Informiert Ihr Arbeitgeber Sie über eine geplante Kündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens, sollten Sie eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls vornehmen. Dazu benötigen Sie so viele Informationen über den Arbeitnehmer und die Situation wie möglich. Die nachfolgende Checkliste hat sich dafür in der Betriebsratspraxis als Arbeitshilfe bestens bewährt. Krankheitsbedingte Kündigung – 3 Prüfungsstufen – Kliemt.blog. Bitte melden Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse an, um Zugriff zu unserem kostenlosen Download-Service zu erhalten: ( Datenschutz) Selbstverständlich können Sie den Gratis-Ratgeber auch unabhängig von einer Newsletter-Anmeldung anfordern. Schreiben Sie uns dazu bitte eine kurze E-Mail mit Link zu dieser Seite.
Voraussetzung für die Wirksamkeit einer personenbedingten Kündigung ist aus diesem Grund, dass auch in der Zukunft mit Störungen des Arbeitsverhältnisses zu rechnen ist. In der Regel muss der Arbeitgeber dazu Vorgänge aus der Vergangenheit vortragen, aus denen geschlossen werden kann, dass auch künftig mit derartigen Störungen zu rechnen ist. Die in der Zukunft zu erwartende Störung des Arbeitsverhältnisses muss zudem von einer gewissen Dauer sein. Bei vorübergehenden Problemen des Arbeitnehmers bei der Erbringung der Arbeitsleistung kommt eine personenbedingte Kündigung nicht in Betracht. Dies gilt jedenfalls solange, wie dem Arbeitgeber Überbrückungsmaßnahmen zumutbar sind. 4. Kündigung als letztes Mittel ("Ultima Ratio") Eine Kündigung ist stets als letztes dem Arbeitgeber zur Verfügung stehendes Mittel zu betrachten. Pruefungsschema personenbedingte kündigung . Dieser "Ultima ratio"-Grundsatz gilt in ganz besonderem Maße bei der personenbedingten Kündigung. Vor Ausspruch einer personenbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Maßnahmen ausschöpfen, mit der eine Kündigung des Arbeitnehmers vermieden werden kann.
Hier kann aber eine besondere Krankheitsanfälligkeit Indiz für die Zukunft sein. Fehlzeiten, die auf einem einmaligen Ereignis beruhen, sind nicht prognosefähig. Eine negative Prognose kann auch darauf gestützt werden, dass der alkoholabhängige Arbeitnehmer nicht bereit ist, an Entgiftungs-, Entwöhnungsmaßnahmen oder einer Selbsthilfegruppe teilzunehmen. Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. 337 Auf der zweiten Stufe wird eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen gefordert. Definition Hier klicken zum Ausklappen Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen können auf Störungen im Betriebsablauf oder erheblichen wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers beruhen. BAGE 91, 271-282. 338 Für die Beurteilung, ob die finanziellen Belastungen für den Arbeitgeber noch zumutbar sind, ist nicht auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens insgesamt abzustellen, sondern auf die Kosten des konkreten Arbeitsverhältnisses. 339 Im Falle der Krankheit des Arbeitnehmers kann eine erhebliche wirtschaftliche Belastung auf zukünftig zu erwartenden außergewöhnlichen Entgeltfortzahlungskosten des Arbeitgebers beruhen.
Sie können den Beweis aber auch dadurch sichern, dass Sie vor Ausspruch der Abmahnung mit dem Arbeitnehmer am besten im Beisein der Personalvertretung ein Gespräch über die Pflichtverletzung führen. Dieses Gespräch sollte möglichst zeitnah geführt werden. Räumt der Arbeitnehmer in dem Gespräch die Pflichtverletzung ein, so wird dies in dem Gesprächsprotokoll mit aufgeführt. Anschließend unterschreiben die Anwesenden. Selbst wenn der Arbeitnehmer nicht unterschreibt, ist zumindest der Beweis gesichert, dass er in diesem Gespräch die Pflichtverletzung eingeräumt hat. Sichern Sie unbedingt die Beweise bezüglich des Fehlverhaltens. Abgemahntes Verhalten kann nicht mehr als Kündigungsgrund selbst herangezogen werden, sondern es wird erst dann re... Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich TVöD Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.