1. 2002 anzuwenden, das einen Zugewinnausgleich nicht vorgesehen habe. Hiergegen legte die Klägerin Berufung ein und verwies auf die Neufassung des türkischen ZGB zum 1. 2002. Ihr Rechtsmittel hatte Erfolg. Sachverhalt siehe Kurzzusammenfassung Entscheidung Das OLG bejahte die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach allgemeinen Grundsätzen (§ 621 Abs. 2 S. 2 ZPO). Beide Ehegatten lebten in Deutschland und besaßen (zumindest auch) die deutsche Staatsbürgerschaft. Der geltend gemachte Zugewinnausgleichsanspruch sei gem. Art. 14, 15 EGBGB nach dem türkischen Recht zu beurteilen, da bei der Eheschließung beide Parteien nur die türkische Staatsbürgerschaft besaßen, so dass die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe ungeachtet des zwischenzeitlichen Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit dem türkischen Recht unterlagen. Von der Möglichkeit einer besonderen güterrechtlichen Rechtswahl hätten beide Ehegatten keinen Gebrauch gemacht. Der mit der ersten Stufe der Klägerin geltend gemachte Auskunftsanspruch sei zu bejahen.
2012 in Deutschland Scheidungen mit Auslands-/ Türkeibezug nach deutschem Recht durchgeführt werden (auch wenn die Hochzeit nach ausländischem / türkischem Recht stattgefunden hat. ) Dies gilt nur dann nicht, wenn die Eheleute nach Art. 5 Rom-III-Vo eine Rechtswahl getroffen haben - dann geht diese Vereinbarung über die Rechtswahl vor. Diese Vereinbarung ist jedoch an bestimmte Formerfordernisse geknüpft. Türkisches Heimatrecht Maßgeblich für die Anwendung deutschen Scheidungsrechts bei ausländischen Staatsangehörigen ist wie geschildert, dass beide zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder noch ein Ehegatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und seitdem Wegzug des anderen Ehegatten ins Ausland noch kein Jahr vergangen ist. Ist jedoch ein Jahr verstreichen, so findet das Heimatrecht (türkisches) zum Zeitpunkt der Anrufung des Gerichts Anwendung. Das türkische Heimatrecht findet auch dann Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags keiner der Ehegatten mehr in Deutschland wohnt (dann dürften aber auch keine deutschen Gerichte mehr zuständig sein).
Das macht später vieles einfacher. Ihr bekommt eine deutsche Urkunde die überall anerkannt wird und Ihr könnt Euch jederzeit ohne lange Wartezeiten eine neue Urkunde ausstellen lassen. Deine Ehefrau kannst Du nicht nach Deutschland "holen". Die Initiative muss schon von ihr selber ausgehen. Sie muss den Visumsantrag zur Familienzusammenführung beim deutschen Konsulat stellen und die Ausländerbehörde in Deutschland wird dann wahrscheinlich auf Dich zukommen, um weitere Auskünfte dazu bei Dir zu erfragen. Und jetzt? Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut. Anwalt online fragen Ab 30 € Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden Keine Terminabsprache Antwort vom Anwalt Rückfragen möglich Serviceorientierter Support Anwalt vor Ort Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit. Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche mit Empfehlung Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Kann ich meine Verlobte nach der Trauung im Sommer nach Deutschland holen (vorausgesetzt sie besteht den A1 Deutsch-Test)? Oder ist all dies viel leichter, wenn ich die Ehe als Deutscher Staatsbürger vollziehe? Danke und LG! -- Editiert von Moderator am 09. 01. 2018 12:18 -- Thema wurde verschoben am 09. 2018 12:18 # 1 Antwort vom 9. 2018 | 12:44 Von Status: Unbeschreiblich (30422 Beiträge, 16408x hilfreich) # 2 Antwort vom 9. 2018 | 13:04 Von Status: Praktikant (986 Beiträge, 453x hilfreich) Kann ich die Türkische Ehe dann auch auf meine deutsche Staatsbürgerschaft übertragen bzw. wird diese von den deutschen Behörden anerkannt? Kann ich meine Verlobte nach der Trauung im Sommer nach Deutschland holen Die Ehe hat doch nichts mit Deiner Staatsangehhörigkeit zu tun. Wenn die Eheschließung nach Ortsrecht stattfindet, hat sie auch in Deutschland Gültigkeit. Da spielt Deine Staatsangehörigkeit überhaupt keine Rolle. Es empfiehlt sich allerdings, die Ehe auch beim deutschen Standesamt nachregistrieren zu lassen.
Sie erhalten deshalb den folgendem Auszug aus den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz: 27. 1a. 1.
Insbesondere scheitere dieser Anspruch nicht schon daran, dass im türkischen Scheidungsfolgenrecht ein Zugewinnausgleichsanspruch nicht vorgesehen sei. Mit der zum 1. 2002 in Kraft getretenen Neufassung des türkischen ZGB sei als gesetzlicher Güterstand die sog. Errungenschaftsbeteiligung eingeführt worden, die deutliche Parallelen zur Zugewinngemeinschaft zeige und nach Beendigung der Ehe ebenfalls einen Wertausgleich vorsehe. Errungenschaften seien Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwerbe; erfasst würden insbesondere die Einkünfte aus Arbeit und die Erträge des Eigengutes. Zum Eigengut gehörten neben Gegenständen des persönlichen Gebrauchs eines Ehegatten vor allem die Vermögenswerte, die einem Ehegatten schon zu Beginn des Güterstandes gehörten oder ihm durch Erbgang oder auf andere Art und Weise unentgeltlich zufielen. Die Neufassung des türkischen ZGB finde gemäß Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 des Einführungsgesetzes auch auf die bereits 1984 geschlossene Ehe der Parteien Anwendung, wobei allerdings zu beachten sei, dass das am 1.