Dort kann der Absolvent sich Schwerpunkte im Bereich der nachschulischen Betreuung oder Beratung legen und vertieft seine sonderpädagogischen Kenntnisse. Nach Abschluss des Masters kann der Absolvent eine beratende oder leitende Funktion in einer Einrichtung der Sozial- und Behindertenhilfe übernehmen. Oder er absolviert ein Referendariat und erhält damit die Lehrbefähigung an einer öffentlichen Schule. 4. Tätigkeit Die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung arbeitet in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder in auf behinderte Menschen ausgerichtete Abteilungen produzierender Betriebe, um ihnen die Aufnahme einer geregelten Arbeit zu ermöglichen. Sonderpädagogisch geschult arbeiten sie so mit Behinderten unter Bedingungen, die einer tatsächlichen Werkstatt oder sonstigem Arbeitsbereich nahe kommen und helfen ihnen so, sich in der realen Arbeitswelt zurecht zu finden. Zu ihren Tätigkeiten gehört das Betreuen und Fördern von Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung. Dafür entwickeln sie, zusammen mit verschiedenen Fachdiensten, berufsbildende und arbeitserzieherische Förderkonzepte sowie persönlichkeitsfördernde Maßnahmen.
Sie hat die behinderten Menschen bei der Durchführung der Aufgaben einzubeziehen. (4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung".
(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. (2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt. (3) Durch die Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit soll die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in der Lage sein, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für behinderte Menschen durchzuführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese Maßnahmen sollen von der Fachkraft insbesondere in Werkstätten für behinderte Menschen und in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum durchgeführt werden. Die Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung soll die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit behinderter Menschen wiedergewinnen, erhalten, entwickeln und erhöhen und die behinderten Menschen dabei unterstützen, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Das bedeutet, auf der einen Seite müssen sie den wirtschaftlichen Ansprüchen einer Werkstatt in Form von Produktionsabläufen gerecht werden und gleichzeitig den speziellen pädagogischen Anforderungen entsprechen. Immer überbelastet: Alle jüngeren Studien verdeutlichen, dass die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung überdurchschnittlichen Belastungen ausgesetzt sind, welche die Gesundheit gefährden können. Zitat: "Die Tätigkeit in der Werkstatt erfordert ein überdurchschnittliches Maß an Flexibilität und Balancehalten zwischen marktwirtschaftlich orientiertem und sozialem Denken. " Immer gefordert: Ein neuer Bereich, dem sich die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung zu stellen haben, liegt in der Arbeitsintegration. Erklärter politischer Wille ist es, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Hier hat die Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung die wichtige Aufgabe, Menschen mit Behinderung dorthin zu begleiten. Dafür stehen wir: Die Leistungen der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung, die Menschen mit Behinderungen wichtige Unterstützungen bieten, sind es wert, endlich die Anerkennung zu erhalten, die sie verdienen.
In dieser Fortbildung werden Ihnen die Inhalte gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFAB) (BGBL. I. S. 2909) vom 13. Dezember 2016 vermittelt. Zielgruppe der Fortbildung sind Mitarbeiter:innen aus der Eingliederungshilfe, die personenzentrierte, berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und / oder arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Diese Maßnahmen können in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMmB) oder in anderen Bereichen der Arbeits- und Berufsförderung mit inhaltlich vergleichbarem Leistungsspektrum, zum Beispiel in Integrationsfachdiensten, Inklusionsunternehmen, tagesstrukturierenden Maßnahmen oder ähnlichem durchgeführt werden. Zielgruppe des Seminars sind Mitarbeiter:innen aus der Eingliederungshilfe, die personenzentrierte, berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und / oder arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung durchführen, um ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Nach der Weiterbildung besteht für die Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung die Möglichkeit, ein Studium zu absolvieren. Weitere Details zum Gehalt in der Ausbildung als Fachangestellte/-r für Arbeitsförderung. 3. Studium Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung können Sonderpädagogik beziehungsweise Rehabilitation studieren, um sich beruflich weiterzubilden. Das Studium qualifiziert für eine Tätigkeit im Schulbereich und andere Berufsfelder. Der Lehramtsstudiengang besitzt eine Regelstudienzeit von sechs Semestern und umfasst 180 Leistungspunkte. Da es sich bei Sonderpädagogik um ein Zweifach-Studium handelt, muss der Studierende ein weiteres Studienfach, wie Deutsch oder Mathematik belegen. Zugangsvoraussetzungen sind ein Abitur und eventuell ein Vorpraktikum. Der Studiengang vermittelt die Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung benötigen. Der Student erhält Kenntnisse über grundlegende Aspekte der Sonderpädagogik und der Didaktik und lernt das Klassen-Lehrer-Prinzip in Sonderschulen kennen.