Die Zahlen der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte für das Jahr 2020 zeigen eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent. Insgesamt gingen 4'788 Anträge ein. Für das Jahr 2021 können Anträge auf Prämienverbilligung bis 31. Oktober eingereicht werden. Das Amt für Soziale Dienste unterstützt in Not geratene Personen mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte sowie für die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Zunahme der Anträge Im Antragsjahr 2020 wurde bei der Prämienverbilligung eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Insgesamt sind 4'788 Anträge eingegangen (2019: 3'907), wovon 4'143 eine Zusage erhielten (2019: 2'937). Es wurden Prämienverbilligungen in Höhe von 9'428'181 Franken ausgerichtet. Davon betrug der Anteil an die Kostenbeteiligung 1'287'680 Franken. Rund 40 Prozent der Anträge wurden online eingereicht. Erweiterung der Anspruchsberechtigten Durch die gesetzliche Erhöhung der Einkommensgrenzen und mit der Herabsetzung des Alters der Antragsstellenden, bei denen der Erwerb der Eltern berücksichtigt wird, hat sich der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich erweitert.
17. 05. 2021 – 10:15 Fürstentum Liechtenstein Vaduz (ots) Die Zahlen der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte für das Jahr 2020 zeigen eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent. Insgesamt gingen 4'788 Anträge ein. Für das Jahr 2021 können Anträge auf Prämienverbilligung bis 31. Oktober eingereicht werden. Das Amt für Soziale Dienste unterstützt in Not geratene Personen mit wirtschaftlicher und persönlicher Hilfe und ist zuständig für die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte sowie für die Ausrichtung von Mietbeiträgen für Familien. Zunahme der Anträge Im Antragsjahr 2020 wurde bei der Prämienverbilligung eine Zunahme der Anträge um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr verzeichnet. Insgesamt sind 4'788 Anträge eingegangen (2019: 3'907), wovon 4'143 eine Zusage erhielten (2019: 2'937). Es wurden Prämienverbilligungen in Höhe von 9'428'181 Franken ausgerichtet. Davon betrug der Anteil an die Kostenbeteiligung 1'287'680 Franken. Rund 40 Prozent der Anträge wurden online eingereicht.
Der Anspruch auf Beiträge richtet sich nach dem massgebenden Erwerb der versicherten Person sowie des Lebenspartners, der Lebenspartnerin (Ehe, eingetragene oder faktische Partnerschaft (Konkubinat)) aus dem Steuerjahr 2020. Für Kinder bis 16 Jahre (bis Jahrgang 2005) kann keine Prämienverbilligung geltend gemacht werden, da sie von der Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung befreit sind. Für Versicherte mit Unterhaltsansprüchen gegenüber den Eltern richtet sich der Prämienverbilligungsanspruch bis zum 20. Lebensjahr nach dem Erwerb der Eltern. Bei Personen, welche das 20. Lebensjahr im Laufe des Jahres 2021 vollenden, richtet sich der Anspruch auf Prämienverbilligung erst im Jahr 2022 nach ihrer eigenen Steuerveranlagung. Für weitere Auskünfte steht das Amt für Soziale Dienste unter der Telefonnummer 236 72 72 und der E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung. Pressekontakt: Amt für Soziale Dienste Andreas Hoop, Leiter Sozialer Dienst T +423 236 72 72
Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt nach Eingang der relevanten Steuerdaten ab Ende 2022 bzw. anfangs 2023. Versicherte, denen es nicht oder nur schwer möglich ist, den Antrag online zu stellen, können für die Antragsstellung beim Amt für Soziale Dienste telefonisch einen Termin vereinbaren (Telefon: +423 236 72 72). Pressekontakt: Amt für Soziale Dienste Hugo Risch, Amtsleiter T +423 236 72 48