Dieses Thema hat 2 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 1 year, 10 months von Redaktions-Team Vereinswelt. Ansicht von 3 Beiträgen - 1 bis 3 (von insgesamt 3) Beiträge Biggi welche Rechte, Aufgaben und Pflichten habe ich als koopt. Vorstandsmitglied für ein Mitglied, welches mit der neuen Wahl im HJ 14 ausgeschlossen wird. Kann ich meine Entscheidung noch zurücknehmen und das Amt im Vorstand ablehnen oder muß ich die Wahl abwarten, ich bin bereits seit 2013 im Vorstand zugewählt, damit die Anzahl der notwendigen Vorstandsmitglieder wieder stimmt. Nach einigen Unstimmigkeiten und einer Aussprache habe ich mich entschlossen nicht im Vorstand zu arbeiten. Danke. hbaumann Sie können als Vorstandsmitglied jederzeit Ihr Amt schriftlich niederlegen. Es ist ohnehin fraglich, ob Ihre Satzung die Kooptierung in den Vorstand überhaupt zulässt. Kooptiertes Aufsichtsratsmitglied Matthias Warnig legt sein Mandat nieder. Die wenigsten Satzungen haben solch eine Regelung. Ist dazu nichts enthalten, sind Sie gar nicht im Vorstand, sondern haben lediglich bestimmte Arbeiten als normales Mitglied erledigt.
Sollten Sie also überstimmt werden, müssen Sie sich dem beugen. H. Baumann Anzeige Spezialreport "Der große Satzungs-Check" "Der große Satzungs-Check" führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Bestandteile, Rechtssprechungen und Formulierungen. Muss bei einer Kooptierung der gesamte Vorstand zustimmen?. Mit diesem Spezialreport erhalten Sie eine Fülle wertvoller Tipps und Informationen rund um die rechtssichere Formulierung Ihrer Vereinssatzung und erfahren, welche Regelungen zwingend erforderlich enthalten sein müssen und welche sinnvoll und empfehlenswert sind. Zudem bekommen Sie zahlreiche Formulierungsbeispiele, Checklisten und Schnellübersichten. Jetzt mehr erfahren » 19. September 2016 um 12:05 Zunächst danke für die Antwort. Leider hat die Haltung des zu kooptierenden Mitgliedes zum Zerwürfnis unter den Vorstandsmitgliedern geführt und er hat mir, im Falle meiner ablehnenden Haltung zu seinem Widerruf, mit Konsequenzen betreffend meiner Gesundheit gedroht. Muss ich dennoch mit einem solchen Mitglied im Vorstand zusammen arbeiten?
Hallo Frau Kollegin, eine Satzungsbestimmung, nach der die Mitgliederversammlung ein vorzeitig ausgeschiedenes Vorstandsmitglied "kooptieren" kann ist Mumpitz. Denn die Mitgliederversammlung ist (in der Regel) ja sowieso für die Bestellung des Vorstands zuständig. Somit handelt es sich also gar nicht um eine Kooptation, die ja eine Selbstergänzung (eben ausnahmsweise durch den Vorstand, und nicht durch die Mitgliederversammlung) darstellt. Sollte dennoch der Vorstand die Selbstergänzung beschlossen haben, ist diese unwirksam, da in der Satzung nicht ausdrücklich erlaubt. Die entsprechenden Satzungsbestimmungen erscheinen mir etwas merkwürdig. Aufsichtsrat kooptiert zwei neue Mitglieder | Verein | 1. FC Union Berlin. Auch die "Verpflichtung" eines "kooptierten" Vorstandsmitglieds, sich zur Wahl stellen zu müssen, erscheint zweifelhaft, da nach Ablauf der Amtszeit niemand zur Ausübung des Vorstandsamts gezwungen werden kann. Mir fällt es jetzt schwer zu beurteilen, wer (Verein, Vorstand, Amtsgericht) jetzt was (Eintragung oder Nicht-Eintragung) falsch gemacht hat oder auch nicht falsch gemacht hat, da ich weder Satzung noch Protokoll vorliegen habe.
Kooptation ( lateinisch cooptatio), auch Kooption oder Kooptierung, ist die Ergänzungswahl, Zuwahl, Aufnahme oder Wahl von Mitgliedern durch die übrigen Mitglieder einer Gemeinschaft. Sie ist heute in politischen, kirchlichen und gesellschaftlichen Verbänden sowie an Hochschulen in Gebrauch und bezeichnet allgemein die Möglichkeit von Einrichtungen, Gremien oder Organen, selbst Nachfolger für ausgeschiedene Mitglieder oder zusätzliche Mitglieder zu wählen. Sie ist zum Beispiel sinnvoll, wenn es darum geht, Personen mit besonderer Sachkenntnis oder Vertreter befreundeter Organisationen in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren. Kooptation kann geschlossene und kohäsive Gruppen schaffen, da die aktuellen Mitglieder meist ihresgleichen rekrutieren und Andersdenkende durch die eigene Einigkeit ausschließen können.
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Hier hätte sie einen gänzlich undemokratischen, oligarchischen Charakter, da Entscheidungsträger nicht stimmberechtigte Personen vertreten würden. Literatur [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Karl Loewenstein: Kooptation und Zuwahl. Über die autonome Bildung privilegierter Gruppen. Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main 1973, ISBN 3-7875-5230-8. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Wiktionary: Kooptation – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen Peter Steiner: Kooptation. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 2008. kooptieren in: Meyers Großes Konversations-Lexikon