a) Anlegergerechte Beratung Die Beratung muss die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigen. Dabei sind auch die möglichen zukünftigen wirtschaftlichen Verhältnisse und Wünsche des Anlegers zu berücksichtigen. Insbesondere das Wissen, die Erfahrungen und die Risikobereitschaft des Kunden sind zu beachten. Anleger- und objektgerechte Anlageberatung – was das genau ist | DAS INVESTMENT. Die Anlageempfehlung muss schließlich auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten werden. Die Kundenangaben bilden die Grundlage für die Auswahl des Anlageberaters. Dabei sind insbesondere die Anlageziele zu berücksichtigen: lang- oder kurzfristige Anlagen Altersversorgung Ausbildung (für Kinder, Enkel) Verfügbarkeit der eingesetzten Mittel Interesse an einmaligen oder wiederkehrenden Ausschüttungen/Erträgen Risikobereitschaft. Beispielsweise wird ein 84-Jähriger kaum eine Anlage mit einer Mindesthaltedauer von 15 Jahren benötigen. b) Anlagegerechte Beratung Anlagegerechte (objektgerechte) Beratung bedeutet, dass der Anleger umfangreich über die Eigenschaften und Risiken des Anlageproduktes aufgeklärt wird.
Das konkrete Geschäft bzw. die Wertpapierdienstleistung im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ist dann geeignet, wenn sie den Anlagezielen des Kunden entspricht. Die möglichen Anlagerisiken müssen ausgerichtet auf die Anlageziele des Kunden von diesem finanziell tragbar sein – überdies muss der Kunde mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen die möglichen hieraus resultierenden Anlagerisiken verstehen. Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf hiernach seinen Kunden nur Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen empfehlen, die nach den eingeholten Informationen für den Kunden geeignet sind (§ 31 Abs. 4a WpHG). Objektgerechte Beratung | Domscheit & Partner Rechtsanwälte. Die aktuellen Regelungen sind im Rahmen zahlreicher Änderungen der Finanzmarktregulierung zu verstehen. Im Rahmen einer Erhöhung der Markt- und Produkttransparenz soll mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) und hieraus resultierenden Anpassungen im WpHG das Ziel erreicht werden, Kunden (besser) in der Anlageberatung zu schützen. – – Vgl. Compliance, Produktinformationsblatt, Beratungsprotokoll.
Für die anlegergerechte Beratung kommt es auf die Person des Anlegers an. Hat er Vorkenntnisse, welche Risikobereitschaft besteht? Die anlagegerechte Beratung bedeutet, dass der Berater den Interessenten über alle Eigenschaften und besonders die Risiken einer Anlage, die für eine Anlageentscheidung relevant sein können, zutreffend, vollständig und verständlich aufklärt. Wenn ein Berater diese Informationen nicht hat, dann muss er seinen Kunden darüber informieren. Der Anlageberater muss sich nach ständiger Rechtsprechung mit kritischen Augen um das Anlageprodukt kümmern und die Wirtschaftspresse auswerten. Anlage und anlegergerechte beratung der. Er ist verpflichtet, den Kunden auch über negative Berichte zu informieren. Soweit ein Prospekt vorliegt (also eine marktbezogene schriftliche Erklärung, die für die Beurteilung einer Anlage erhebliche Angaben enthält) muss der Prospekt so frühzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben werden, dass der Kunde den Inhalt des Prospektes zur Kenntnis nehmen kann. Auch hier muss der Anlageberater den Prospekt auf die Plausibilität prüfen.
Aber auch der reine Anlagevermittler muss die Kenntnisse und Erfahrungen seines Kunden in Bezug auf eine bestimmte Art von Geldanlage in Erfahrung bringen. Umgangssprachlich wird häufig allgemein vom "Vermittler" gesprochen. Ebenso dürfen Provisionen, Gebühren oder andere geldwerte Leistungen dem Anleger nicht verschwiegen werden. Denn hohe Provisionen können zu einem Interessenkonflikt bei dem Anlageberater führen und er empfiehlt eine Geldanlage, weil ihm dadurch eine hohe Provision winkt. "Die Erfahrung zeigt, dass diese Grundsätze einer ordnungsgemäßen Vermittlung immer wieder verletzt werden. Anlage und anlegergerechte beratung 2. So werden die Risiken der Anleger beispielsweise verschwiegen oder verharmlost, um den Geschäftsabschluss nicht zu gefährden. Ebenso werden hohe Vermittlungsprovisionen häufig verschwiegen. Eine derartige Falschberatung kann zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers führen", sagt Rechtsanwalt Staudenmayer. Mehr Informationen:.
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Sicherheit für Ihre Anlagen und Tanks Heizöl stellt eine wassergefährdende Flüssigkeit dar, weshalb eine regelmäßige Überprüfung der Heizöltanks gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Prüfung von unterirdischen Tanks und Kellertanks ab einem Fassungsvermögen von über 10. 000 Litern erfolgt durch einen zugelassenen Sachverständigen. Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten wird an die jeweilige Wasserschutzbehörde bzw. das zuständige Landratsamt übermittelt. Auch bei der Stilllegung von Erdtanks jeder Größe sowie von Kellertankanlagen über 10. Sachverstaendiger für öltanks . 000 Litern Fassungsvolumen müssen durch einen zugelassenen Sachverständigen abgenommen werden. Dies gilt auch bei der Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Tankanlage. Grundsätzlich ist die Tankanlagen-Prüfung alle 5 Jahre bzw. in Wasserschutzgebieten alle 2 ½ Jahre fällig. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf jederzeit eine entsprechende Prüfung anordnen. Sachverständigenprüfung: Sichere Tankanlagen in München Ein undichter Heizöltank gefährdet das Grundwasser.
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