2011 Beiträge: 3251 Wenn der Ehepartner noch lebt, (egal der wievielte) dann werden die Kinder nicht informiert von Amtes wegen. Nur wenn kein Ehepartner vorhanden ist, dann werden die Nachkommen informiert, weil der Gemeinde geht es nur darum wer organisiert das Begräbnis. Aber wenn die 2. Frau der Gemeinde meldet dass ihr Mann gestorben ist, dann werden die sicher der Frau sagen oder fragen ob sie die Kinder informiert haben oder ob sie das machen sollen. So war das bei uns, als mein Vater gestorben ist. Wir sind alle 3 auf die Gemeinde gegangen und da haben sie gefragt ob noch mehr "Nachkommen" informiert werden müssen. Vater gestorben keine benachrichtigung in germany. Wahrscheinlich war das bei deiner Bekannten so, dass die eine offizielle Benachrichtigung bekommen hat weil das von derjenigen, die den tot gemeldet hat, der Gemeinde aufgetragen hat. "Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg. " Mahatma Gandhi second2 Dabei seit: 01. 06. 2012 Beiträge: 815 Also ich sehe das auch so wie die Vorschreiberinnen. Offiziell wird man erst benachrichtigt, wenn es ums Erbe geht, und da werden alle Erben benachrichtigt.
GabrielaA ThemenerstellerIn Dabei seit: 18. 10. 2002 Beiträge: 5446 Wir hatten kürzlich eine Diskussion und wurden uns nicht einig: Wenn nur noch 1 Elternteil lebt, wieder verheiratet, und dieser stirbt, werden dann die (erwachsenen) Kinder offiziell von Amtes wegen über den Tod informiert? Wissen die überhaupt, wo die Kinder leben? Dies falls der neue Mann/die neue Frau des 2. Elternteils dessen Kinder nicht informieren würde, dass ihre Mutter/ihr Vater verstoben ist? Mir hat eine erzählt, sie wäre offiziell benachrichtigt worden, als ihr Vater damals starb. Ich behauptete, dass eine Benachrichtigung bei einer Testamentseröffnung gemacht würde, denn die Kinder sind meines Wissens nach erberechtigt, egal ob ein Erbe vorhanden ist oder nicht. Wer weiss Bescheid? RenaW Dabei seit: 06. 2005 Beiträge: 1792 Wegen dem Erben, schau mal hier: Xenia2 Dabei seit: 26. 04. Keine Benachrichtigung beim Tod des Vaters Erbrecht. 2004 Beiträge: 953 Sorry GabrielA, du schreibst das so kompliziert, musste deinen Text doch zwei/drei Mal lesen... Das Amt teilt dir den Tod nicht mit, das ist Aufgabe der Angehörigen, also in deinem Fall die zweite Frau.
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Dabei gilt: Der überlebende Ehepartner und die Nachkömmlinge des … mehr lesen
Dank Email, Fax und Telefon stellt auch die Vertretung über größere Entfernung kein Problem dar. Ich hoffe, dass ich Ihnen in dieser Sache einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen konnte. Ich weise Sie darauf hin, dass Ihre Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung beantwortet wurde und eine endgültige Einschätzung der Rechtslage nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich ist. Die Antwort dient einer ersten rechtlichen Einschätzung. Dies kann jedoch eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen. Ich weise Sie zudem darauf hin, dass das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann. Bei eventuellen Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion. Rückfrage vom Fragesteller 13. Stempel - Schilder - Werbedruck - Komischke Düsseldorf. 11. 2011 | 00:14 Sehr geehrter Herr Varol, vielen Dank für die schnelle Antwort, die mir doch sehr weitergeholfen hat. Die Beklagte hatte beim Nachlassverzeichnis (was ich irrtümlich als Protokoll bezeichnete) bei allen Punkten (auch Grundbucheintrag) "entfällt" angegeben.