als Beleg für die Existenz einer eingescannten Papierurkunde dient (BGH, Beschluss vom 27.
BGH, 27. 05. 2020 - 5 StR 433/19 Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen … Es hat aber übersehen, dass durch die mittels eines Computers vorgenommene Verfälschung der Gehaltsrechnungen und Kontoauszüge sowie deren Ausdruck nicht inhaltlich falsche Kopien, sondern unechte Urkunden im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB hergestellt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703, 704; … MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 267 Rn. Entscheidungen: Andere Gerichte: Bewährungsauflage, Bestimmtheit, Bewährungshelfer, Übertragung / OLG München, Beschl. v. 24.08.2012 - 3 Ws 716/12 - Burhoff online. 106; … LKZieschang, StGB, 12. 135). OLG Hamburg, 06. 11. 2012 - 2-63/11 Urkundenfälschung: Fernkopie und Ausdruck einer durch ein elektronisches … 4 Eine Fernkopie, die über das Empfangsgerät des Empfängers ausgedruckt wird, stellt regelmäßig schon keine Urkunde dar, da lediglich ein Schriftstück, das eine Gedankenerklärung verkörpert, durch einen Übertragungsvorgang wesensmäßig wie eine "Fotokopie" vervielfältigt und an den Empfänger weitergeleitet wird ( … Fischer, StGB, 59.
Soweit im Rahmen einer ordnungsgemäßen Strafzumessung Vorbelastungen eines Angeklagten mitberücksichtigt werden sollen, setzt dies voraus, dass der Tatrichter diese im Urteil so genau mitteilt, dass dem Revisionsgericht die Nachprüfung ermöglicht wird, ob und inwieweit Vorstrafen überhaupt noch verwertet werden dürfen und - falls verwertbar - ob sie im Hinblick auf ihre Bedeutung und Schwere für die Strafzumessung richtig bewertet worden sind. Neben dem Zeitpunkt der Verurteilung, dem Datum der Rechtskraft und der Art und der Höhe der Strafen sind daher in der Regel die den als belastend eingestuften Vorverurteilungen zugrundeliegenden Sachverhalte zwar knapp, aber doch in einer aussagekräftigen Form zu umreißen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur SenE vom 18. 02. 2003 - Ss 36/03 - = NStZ 2003, 421; SenE vom 10. 2011 - III-1 RVs 135/11 -; OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. Fischer stgb 59 auflage 2. 10. 2009 - 1 Ss 252/09 -, Langtext bei juris/Leitsatz StV 2010, 136; vgl. Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 28.