Der Prüfungsausschuss soll den Umfang des Themas begrenzen. Insgesamt soll das situationsbezogene Fachgespräch höchstens 30 Minuten dauern. In etwa zehn Minuten stellt der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin mit geeigneten Medien seine/ihre Lösungsvorschläge dem Prüfungsausschuss vor. Davon ausgehend führt der Prüfungsausschuss in der verbleibenden Zeit ein Prüfungsgespräch. 4. Allgemeine Informationen zur Prüfung Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die Verordnung für die IHK-Weiterbildungsprüfung zum/zur Geprüften Personalfachkaufmann/-kauffrau und die Rahmenplanempfehlung des DIHK. Die Aufgaben orientieren sich an der Lernzieltiefe der Rahmenplanempfehlung und geben einen Querschnitt der empfohlenen Unterrichtsinhalte wieder. Personalfachkaufmann*frau - IHK Koblenz. Die Prüfungszeiten entsprechen den in der Empfehlung vorgegebenen Bearbeitungszeiten. Die Aufgabensätze bestehen ausschließlich aus ungebundenen, d. h. konventionellen Aufgaben. Es wird jeweils ein Aufgaben- und ein Lösungsteil ausgegeben. Die Deckblätter des Aufgaben-und des Lösungsteils sind von den Teilnehmern auszufüllen, die Ergebnisse und Rechenwege in den Lösungsteil einzutragen.
Anstellungsverträgen gegen Entgelt Leistungen im und für den Geschäftsbetrieb des betreffenden Unternehmens erbringen. Die Gesamtheit des Personals wird auch als Belegschaft des Unternehmens bezeichnet.
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen Sozialversicherungsrecht anwenden Sozialleistungen des Betriebes gestalten Personalbeschaffung durchführen Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten 3. Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen Im Handlungsbereich "Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen" soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er zusammen mit Führungskräften, Unternehmensleitung und in Abstimmung mit den Mitarbeitervertretungen eine strategieorientierte Personalplanung betreiben und durch geeignete Marketingverfahren und Controllinginstrumente deren zielgerichtete Umsetzung sicherstellen kann. Er muss die betriebs- und volkswirtschaftlichen Einflüsse auf die Personalwirtschaft einschätzen können. Personalarbeit organisieren und durchführen kostenlos. Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen Personalcontrolling gestalten und umsetzen 4.
Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der IHK Aschaffenburg und beträgt: 380, 00 €