24. Februar 2021 / in Steuer News, Steuer News - März 2021 Verrechnungssteuer Die Schweiz erhebt 35% Verrechnungssteuer auf Kapitalerträge. Will der Kapitalanleger eine Doppelbesteuerung vermeiden, muss er eine Anrechnung der gezahlten ausländischen Quellensteuern auf die Abgeltungsteuer veranlassen. Quellensteuer — Kanton Zug. Betreffend Dividenden aus der Schweiz rechnet der deutsche Staat 15% auf die Abgeltungsteuer an. Die Differenz, also 20%, muss sich der Anleger im Rückerstattungsverfahren zurückholen. Online-Erstattungsformulare Seit 2020 können Rückerstattungsanträge für die Schweizer Verrechnungssteuer nur noch online über das Onlineportal der Eidgenössischen Steuerverwaltung () gestellt werden. Die dazu benötigte Software "Snapform Viewer" stellt die Schweizer Behörde kostenlos zum Download bereit. Schweizer Depotbanken stellen für deutsche Kunden seit dem letzten Jahr keine ausgefüllten Rückerstattungsformulare, sondern nur noch sogenannte "Tax-Voucher" zur Verfügung. Der "Tax Voucher" muss über das Onlineportal als PDF hochgeladen werden.
Um einen gewissen Aufwand an Briefverkehr kommst Du nicht herum. Wir gehen aber alles im Einzelnen durch! Fragen zur Rückerstattung? Schreibe gerne in die Kommentare, wenn Dir Einzelaspekte des Gesamtprozesses noch unklar sind!
Das Portal generiert anschließend automatisch ein Antragsformular für die Rückerstattung. Vorlageverfahren bei Wohnsitzfinanzamt Ganz papierlos funktioniert das neue Verfahren dennoch nicht. Denn der Steuerpflichtige muss das vom Portal generierte Antragsformular zur Rückerstattung ausdrucken und seinem Wohnsitzfinanzamt zur Wohnsitzbestätigung vorlegen. Nach dem Rücklauf des Formulars muss der Kapitalanleger den Antrag im Original auf dem Postweg an die Schweizer Steuerverwaltung schicken. Stand: 24. Februar 2021 640 960 Dr. Kley Online-Redaktion Dr. Kley Online-Redaktion 2021-02-24 00:00:00 2022-05-22 00:05:23 Rückerstattung Schweizer Quellensteuern