Solange eine besteht, ist diese Voraussetzung für den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ausreichend. Erfasst werden damit auch Fälle, die reine Vermögensschäden als Gegenstand haben. 9 1 – Looschelders, Schuldrecht Allgemeiner Teil, 14. Auflage 2016, § 9, Rn. 165. 2 – Looschelders, (Fn. 1), § 9, Rn. 166. 3 – Looschelders, (Fn. 168. 4 – Looschelders, (Fn. 169. 5 – Looschelders, (Fn. 165. 6 – Supra. 7 – Looschelders, (Fn. 166. 8 – Supra. 9 – Supra. Van hat Jura an der Ruhr-Universität Bochum studiert und belegte den Schwerpunkt "Unternehmen und Wettbewerb" mit Fokus auf Urheberrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Datenschutzrecht. Neben Jura interessiert er sich für Fotografie, Sport und Web 2. 0. Außerdem mag er Katzen.
Aufl. 2017, § 328 BGB, Rn. 77. 3. Erkennbarkeit der Einbeziehung für den Schuldner Beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter muss dem Haftenden der Kreis der geschützten Personen erkennbar sein, damit er sein Haftungsrisiko kalkulieren und bei Aushandlung der vertraglichen Gegenleistung berücksichtigen kann. 3 BGHZ 133, 168-176; Schinkels in: Herberger/Martinek/Rüßmann u. 79. 4. Schutzbedürftigkeit Der Dritte muss beim Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch schutzbedürftig sein. Daran fehlt es grundsätzlich, wenn dem Dritten ein gleichwertiger eigener vertraglicher Anspruch gegen einen anderen, etwa den Gläubiger des Vertrags mit Schutzwirkung, zusteht. 4 BGH v. 24. 04. 2014 - III ZR 156/13; BGH v. 15. 02. 1978 - VIII ZR 47/77 - BGHZ 70, 327-330; BGH v. 1995 - II ZR 205/94 - BGHZ 129, 136-177; vgl. BGH v. 18. 2014 - VI ZR 383/12 -. III. Rechtsfolge Stets: Anspruchsgrundlage in Verbindung mit den Regeln über den Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Bei einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte hat der Dritte zwar keinen eigenen Leistungsanspruch, aber bei Verletzung der Schutz- und Rücksichtnahmepflichten einen Schadensersatzanspruch gegen den schädigenden Schuldner nach vertraglichen Grundsätzen.
[113] Bei einem Vertrag zugunsten Dritter besteht kein eigenständiges vertragliches Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechenden und dem Dritten. Vielmehr erwirbt der Dritte lediglich ein abgespaltenes Forderungsrecht. Der Dritte erwirbt ohne Durchgang durch das Vermögen des Versprechensempfängers seinen Leistungsanspruch. Bei Leistungsstörungen stehen ihm die Ansprüche aus § 280 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB und § 311 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu. Bei Wegfall der Geschäftsgrundlage kann der Dritte Anpassung an die veränderten Verhältnisse verlangen. [114] Dem Versprechenden können seinerseits Schadensersatzansprüche gegen den Dritten zustehen, denn aus der Berechtigung des Dritten ergeben sich für diesen die jeden Gläubiger treffenden Sorgfaltspflichten bei der Ausübung seiner Rechte. Insofern wird das Verhältnis zwischen dem Dritten und dem Versprechenden als vertragsähnlich angesehen.
E-Law Admin / Juli 27, 2018 / Prüfungsschemata Zivilrecht, Zivilrecht / 0Kommentare Echter Vertrag zu Gunsten Dritter, §§ 328 ff. BGB Wirksamer schuldrechtlicher Vertrag im Deckungsverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger (bzw. zwischen dem Versprechenden und dem Versprechensempfänger) Vereinbarung der Leistung an einen Dritten (Leistungsempfänger) Leistungsanspruch: Der Dritte soll nach der Vereinbarung ein eigenes Recht besitzen die Leistung fordern zu können. Rechtsfolgen für den Dritten Nur schuldrechtliche Ansprüche sind möglich, Verfügungen zu Gunsten Dritter gemäß §§ 328 ff. BGB sind weder direkt noch analog anwendbar. Grund sind der Wortlaut als auch die systematische Stellung von § 328. Deckungsverhältnis: Grundverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner Valutaverhältnis: Zuwendungsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Dritten Vollzugsverhältnis: Drittverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Dritten Gläubiger und Schuldner vereinbaren, dass der Schuldner nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leisten soll.
Der VSD ist stets nur auf Schadensersatz gerichtet (zuletzt BGH, Urt. Dabei kommt nur ein Schadensersatzanspruch neben der Leistung ( § 280 Abs. 1 BGB) in Betracht, denn auch ein Schadensersatzanspruch statt der Leistung würde einen Primärleistungsanspruch des Dritten voraussetzen. Da der BGH die §§ 328 ff. BGB als dogmatische Grundlage des VSD heranzieht, ist der Rechtsgedanke des § 334 BGB entsprechend auf den VSD anzuwenden. Der Schuldner kann dem Dritten deshalb dieselben Einwendungen entgegenhalten, die er auch dem Gläubiger entgegenhalten könnte (zuletzt BGH, Urt. 23. 9. 2010 – III ZR 246/09, NJW 2011, 139 Rn. 29). Insbesondere muss sich der Dritte ein Mitverschulden des Gläubigers aus § 254 BGB entgegenhalten lassen (zuletzt BGH, Urt. 29); Entsprechendes gilt für vertragliche (AGB! ) oder gesetzliche Haftungsbeschränkungen. 4. VSD in der Klausur In der Klausur ist der VSD immer unter dem Prüfungspunkt "Schuldverhältnis" zu prüfen. Praktisch wird dies bei § 280 Abs. 1 BGB. Zu beachten ist, dass es auch ein vorvertragliches Schuldverhältnis zugunsten Dritter gibt.
Ein Alkan di ol ist das Glykol (1, 2-Ethandiol), ein Alkan tri ol das Glycerin (1, 2, 3-Propantriol). Die Ziffer vor dem Namen des Alkylrestes gibt die Position der funktionellen Gruppe(n) an. Dies gilt auch für einwertige Alkanole, z. B. 2-Propanol (Trivialname Isopropanol). Eigenschaften Wichtigstes gemeinsames Merkmal der Alkanole ist die Hydrophilie. Diese Eigenschaft nimmt mit zunehmender Länge des Alkylrestes ab und mit der Anzahl der Hydroxylgruppen zu. Besonders die kurzkettigen Alkanole werden aufgrund ihres amphiphilen Charakters oft als Lösungsmittel verwendet. Homologe Reihe Die Homologe Reihe der n -Alkanole lautet (bis C 10): Methanol Ethanol 1-Propanol 1-Butanol 1-Pentanol 1-Hexanol 1-Heptanol 1-Octanol 1-Nonanol 1-Decanol Die allgemeine Summenformel einwertiger Alkanole lautet C n H 2n+1 OH Nachweis Die meisten Nachweisreaktionen beruhen auf der Oxidation der Alkanole zu Aldehyden, Ketone und Carbonsäuren. Alcotest Alkanole reagieren mit (gelb-orangenen) Dichromat-Ionen in stark schwefelsaurer Lösung zu grünem Chrom(III) und Oxidationsprodukten ( Alcotest): Certest Eine konzentrierte (gelbe) Lösung von Cer(IV)-ammoniumnitrat wird mit einer verdünnten Lösung der unbekannten Substanz versetzt.
Formaldehyd wird gebraucht in der Medizin und in der Kunststoffindustrie, als Konservierungsmittel und Desinfektionsmittel und noch für viele andere Substanzen, die unser Leben täglich bereichern, sogar im berühmten Parfum Chanel No. 5 sind Alkanale mit im Spiel. Sogar in unserem Zellstoffwechsel sind die Alkanale keine Unbekannten, wer z. B. schon einmal zu viel Alkohol zu sich genommen hat, hat das unangenehm erfahren, für den Kater am nächsten Morgen ist nämlich das Alkanal Ethanal verantwortlich. Chemischer Aufbau - Alkanale sind leicht beschreibbar Alle Aldehyde tragen wie gesagt eine Aldehydgruppe am Ende, die chemische Verbindung endet also immer mit einer CHO-Gruppe. Der Rest der Verbindung kann ein Alkan enthalten, dann nennt man diese "besonderen Aldehyde" Alkanale. Die homologe Reihe der Alkanale leitet sich damit in Bezug auf die Nomenklatur direkt von den Alkanen ab, die eine nach dem gleichen Gesetz aufeinanderfolgende Reihe bilden. Damit erklärt sich der chemische Aufbau der Alkanale leicht, indem man von der allgemeinen Summenformel der Alkane ausgeht: Sie lautet CnH2n+2, die ersten zwölf Alkane haben also die Formeln CH4 bis C12H26.
Wenn mindestens ein H-Atom an die Carbonylgruppe gebunden ist, handelt es sich um ein Aldehyd. Die Aldehyd-Gruppe bezeichnet die funktionelle Gruppe der Aldehyde. Der Name wird aus dem Grundgerüst der vergleichbaren Alkane gebildet und erhält die Endung -al. Formaldehyd Acetaldehyd Propionaldehyd Butyraldehyd Methanal Ethanal Propanal Butanal Siedepunkt −19°C Siedepunkt +21°C Siedepunkt +49°C Siedepunkt +75°C Eigenschaften und Nachweis Die Aldehyd-Gruppe ist wie die Hydroxy-Gruppe (OH-Gruppe) der Alkohole polar, allerdings nicht ganz so stark. Daher sind die kurzkettigen Aldehyde ebenfalls wasserlöslich. Ihre Siedepunkte liegen aufgrund der Polarität höher als die der Alkane, aber etwas niedriger als die der entsprechenden Alkohole. Mit steigender Kettenlänge nimmt die Wasserlöslichkeit aufgrund der sinkenden Polarität ab. Die Siedetemperaturen steigen mit Zunahme der Kettenlänge aufgrund der steigenden Van-der-Waals-Kräfte. Polarität der Carbonyl-Gruppe Die kurzkettigen Aldehyde sind wie die Alkohole leicht entzündbar.
Vorkenntnisse: Polare Flüssigkeiten wie Wasser bilden untereinander " Wasserstoffbrücken " (siehe auch hier). Die Wassermoleküle haben also aufgrund dieser zwischenmolekularen Wechselwirkungen eine große Zuneigung zusammen zu bleiben (siehe auch Oberflächenspannung des Wassers). Die polaren Wassermoleküle lassen es nicht zu, dass sich unpolare Moleküle zwischen sie drängen, weil sie gerne aufgrund der "Wasserstoffbrücken" zusammenbleiben wollen. Sollten unpolare Alkanmoleküle durch Schütteln zwischen Wassermoleküle geraten sein, so entsteht nur für kurze Zeit ein Gemisch. Danach drängen die Wassermoleküle beim Zusammenkommen die Alkanmoleküle wieder nach außen weg. Emulgatoren (wie z. B. Eigelb) sind in der Lage diese Trennung zu verhindern. Da diese zwischenmolekularen Kräfte zueinander ausgerichtet sind, wirken sie an der Grenzfläche des Wassers nicht nach außen. Unpolare Stoffe wie die Alkane, aber auch Fette und Öle, können durch diese Grenzfläche nicht eindringen - sie sind in Wasser unlöslich.
Anwesenheit von Alkanolen bewirkt einen Farbumschlag nach rot (manchmal auch grün). Grund ist eine Komplexbildung ( Ligandensubstitution), bei der ein Alkohol/Phenol mit dem Sauerstoffatom am Cer(IV) zu einem rot/grün/braunen Komplex koordiniert. Lucas-Reagenz Das Lucas-Reagenz erlaubt die Unterscheidung von primären, sekundären oder tertiären Alkanolen. Dabei wird über eine nucleophile Substitution die Hydroxylgruppe mit einem Chloratom ersetzt. Folge ist die Entstehung einer wasserunlöslichen Substanz, die sich abscheidet. Die Geschwindigkeit dieser Phasenbildung entscheidet über die Art des Alkanols: Tertiäre Alkanole reagieren schnell schon bei Raumtemperatur, die Reaktion Sekundärer Alkanole dauert meist einige Minuten; teilweise muss sogar erhitzt werden, Primäre Alkanole reagieren sehr langsam, unter längerem Erhitzen oder gar nicht.