An erster Stelle sind das Kindeswohl und die Familieneinheit ausschlaggebend (siehe Dublin-Familienzusammenführung). Falls aufgrund dessen die Zuständigkeit nicht geklärt werden kann, wird geprüft, ob sie sich durch die legalen Einreise oder den illegalen Grenzübertritt ergibt. Die betroffene Person muss über die Einleitung eines Dublin-Verfahrens informiert werden und dazu in einem "persönlichen Gespräch" angehört werden. Hält das BAMF einen anderen Staat für zuständig, kann es nach Durchführung eines festgelegten (Wieder-)Aufnahmeverfahrens den Asylantrag als " unzulässig " ablehnen (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Bst. a AsylG). Hiergegen ist gerichtlicher Rechtsschutz möglich. Hintergrund: Die Kernpunkte des Dublin-Abkommens | tagesschau.de. Wird im Rahmen des Dublin-Verfahrens aber die Zuständigkeit Deutschlands festgestellt oder ist es nicht möglich, die betroffene Person (rechtzeitig) in den eigentlich zuständigen Staat zu "überstellen", beginnt grundsätzlich das "normale" nationale Asylverfahren. Das bedeutet, dass nun das Schutzbegehren inhaltlich vom BAMF geprüft wird.
Der riesige, kräfteraubende und unregierbare Verschiebebahnhof, der das Dublin-System ist, wurde kürzlich wieder in einer Anfrage der Linksfraktion im Bundestag sichtbar. Zwischen den EU-Staaten gehen Anfragen hin und her, ob ein Migrant nicht in Wirklichkeit von den anderen aufgenommen werden müsste. Dubliner in deutschland de. Dass Griechenland im vergangenen Jahr fast alle Ersuchen Deutschlands ablehnte, geschah mit der Begründung, dass man entweder keine Unterbringungsmöglichkeiten für die Menschen habe oder zweifelte, ob sie wirklich über Griechenland eingereist waren. Umgekehrt wollte Athen 2139 Migranten an Deutschland loswerden, Berlin lehnte aber in 1496 Fällen ab. An Länder wie Ungarn gibt es ohnehin keine "Überstellungen", da Budapest seit Mai 2017 keinerlei Übernahmezusagen mehr macht. "Staaten unter populistischen Regierungen wie Ungarn und Italien haben heute die Strategie, Menschen so schlecht zu behandeln, dass kaum noch jemand einen Asylantrag stellen will. So klinken sie sich praktisch aus dem Dublin-System aus", sagt Migrationsexperte Knaus.
Das Grundrecht auf Asyl sei einer der Grundsätze für das Handeln in dieser Situation. Es gebe ein ganz klares Bekenntnis zum Asylrecht, wie es das Grundgesetzt vorsieht, so Seibert. Gesetzesänderungen schnell umsetzen Bundesinnenminister Thomas de Maizière kündigte nach einer Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses schnelle Entscheidungen in der Flüchtlingsfrage an. Gesetzesvorhaben sollen zu einem Gesamtpaket zusammengefasst werden. Darauf geht er auch in der ZDF -Sendung "Was nun, Herr de Maizière? " ein. Das Paket soll im Koalitionsausschuss am kommenden Sonntag und beim Bund-Länder-Treffen am 24. Informationsverbund Asyl & Migration - Dublin-Verfahren. September verabschiedet werden. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll noch im Oktober abgeschlossen sein. "Der Zeitplan ist ehrgeizig", sagte de Maizière. Er betonte aber: "Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Sache verlangt schnelle Entscheidungen. " Enorme Hilfsbereitschaft in Deutschland Im Interview mit der Wochenzeitung Die Zeit zeigte sich de Maizière überwältigt von der enormen Hilfsbereitschaft in Deutschland.
Die Überstellung hat innerhalb von sechs Monaten ab Zustimmung des Mitgliedstaates zu erfolgen. Befindet sich die betroffene Person in Haft, beträgt die Überstellungsfrist 12 Monate. Ist die betroffene Person flüchtig, beträgt die Überstellungsfrist 18 Monate. Wird ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, ist die Überstellungsfrist bis zur Entscheidung über diesen Antrag unterbrochen. Der konkrete Vollzug der Überstellung obliegt den Ausländerbehörden und der Bundespolizei. So liegt auch die Planung des Überstellungstermins im Verantwortungsbereich der Ausländerbehörde. Am Tag der Überstellung sind die Vollzugbehörden vor Ort anwesend und können auf mögliche Abschiebehindernisse reagieren. Hierzu prüfen die Bundesländer am Tag der Überstellung die Reisefähigkeit der betroffenen Person. Dubliner in deutschland e. Das Bundesamt koordiniert lediglich die Überstellung zwischen dem zuständigen Mitgliedstaat und den Vollzugsbehörden. Rechtliche Grundlagen Die Rechtsgrundlagen des Dublin-Verfahrens sind die Dublin III- VO ( EU) Nr. 604/2013 i.
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Gleichzeitig machte er deutlich: "Wir müssen uns an den Gedanken gewöhnen, dass sich unser Land verändert. " Fremdenfeindlichen Straftaten müsse man hart begegnen. Donnerstag, 3. September 2015
Gleichzeitig müsse Deutschland an sich arbeiten. Viele Rücküberstellungen scheiterten auch deshalb, weil sie nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von sechs Monaten erfolgen. "Es sendet ein fatales Signal und schadet der Akzeptanz des Asylsystems, wenn rechtsstaatliche Verfahren nicht konsequent durchgeführt werden", sagt Teuteberg.