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In der Regel findet aber innerhalb von drei Tagen keine konstituierende Sitzung statt! Erstellt am 09. 2005 um 09:16 Uhr von Frank B. An Moggerl, es ist nicht richtig was du schreibst! Man unterschreibt nur die Zustimmung zur Aufnahme in die Kandidatenliste, aber noch lange nicht die Annahme der Wahl! Ein Blick in die Wahlordnung sollte man schon mal werfen.
Die Betriebsratswahlwahl ist abgeschlossen, der Wahlvorstand hat die Stimmen ausgezählt und verkündet, wer künftig als Betriebsratsmitglied dabei sein wird. Doch für den Wahlvorstandes gibt es noch etwas zu tun. Was dabei zu beachten ist, erfährst du in diesem Artikel. Einladung zu konstituierenden Sitzung Da nach dem Betriebsverfassungsgesetz der neue Betriebsrat erst nach der sogenannten konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufnehmen kann, muss er nach § 29 Abs. 1 BetrVG innerhalb einer Woche nach der Wahl alle neuen Mitglieder zu dieser einladen. Betriebsrat konstituierende sitzung anwesenheit englisch. Dabei sind keine gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten, allerdings wird im Allgemeinen zur Beweissicherung die schriftliche Form gewählt. Ablauf der konstituierenden Sitzung Neben den neuen Mitgliedern des Betriebsrates nimmt auch der Vorsitzende des Wahlvorstandes (bei Verhinderung bestimmt der Wahlvorstand einen Vertreter) an der Sitzung teil. Er eröffnet diese und bestimmt einen Protokollführer (es besteht eine Protokollpflicht). Er überprüft die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit, die dann gegeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder erschienen sind.
W. A. F. Forum für Betriebsräte Alle Beiträge Neueste Antworten Beiträge ohne Antwort Nach der Wahl lädt der Wahlvorstand zur ersten (konstituierenden) Sitzung des neuen BR ein. Der Ablauf dieser Sitzung ist ja wie folgt: - Der Wahlvorstand lässt aus der Runde der neuen BR-Mitglieder einen Wahlleiter wählen - Der Wahlleiter organisiert die Wahl des neuen Vorsitzenden - Der neue Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung und lässt seinen Stellvertreter wählen Bei uns gibt es nun das Problem, dass der "Kopf" der Hauptliste (bisheriger BR-Vorsitzender und auch "gedachter neuer Vorsitzender") zur ersten Sitzung und auch darüber hinaus krank sein wird (Folgen einer Operation)! Daraus ergeben sich folgende Fragen: - Lädt der Wahlvorstand damit gleich ein Ersatzmitglied ein? (Wenn ja welches? ) - Kann der fehlende Betriebsrat trotzdem "in Abwesenheit" zum neuen Vorsitzenden gewählt werden? Kandidatur für Vorsitz nur bei Anwesenheit in konstituierender Sitzung möglich? - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. - Wer übernähme denn dann die weitere Sitzung und die Wahl des Stellvertreters? (Der Wahlleiter? ) Drucken Empfehlen Melden 1 Antwort Erstellt am 03.
Weitere Regelungen zur konstituierenden Sitzung Wird die Wahl von einem Wahlbewerber nicht angenommen, wird er durch einen Nachrücker ersetzt. Ist ein Betriebsratsmitglied verhindert, nimmt ein Ersatzmitglied an der Sitzung teil, sofern dies rechtzeitig bekannt war Für den Fall, dass es der Wahlvorstand, aus welchen Gründen auch immer, versäumt, rechtzeitig zur Wahl einzuladen, gilt das Selbstzusammentrittsrecht. Dies bedeutet, dass jeder gewählte Betriebsrat zu der konstituierenden Sitzung einladen darf, mit Hinweis auf die Untätigkeit des Wahlvorstands. Der Einladende leitet dann die Sitzung. Es kommt vor, dass die Amtszeit des alten Betriebsrates noch nicht abgelaufen ist. Dann kann der neu gewählte Betriebsrat seine Arbeit erst nach deren Ende beginnen. Da eine "betriebsratslose" Zeit im Betrieb zu vermeiden ist, kann die konstituierende Sitzung schon vor Beendigung einberufen werden. Zum Betriebsratvorsitzen gewählt werden ohne anwesen zu sein - Betriebsratsvorsitzende - Forum für Betriebsräte. Dies ist aber keine Pflicht. Möglich ist auch, dass die Wahl angefochten worden ist. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf das beschriebene Procedere.