Im Jahr 2008 führte die Zusammenarbeit mit Paquito D'Rivera zur Aufnahme der CD Back in New York. [2] 2011 nahm er mit seinem Berliner Quartett die CD Life and Death auf (2014 veröffentlicht). Auf der CD Genesis. Mystery and Magic versammelt sein Sextett Musiker aus Deutschland, Österreich, Russland, Uruguay und Curacao. [3] Auf der CD Elusive Beauty (2018) verfremdet Schunke seinen Euro-Latin Stil noch erheblich weiter, in dem er Elemente der Neuen Musik des 21. Jahrhunderts insbesondere der europäischen Avant Garde verstärkt mit einfließen lässt und begründet so den "Fourth Stream" in Anlehnung an Gunther Schuller. [4] 2004 begleitete Schunke den deutschen Bundespräsidenten Horst Köhler als musikalischer Repräsentant auf dessen erster Auslandsreise nach Afrika. Wandtke bullinger praxiskommentar zum urheberrecht fuer bildung und. Sebastian Schunke hatte mehrere Veröffentlichungen zu den Themen Musikbusiness und Musikrecht. Er promovierte im Jahr 2008 an der Humboldt-Universität zu Berlin zu dem Thema Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA.
Der Wandtke/Bullinger ist längst ein Standardwerk und Klassiker des Urheberrechts. Kaum eine obergerichtliche oder bundesgerichtliche Entscheidung zum Urheberrecht zitiert nicht diesen Praxiskommentar. Gut 10 Jahre nach seiner Erstauflage deutet die 4. Auflage nun einen Generationswechsel an. Wandtke bullinger praxiskommentar zum urheberrecht und. Mit Hoche, Czernik, Hermes, Reinbacher und Staats sind fünf neue Autoren, zumeist Praktiker, hinzugekommen. Sie kommentieren zunächst als Co-Autoren die Kapitel von Block, Manegold, Thum respektive Hildebrandt, während Staats neben Jani und v. Welser die Kommentierungen des verstorbenen Braun übernommen hat und die neuen Bestimmungen der §§ 61-61c, 137n UrhG, §§ 13d, 13e UrhWG kommentiert. Gegenüber der Vorauflage ist der Kommentar um rund 300 Seiten gewachsen, als Anhänge sind das URG der DDR sowie relevante EU-Richtlinien abgedruckt ' alle Texte sind auch online zu finden. Warum sich die Herausgeber nun entschieden haben, auf Wandtkes lediglich 35 Seiten starke, hervorragende Einleitung in das Urheberrecht zu verzichten, bleibt unverständlich und ist nur zu bedauern.
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