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10. 12. 2021 Saison-Kurzarbeitergeld beantragen In der alljährlichen Schlechtwetterperiode überlegen viele Betriebe in Gewerken des Baugewerbes Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug, zu beantragen. Wichtig zu wissen: Auch wenn Betriebe Saison-Kug oder Zuschuss-Wintergeld beziehen, können sie wieder ab dem 1. April 2022 konjunkturelles KUG in Anspruch nehmen. Was haben Grüstbauer zu beachten? - Mit der Aufnahme des Gerüstbauer-Handwerks in die allgemeinen Regelungen der §§ 101 und 102 SGB III ab der Schlechtwetterzeit 2021/2022 ergeben sich für das Gerüstbauer-Handwerk folgende Änderungen: - Die Schlechtwetterzeit beginnt für alle Betriebe des Baugewerbes einheitlich am 01. Dezember eines Jahres und endet am 31. März eines Jahres (bisher November eines Jahres bis März eines Jahres). Leistungsantrag kug 308 rifle. - Das Zuschuss-Wintergeld wird in Höhe von 2, 50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde gezahlt (bisher 1, 03 Euro). - Es werden die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld auf Antrag erstattet (bisher keine SVB-Erstattung).