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Rechtsanwälte für Ausländer- und Asylrecht in Münster und Umgebung auf einen Blick © OpenStreetMap und Mitwirkende, CC-BY-SA Sie sind Rechtsanwalt? Vorteile im Anwaltsverzeichnis Repräsentatives Kanzleiprofil Der erste Eindruck zählt.
Fremdenrecht Das Fremdenrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von nicht-österreichischen Staatsbürgern in Österreich. Es bestimmt, welche Staatsbürger aus welchen Ländern ein Visum benötigen bzw. wie lange und aus welchen Gründen sie sich in Österreich aufhalten dürfen. Hier wird insbesondere zwischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatenangehörigen unterscheiden. Zu den Regelungsgegenständen des Fremden rechts gehört auch die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft. Aufenthalt von EU-Bürgern in Österreich EU-Staatsbürger benötigen grundsätzlich kein Visum für die Einreise nach Österreich und dürfen sich 3 Monate in Österreich aufhalten. Wollen Sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben, müssen Sie nachweisen, dass Sie als Arbeitnehmer oder Selbstständige in Österreich tätig sind oder über genügend Finanzmittel verfügen, um sich den Aufenthalt leisten zu können oder sich aus Ausbildungsgründen in Österreich aufhalten. Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in Österreich Auch Drittstaatsangehörige benötigen nicht immer ein Visum.