ᐅ AN zu Zusatzaufgabe zwingen? Dieses Thema "ᐅ AN zu Zusatzaufgabe zwingen? " im Forum "Arbeitsrecht" wurde erstellt von Betriebsratte, 28. Januar 2011. Betriebsratte Neues Mitglied 28. 01. 2011, 00:47 Registriert seit: 28. Januar 2011 Beiträge: 1 Renommee: 10 AN zu Zusatzaufgabe zwingen? Ist folgender Fall rechtens? Ein Chef bzw. Jung, SGB VII § 22 Sicherheitsbeauftragte / 3 Rechtsprechung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Arbeitgeber verlangt von einem seiner Arbeitnehmer eine Zusatzaufgabe, Job in dem Betrieb XY zu übernehmen ohne dass die Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegt? Mit Zusatzaufgabe handelt es sich bei diesem Fall um eine Fortbildung zum Beauftragten für einen bestimmten Teilbereich in dem Betrieb XY. Beispielsweise "Sicherheitsbeauftragter o. auch Hygienebeauftragter" 1) Kann AN dies ablehnen? 2) Darf/Kann Arbeitgeber den AN dazu zwingen? Zusatzinfo: Die "Zusatzaufgabe" liegt nicht im "normalen" Arbeitsfeld bzw. -bereich des AN und ist NICHT Teil der Stellenbeschreibung des AN. 3) Hier wird von "Bestellung zum XY-Beauftragten" gesprochen... Bestellung = Zwang? 4) Hier steht: Frage: Ist das arbeitsbereichsübergreifend im Gesetz so festgelegt, ohne unterschied welchen Beruf der AN ausübt und ohne Unterschied welche Firma Betrieb XY ist?
Misstände beseitigen oder weitergeben Der Sicherheitsbeauftragte vor Ort wird meist der Erste sein, der sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennt, und kann so auch als Erster auf deren Beseitigung hinwirken. Oft wird das aber außerhalb seiner Möglichkeiten und Kompetenzen liegen. Dann informiert er seine Vorgesetzten und gibt diesen so Gelegenheit, ohne Zeitverlust zu reagieren. "Typische" Probleme sind hier z. der Zustand von Persönlicher Schutzausrüstung oder Stolperstellen. Aufgaben Sicherheitsbeauftragter: eine Auflistung Die folgende Auflistung ist eine Zusammenstellung aus Vorschriften, Regeln, Merkblättern und Erfahrungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und andererseits auch nicht komplett abgearbeitet werden muss.
Diese Aufgabe bringt für mich einen besonderen Reiz mit sich. In meiner Funktion als Polizeichef habe ich die Aufgaben aus dem Blickwinkel der Polizei betrachten müssen. Genauso will ich es ab sofort gerne auch aus der Perspektive des 1. FC Saarbrücken angehen", so Peter Becker.